Für ausländischen Fachkräfte (nicht-Punktesystem-basiert), die bereits „dem Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erhalten haben, können ihre Arbeitgeber ihnen „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ gemäß den folgenden Informationen beantragen.

Dieser Leitfaden gilt für die im Absatz 1, 2, 3, 4 und 5 erwähnten qualifizierten ausländischen Fachkräfte (Kategorie B) im „Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer“.

1. Das Visum des Antragstellers (Z oder R) oder die gültige originale Aufenthaltserlaubnis (Papierform/elektronisch x1). Visumseite, Seite des Einreisestempels des Passes (oder der internationalen Reiseausweise) oder Informationsseite der Aufenthaltserlaubnis, . 

Hinweise: Der Reisepass muss identisch mit dem Reisepass sein, mit dem man „dem Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragte, ausgenommen hiervon sind Sonderfälle wie Verlust des Passes. 

2. Ein Original des Arbeitsvertrags (Papierform/elektronisch), der bei der Beantragung „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nicht eingereicht wurde, muss abgegeben und verifiziert werden. Deren Inhalt muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten.

3. Die originale Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer oder die originale Gesundheitsbescheinigung (Papierform/elektronisch x1), was von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellt wurde und bei der Beantragung „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nicht eingereicht wurde, muss abgegeben und verifiziert werden. Das Ausstellungsdatum der Untersuchungsbescheinigung muss innerhalb 6 Monate sein.

Die Originale aller Unterlagen und deren chinesischen Übersetzung sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, https://fuwu.most.gov.cn/lhgzweb/, hochzuladen.

Gehen Sie mit allen originalen Unterlagen zu dem zuständigen Schalter:

1. Zentrum für Talente aus Übersee Beijing (Servicezentrum für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing)

Adresse: Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (Zone A, 3. Etage, Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing) (丰台区西三环南路1号)

Öffnungszeiten: montags – freitags 9:00 - 12:00 13:30 - 17:00 Uhr

Tel.:+86-10-89150841, +86-10-89150842

2. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Chaoyang (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Chaoyang registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Gebäude 15-A, Hof 5, Jiangtai-Straße (将台路5号院15号楼A座)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:00 - 16:40 Uhr

Tel.: +86-10-57596100

3. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Haidian (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Haidian registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Xisihuanbei-Straße 73, Bezirk Haidian (Zentrum für Humanressourcen des Bezirks Haidian, 2. Etage, Entwicklungszentrum für Humanressourcen Zhongguancun) (海淀区西四环北路73号)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 12:00, 13:30 - 17:00 Uhr

Tel.: +86-10-68940680

4. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Cangshang-Straße 16, Bezirk Shunyi (Halle Ost, 3. Etage,Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi) (顺义区仓上街16号)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:3 - 16:40 Uhr

Tel.:+86-10-89446673

5. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Tongzhou

(Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Tongzhou registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: 1. Etage, Gebäude A, Tongzhou-Park, Industriepark für Humanressourcendienstleistung der Stadt Beijing, Gebäude 1, Hof 11, Xinhuadong-Straße, Bezirk Tongzhou (新华东街11号院1号楼中国北京人力资源服务产业园通州园区A座1层)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 8:30 - 12:00; 13:00 - 17:00 Uhr

Hinweis: Neueste Informationen über die Beantragungsstandorte erfahren Sie über das offizielle WeChat-Konto des Servicezentrums für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing.

  • Hinweise
  • Antragszeitraum und Gebühren

Zuständige Personen

1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein, er darf nicht vorbestraft sein, muss einen festen Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die für die Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen.

2. In China dringend benötigte Fachkräfte, deren Arbeit die Anforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas erfüllen.

3. Sofern Gesetze und Vorschriften für Ausländer, die zur Arbeit nach China kommen, etwas anderes vorsehen, gelten diese Bestimmungen.

4. Ausländische Fachkräfte beziehen sich auf die Fachkräfte, die die Anforderungen des „Lenkungskatalogs für in China arbeitende Ausländer“ und des Arbeitsplatzes erfüllen, die zu den dringend benötigten Fachkräften für die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung zählen, die über einen Bachelorabschluss oder höher und entsprechende Arbeitserfahrungen von 2 Jahren oder länger verfügen und nicht älter als 60 Jahre alt sind. Für solche qualifizierten Fachkräfte, die tatsächlich benötigt werden und die Anforderungen an innovativen, professionellen Fachkräften, exzellenten ausländischen Absolventen, ausländischen Fachkräften auf Basis des Punktesystems erfüllen oder für die, die Abkommen oder Vereinbarungen zwischen den Staaten durchführen, können die Beschränkungen wie Alter, Bildungshintergrund, Arbeitserfahrungen etc. angemessen gelockert werden. Details dazu siehe bitte „Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer (auf Probe)“. (http://german.beijing.gov.cn/workinginbeijing/quickguideonemploymentservices/)

Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.

Vorüberprüfung: 3 Arbeitstage 

Bearbeitung: 5 Arbeitstage

Gebührenfrei