Für ausländischen Fachkräfte (nicht-Punktesystem-basiert), können ihre Arbeitgeber ihnen „das Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ gemäß den folgenden Informationen beantragen.

Dieser Leitfaden gilt für die im Absatz 1, 2, 3, 4 und 5 erwähnten qualifizierten ausländischen Fachkräfte (Kategorie B) im „Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer“.

1. Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China, Original (elektronisch/ Papierform x1). Das „Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“ ist auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/,auszufüllen und auszudrucken. Das Antragsformular (Kopie oder Fax) soll vom Antragssteller unterschrieben, mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers oder der von dem Arbeitgeber bevollmächtigten Institution versehen und auf die obengenannte Plattform hochgeladen werden.

Hinweise: Das offizielle Siegel des Arbeitgebers enthält das Siegel mit offiziellem Namen sowie die offiziellen Siegel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsvertragsgeschäfte, die auf der obengenannten Plattform genehmigt und registriert worden sind.

2. Arbeitszeugnis

Das vom ehemaligen Arbeitgeber erstellte Arbeitszeugnis mit den Angaben zu Position, Arbeitsdauer sowie vom Antragssteller teilgenommene Projekte, Original (elektronisch/ Papierform x1). Das Arbeitszeugnis soll mit dem offiziellen Siegel des ehemaligen Arbeitgebers versehen oder vom Verantwortlichen unterschrieben werden und die gültige Kontaktnummer oder E-Mail der Kontaktperson enthalten.

3. Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) oder entsprechenden Befähigungsnachweises, Original (elektronisch/ Papierform x1).

Die im Ausland erworbenen Zeugnisse sollen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland oder von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller den Abschluss erworben hat, oder von der Akkreditierungsbehörde in China, zertifiziert werden. Das in der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan erworbene Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) soll von der Akkreditierungsbehörde in China zertifiziert oder von dem Notariat in der Region notariell beglaubigt werden. Das im Festland China erworbene Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) soll im Original eingereicht werden. Wenn nach chinesischem Gesetz und Verordnungen eine Vorüberprüfung und Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder ein Berufsqualifikationszertifikat erforderlich sind, soll die Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder Befähigungsnachweise eingereicht werden. 

4. Führungszeugnis, Original (elektronisch/ Papierform x1). 

Es sollte von der Polizei, Behörde für öffentliche Sicherheit, dem Gericht und anderen Behörden des Landes der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers ausgestellt und von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland oder von einer ausländischen Botschaft oder einem Konsulat in China zertifiziert werden. Das in der  der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan ausgestellte Führungszeugnis soll vom Notariat in der Region notariell beglaubigt werden. Der gewöhnliche Aufenthalt bezieht sich auf das Land oder die Region, in dem/der der Antragsteller nach der Verlassung des Landes der Staatsangehörigkeit ununterbrochen mehr als ein Jahr gelebt hat, ausgenommen Festland China. Das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses muss innerhalb 6 Monate sein. 

Hinweise: Beeidigte Erklärung, die nur erklären, dass der Antragssteller keine Vorstrafen haben, wird nicht akzeptiert. Von Behörden für diplomatische Angelegenheiten (einschließlich ausländischer Botschaften und Konsulate in China) ausgestellte unbeeidigte Erklärung wird ohne Zertifizierung direkt akzeptiert.

5. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, Original (elektronisch/ Papierform x1).

Die Bescheinigung kann die Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer oder dieGesundheitsbescheinigung, oder die von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellte oder von ausländischem Gesundheitsinstitut, das von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne anerkannt ist, ausgestellte Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung sein. Das Ausstellungsdatum muss innerhalb von 6 Monaten sein. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber ein Garantieschreiben über den Gesundheitszustand ausstellen.

Hinweise: Die Liste der von der chinesischen staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne anerkannten ausländischen Gesundheits- und medizinischen Einrichtungen finden Sie auf der Website der örtlichen Botschaften und Konsulate im Ausland. Vor der Einreise nach China kann das Mittelbindungsverfahren übernommen werden. Bei der Beantragung „der Arbeitserlaubnis für Ausländer der Volksrepublik China“ nach der Einreise soll die Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer  oder die originale Gesundheitsbescheinigung, was von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellt wurde, zusätzlich eingereicht werden.

6. Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung (einschließlich Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen), Original (elektronisch/ Papierform x1).

Diese Unterlage soll mit einem chinesischen Vertrag versehen, der vom Antragsteller unterzeichnet und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen ist und darf nicht geändert werden. Arbeitgeber, die von der Zulassungsentscheidungsbehörde als Modell von Treu und Glauben anerkannt sind oder in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Probleme bzgl. der Kreditwürdigkeit haben, können nur Arbeitsbescheinigung einreichen, wenn sie vor der Einreise keinen Arbeitsvertrag vorlegen können. Bei der Beantragung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer der Volksrepublik China“ nach der Einreise soll der Arbeitsvertrag eingereicht werden, dabei müssen die erforderlichen Informationen konsistent sein. Wenn sie inkonsistent sind, muss eine Neubeantragung stattfinden, mit Ausnahme von Gehaltserhöhungen oder beruflichen Beförderungen (Positionen).

Hinweise: Der Arbeitsvertrag oder die Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen)muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten. Arbeitsbescheinigungen gelten für die Antragssteller,  die Abkommen oder Vereinbarungen zwischen den Staaten und internationalen Organisationen durchführen, Generalvertreter und Vertreter verschiedener Vertretungsstellen in China sowie Vertragsdienstleistern in Übersee. Ein Entsendungsschreiben ist verwendbar, wenn der Hauptsitz oder der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte aus Übersee an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet und das Entsendungsschreiben wird vom Hauptsitz oder regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens ausgestellt wird. Fehlt der Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens) der erforderliche Inhalt, muss eine zusätzliche Erklärung (mit amtlichem Siegel) ausgestellt werden. Wenn der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens im Festland China Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet, sind ein Entsendungsschreiben und ein Arbeitsvertrag einzureichen, der mit dem regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens in China unterzeichnet ist.

7. Informationsseite des Reisepasses oder des internationalen Reiseausweises des Antragstellers, Original (elektronisch x1). 

Hinweise: Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate betragen.

8. Ein Passbild des Antragstellers (ohne Kopfbedeckung, aufgenommen innerhalb der letzten sechs Monate), Original (elektronisch x1).

Kürzlich aufgenommenes elektronisches Passbild ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rahmen, der Kopf muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein, und das Bild muss klar, fleckenlos und ohne Tintenpunkte und Mängel sein. JPG-Fromat, 40K-120k Byte groß, 354 (Breite) * 472 (Höhe) Pixel nicht unterschreiten, 420 (Breite) * 560 (Höhe) Pixel nicht überschreiten, 24-Bit Echtfarben. 

Hinweise: Kopfbedeckung sind nur aus religiösen Gründen erlaubt und darf das ganze Gesicht nicht verdecken.  

9. Die relevanten Zertifikate der begleitenden Familienmitglieder, Original (Papierform/ elektronisch x1)

Die Zertifikate enthalten die Informationsseite des Reisepasses des Familienmitglieds (oder des internationalen Reiseausweises), den Nachweis der Familienbeziehung (Ehegatte: Eheurkunde. Kinder: Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde, Eltern, Schwiegereltern: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder notariell beglaubigte Urkunde des Antragstellers), Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (für Familienmitglieder über 18 Jahre) und elektronische Fotos.

Hinweise: Begleitende Familienmitglieder beziehen sich auf Ehegatten, Kinder unter 18 Jahren, Eltern und Schwiegereltern (ausschließlich der Familienmitglieder mit chinesischer Staatsbürgerschaft).

Die Originale aller Unterlagen und deren chinesische Übersetzungen sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, https://fuwu.most.gov.cn/lhgzweb/, hochzuladen.

Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.

Nachdem Sie die Online-Vorüberprüfung bestanden haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin auf der Plattform und gehen Sie mit der Terminbestätigung und allen originalen Unterlagen in Papierform zu dem zuständigen Schalter:

1. Zentrum für Talente aus Übersee Beijing (Servicezentrum für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing)

Adresse: Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (Zone A, 3. Etage, Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing) (丰台区西三环南路1号)

Öffnungszeiten: montags – freitags 9:00 - 12:00 13:30 - 17:00 Uhr

Tel.:+86-10-89150841, +86-10-89150842

2. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Chaoyang (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Chaoyang registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Gebäude 15-A, Hof 5, Jiangtai-Straße (将台路5号院15号楼A座)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:00 - 16:40 Uhr

Tel.: +86-10-57596100

3. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Haidian (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Haidian registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Xisihuanbei-Straße 73, Bezirk Haidian (Zentrum für Humanressourcen des Bezirks Haidian, 2. Etage, Entwicklungszentrum für Humanressourcen Zhongguancun) (海淀区西四环北路73号)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 12:00, 13:30 - 17:00 Uhr

Tel.: +86-10-68940680

4. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Cangshang-Straße 16, Bezirk Shunyi (Halle Ost, 3. Etage,Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi) (顺义区仓上街16号)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:3 - 16:40 Uhr

Tel.:+86-10-89446673

5. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Tongzhou

(Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Tongzhou registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: 1. Etage, Gebäude A, Tongzhou-Park, Industriepark für Humanressourcendienstleistung der Stadt Beijing, Gebäude 1, Hof 11, Xinhuadong-Straße, Bezirk Tongzhou (新华东街11号院1号楼中国北京人力资源服务产业园通州园区A座1层)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 8:30 - 12:00; 13:00 - 17:00 Uhr

Hinweis: Neueste Informationen über die Beantragungsstandorte erfahren Sie über das offizielle WeChat-Konto des Servicezentrums für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing.

  • Antragszeitraum und Gebühren
  • Hinweise

Vorüberprüfung: 3 Arbeitstage 

Bearbeitung: 8 Arbeitstage

Die Ergebnisseite kann online gedruckt werden.

Gebührenfrei

Zuständige Personen

1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein, er darf nicht vorbestraft sein, muss einen festen Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die für die Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen.

2. In China dringend benötigte Fachkräfte, deren Arbeit die Anforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas erfüllen.

3. Sofern Gesetze und Vorschriften für Ausländer, die zur Arbeit nach China kommen, etwas anderes vorsehen, gelten diese Bestimmungen.

4. Ausländische Fachkräfte beziehen sich auf die Fachkräfte, die die Anforderungen des „Lenkungskatalogs für in China arbeitende Ausländer“ und des Arbeitsplatzes erfüllen, die zu den dringend benötigten Fachkräften für die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung zählen, die über einen Bachelorabschluss oder höher und entsprechende Arbeitserfahrungen von 2 Jahren oder länger verfügen und nicht älter als 60 Jahre alt sind. Für solche qualifizierten Fachkräfte, die tatsächlich benötigt werden und die Anforderungen an innovativen, professionellen Fachkräften, exzellenten ausländischen Absolventen, ausländischen Fachkräften auf Basis des Punktesystems erfüllen oder für die, die Abkommen oder Vereinbarungen zwischen den Staaten durchführen, können die Beschränkungen wie Alter, Bildungshintergrund, Arbeitserfahrungen etc. angemessen gelockert werden. Details dazu siehe bitte „Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer (auf Probe)“ (http://german.beijing.gov.cn/workinginbeijing/quickguideonemploymentservices/).

Dieser Leitfaden gilt für die im Absatz 1, 2, 3, 4 und 5 erwähnten qualifizierten ausländischen Fachkräfte (Kategorie B) im „Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer“.

Weitere Hinweise:

1. Für Antragssteller, die schon „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erhalten haben, sind bei einer erneuten Beantragung das Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) grundsätzlich nicht erforderlich; wenn die beantragte Stelle mit der durch die ursprüngliche Arbeitserlaubnis genehmigten übereinstimmt, sind Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation nicht erforderlich.

2. Antragssteller, die ihre Staatsangehörigkeit geändert hat, muss „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erneut beantragen. 

3. Informationen zu Regulierungen über Konsularbeglaubigungen erhalten Sie auf http://www.cs.mfa.gov.cn/ oder bei den entsprechenden chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland.

4. Vertragsdienstleister in Übersee beziehen sich auf die Mitarbeiter der ausländischen Unternehmen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan), die keine gewerbliche Vertretung (nämlich juristische Person) im Festland China haben, aber substanzielle Geschäftstätigkeiten im Ausland ausüben. Sie üben vorübergehende Tätigkeiten in China, um den Dienstleistungsvertrag aus dem Festland China des Arbeitgebers zu auszuführen. Dabei entstandene Vergütung wird vom Arbeitgeber im Ausland bezahlt. Die Dienstleister sollen über entsprechenden akademischen Hintergrund und Berufsqualifikation verfügen. Die Anzahl der Dienstleister hängt von dem Umfang der Aufgaben. Bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China soll der Vertragsdienstleister außer der obengenannten Unterlagen den Dienstleistungsvertrag aus dem Festland China (enthält die Angaben zu Vertragsparteien, Arbeitsort, Dienstleistungsaufgaben, Position, Aufgaben sowie Arbeitsdauer des Antragstellers in China und Seite für Unterschrift) einreichen. Fremdsprachenlehrer sollen grundsätzlich ihre Muttersprache unterrichten, über einen Bachelorabschluss oder höher besitzen und über Berufserfahrungen mehr als 2 Jahre bezüglich des Sprachunterrichts verfügen. Diejenige, die einen Bachelorabschluss oder höher in Fachrichtung Bildung, Sprache sowie Pädagogik erworben haben oder Befähigungsnachweise für Lehrerin eigenem Land oder internationale Befähigungsnachweise für Sprachunterricht erworben haben, können von Anforderungen für Berufserfahrungen befreit werden.

5. Fremdsprachenlehrer sollen grundsätzlich ihre Muttersprache unterrichten, über einen Bachelorabschluss oder höher besitzen und über Berufserfahrungen mehr als 2 Jahre bezüglich des Sprachunterrichts verfügen. Diejenige, die einen Bachelorabschluss oder höher in Fachrichtung Bildung, Sprache sowie Pädagogik erworben haben oder Befähigungsnachweise für Lehrer in eigenem Land oder internationale Befähigungsnachweise für Sprachunterricht erworben haben, können von Anforderungen für Berufserfahrungen befreit werden. 

6. Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche bezieht sich auf Vertretungsbescheinigung, berufsrechtliche Zulassung als Arzt,kurzfristige ärztliche Genehmigungen, Mitarbeiterzertifikate, rechtlich eingetragene Empfangsbescheinigungen von vorübergehendenAktivitäten von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan) etc. Befähigungsnachweis bezieht sich auf Kochzertifikate, Trainerqualifikationszertifikate etc.  

7. Für Antragssteller, die in der Arbeitsstelle entsprechendem Fachgebiet promoviert hat, sind Arbeitserfahrungen nicht erforderlich. Für Antragssteller, die innerhalb des letzten einen Jahres den Mastertitel in der Arbeitsstelle entsprechendem Fachgebiet erhalten haben, sind Arbeitserfahrungen nicht erforderlich. Ausländer, die die Anforderungen in diesem Abschnitt erfüllen, gehören zu „anderen Ausländern“(Klasse C). 

8. Für Antragssteller, die internationale Befähigungsnachweise besitzen und 60 Punkte in dem Punktesystem für die entsprechende Stelle haben, sind kein akademischen Hintergrund erforderlich. Die internationale Befähigungsnachweise müssen zertifiziert werden. 

Hinweise: Angabe zum Gehalt wird als Ergänzungsposten verwendet. Bei erster Beantragung soll eine Verpflichtungserklärung zum Jahreseinkommen eingereicht werden. Bei weiteren Beantragungen (einschließlich Verlängerung, Aufhebung etc.) müssen entsprechende Bescheinigungen zur persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung und  Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung der persönlichen Einkommensteuer der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing (mit offiziellem Siegel versehen) vorgelegt werden.

9. Antragssteller, die „das Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erhalten haben, aber „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ noch nicht völlig beantragt haben, müssen bei erneuter Beantragung das ursprüngliche „Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ aufheben.