1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein, er darf nicht vorbestraft sein, muss einen festen Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die für die Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen.

2. In China dringend benötigte Fachkräfte, deren Arbeit die Anforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas erfüllen.

3. Sofern Gesetze und Vorschriften für Ausländer, die zur Arbeit nach China kommen, etwas anderes vorsehen, gelten diese Bestimmungen.

4. Sie haben Ihren Arbeitgeber in China gewechselt, Arbeitsstelle (Beruf) bleibt aber unverändert und Ihre Arbeitsaufenthaltserlaubnis ist noch gültig ist.

1. Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China, Original (elektronisch/ Papierform x1). Online ausfüllen und ausdrucken- der Antragsteller unterschreiben- mit dem Siegel des Arbeitgebers oder der von dem Arbeitgeber bevollmächtigten Institution versehen- auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, hochladen.

Hinweise: Das offizielle Siegel des Arbeitgebers enthält das Siegel mit offiziellem Namen sowie die offiziellen Siegel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsvertragsgeschäfte, die auf der obengenannten Plattform genehmigt und registriert worden sind.

2. Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung (einschließlich Entsendungsschreibens internationaler Unternehmen). Diese Unterlage soll mit einem chinesischen Vertrag versehen, der vom Antragsteller unterzeichnet und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen ist und darf nicht geändert werden. Vertretungsstellen sollen die Vertretungsbescheinigung hochladen. Original (elektronisch/ Papierform x1)

Hinweis: Der Arbeitsvertrag oder die Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens internationaler Unternehmen) muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten. Arbeitsbescheinigungen gelten für die Antragssteller,  die Abkommen oder Vereinbarungen zwischen den Staaten und internationalen Organisationen durchführen, Generalvertreter und Vertreter verschiedener Vertretungsstellen in China sowie Vertragsdienstleistern in Übersee. Ein Entsendungsschreiben ist verwendbar, wenn der Hauptsitz oder der regionale Hauptsitz eines internationalen Unternehmens Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte aus Übersee an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet und das Entsendungsschreiben wird vom Hauptsitz oder regionalen Hauptsitz des internationalen Unternehmens ausgestellt wird. Fehlt der Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens) der erforderliche Inhalt, muss eine zusätzliche Erklärung (mit amtlichem Siegel) ausgestellt werden. Wenn der regionale Hauptsitz eines internationalen Unternehmens in China Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet, sind ein Entsendungsschreiben und ein Arbeitsvertrag einzureichen, der mit dem regionalen Hauptsitz des internationalen Unternehmens in China unterzeichnet ist.

3. Informationsseite des Reisepasses oder des internationalen Reiseausweises des Antragstellers, Original (elektronisch/ Papierform x1). 

Hinweise: Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate betragen.

4. Informationsseite der Arbeitsaufenthaltserlaubnis des Antragstellers. Original (elektronisch/ Papierform x1). 

5. Ein Passbild des Antragstellers (ohne Kopfbedeckung, aufgenommen innerhalb der letzten sechs Monate), Original (elektronisch x1).

Kürzlich aufgenommenes elektronisches Passbild ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rahmen, der Kopf muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein, und das Bild muss klar, fleckenlos und ohne Tintenpunkte und Mängel sein. JPG-Fromat, 40K-120k Byte groß, 354 (Breite) * 472 (Höhe) Pixel nicht unterschreiten, 420 (Breite) * 560 (Höhe) Pixel nicht überschreiten, 24-Bit Echtfarben.  Hinweise: Kopfbedeckung sind nur aus religiösen Gründen erlaubt und darf das ganze Gesicht nicht verdecken.

6. Scheins zur Aufhebung der Arbeitserlaubnis, Original (elektronisch/ Papierform x1).

7. Andere Unterlagen.

1. Die Originale aller Unterlagen und deren chinesischen Übersetzung sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer hochzuladen.

2. Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.

3. Nachdem Sie die Online-Vorüberprüfung bestanden haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin auf der Plattform und gehen Sie mit der Terminbestätigung und allen originalen Unterlagen in Papierform zu dem zuständigen Schalter:

Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A) brauchen keinen Termin und können mit allen benötigten Unterlagen direkt vor Ort beantragen.

Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A), die für „das inländische Talenteinführungsprogramm“ ausgewählt worden sind, können den gesamten Prozess online abschließen.

1. Zentrum für Talente aus Übersee Beijing (Servicezentrum für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing)

Adresse: Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (Zone A, 3. Etage, Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing) (丰台区西三环南路1号)

Öffnungszeiten: montags – freitags 9:00 - 12:00 13:30 - 17:00 Uhr

Tel.:+86-10-89150841, +86-10-89150842

2. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Chaoyang (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Chaoyang registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Gebäude 15-A, Hof 5, Jiangtai-Straße (将台路5号院15号楼A座)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:00 - 16:40 Uhr

Tel.: +86-10-57596100

3. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Haidian (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Haidian registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Xisihuanbei-Straße 73, Bezirk Haidian (Zentrum für Humanressourcen des Bezirks Haidian, 2. Etage, Entwicklungszentrum für Humanressourcen Zhongguancun) (海淀区西四环北路73号)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 12:00, 13:30 - 17:00 Uhr

Tel.: +86-10-68940680

4. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Cangshang-Straße 16, Bezirk Shunyi (Halle Ost, 3. Etage,Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi) (顺义区仓上街16号)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:3 - 16:40 Uhr

Tel.:+86-10-89446673

5. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Tongzhou

(Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Tongzhou registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: 1. Etage, Gebäude A, Tongzhou-Park, Industriepark für Humanressourcendienstleistung der Stadt Beijing, Gebäude 1, Hof 11, Xinhuadong-Straße, Bezirk Tongzhou (新华东街11号院1号楼中国北京人力资源服务产业园通州园区A座1层)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 8:30 - 12:00; 13:00 - 17:00 Uhr

Hinweis: Neueste Informationen über die Beantragungsstandorte erfahren Sie über das offizielle WeChat-Konto des Servicezentrums für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing.

  • Antragszeitraum und Gebühren
  • Hinweise

Vorüberprüfung: 3 Arbeitstage (Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A), ein Arbeitstag)

Bearbeitung: 5 Arbeitstage

1. Beim Wechseln des Arbeitgebers soll ein in China arbeitender Ausländer zuerst die vorhandene Arbeitserlaubnis aufheben. Nach der Aufhebung soll der Antragsteller innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Erhalts des Scheins zur Aufhebung der Arbeitserlaubnis eine neue Arbeitserlaubnis beantragen und erhalten.

2. Wenn die beantragte Stelle mit der durch die ursprüngliche Arbeitserlaubnis genehmigten übereinstimmt, sind Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation nicht erforderlich. Antragsteller, dessen Arbeitsstelle (Beruf) sich geändert hat, soll die ursprüngliche Arbeitserlaubnis stornieren und erneut die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China beantragen.

3. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte sollen nach Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer relevante Unterlagen, die den Anforderungen der Zertifizierung entsprechen, erreichen. Die Unterlagen sollen von dem Antragsteller unterschrieben und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen und nach Bedarf von Zulassungsentscheidungsbehörden zusätzlich überprüft werden.   

4. Antragsteller, der nach dem Punktesystem die Anforderung für Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte erfüllen, soll die folgenden Nachweisunterlagen einreichen: Jahreseinkommen in China (bei weiteren Beantragungen, wie einschließlich Verlängerung, Aufhebung etc., müssen entsprechende Bescheinigungen zum persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung), Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung des persönlichen Einkommensteuers der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing (mit offiziellem Siegel versehen), Zeugnis des höchsten akademischen Grades, Befähigungsnachweis, Arbeitsdauer, Jahresarbeitszeit, das HSK-Zertifikat, Bescheinigung zur Arbeitserfahrung bei 500 weltweit führenden Unternehmen sowie Patente. 

5. Für Antragssteller, die schon „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erhalten haben, sind bei einer erneuten Beantragung das Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) grundsätzlich nicht erforderlich (Im System sind die hochgeladenen relevanten Unterlagen aufrufbar). Antragsteller, der beim Umzug in diese Stadt keine Arbeitserlaubnis für Ausländer hat, soll das originale Zeugnis des akademischen Grades und dessen Übersetzung einreichen (mit offiziellen Siegen versehen).

6. Wenn die Arbeitsstelle (Beruf), die von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften beantragt ist, mit der von der ursprünglichen Arbeitserlaubnis genehmigten Arbeitsstelle (Beruf) nicht übereinstimmt, sollen Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation einreicht werden. 

7. Antragssteller, die ihre Staatsangehörigkeit geändert hat, muss „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erneut beantragen.

8. Fremdsprachenlehrer sollen grundsätzlich ihre Muttersprache unterrichten, über einen Bachelorabschluss oder höher besitzen und über Berufserfahrungen mehr als 2 Jahre bezüglich des Sprachunterrichts verfügen. Diejenige, die einen Bachelorabschluss oder höher in Fachrichtung Bildung, Sprache sowie Pädagogik erworben haben oder Befähigungsnachweise für Lehrer in eigenem Land oder internationale Befähigungsnachweise für Sprachunterricht erworben haben, können von Anforderungen für Berufserfahrungen befreit werden.

9. Der interne Personaltransfer in der regionalen Zentrale eines multinationalen Unternehmens und der Unternehmensgruppe in China bezieht sich auf den Transfer der von der regionalen Zentrale des multinationalen Unternehmens oder der Unternehmensgruppe in China beschäftigten hochrangigen Führungskräfte, wie Manager, zwischen gleichen Arbeitspositionen (einschließlich eines Wechsels auf eine neue Position oder von einer Fachposition in die administrative Führungsposition) in der regionalen Zentrale und Niederlassungen und Tochtergesellschaften mit hundertprozentigem Eigenkapital oder als Joint Jointventures (zwischen der Muttergesellschaft und der Mitgliedsgesellschaften oder zwischen den Mitgliedsgesellschaften).Nach der Aufhebung der ursprünglichen Arbeitserlaubnis soll der Antragsteller innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Aufhebung eine neue Arbeitserlaubnis beantragen. Dabei sollen das Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China, Arbeitsvertrag (Entsendungsschreiben), gültige Aufenthaltserlaubnis, Informationsseite des Reisepasses sowie das Schein zur Aufhebung eingereicht werden. Wenn die Arbeitsposition sich geändert hat, sollen relevante Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation vorgelegt werden.

10. Wenn nach chinesischem Gesetz und Verordnungen eine Vorüberprüfung und Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder ein Berufsqualifikationszertifikat erforderlich sind, soll die Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder Befähigungsnachweise eingereicht werden. Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche bezieht sich auf Vertretungsbescheinigung, berufsrechtliche Zulassung als Arzt, kurzfristige ärztliche Genehmigungen, Mitarbeiterzertifikate, rechtlich eingetragene Empfangsbescheinigungen von vorübergehenden Aktivitäten von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan) etc. Befähigungsnachweis bezieht sich auf Kochzertifikate, Trainerqualifikationszertifikate etc.

11. Für Antragsteller, die internationale Befähigungsnachweise besitzen und 60 Punkte in dem Punktesystem für die entsprechende Stelle haben, sind kein akademischen Hintergrund erforderlich. Die internationale Befähigungsnachweise müssen zertifiziert werden. 

Hinweise: Angabe zum Gehalt wird als Ergänzungsposten verwendet. Bei erster Beantragung soll eine Verpflichtungserklärung zum Jahreseinkommen eingereicht werden. Bei weiteren Beantragungen (einschließlich Verlängerung, Aufhebung etc.) müssen entsprechende Bescheinigungen zum persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung und Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung der persönlichen Einkommensteuer der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing (mit offiziellem Siegel versehen).

12. Antragsteller, der ihren Arbeitgeber innerhalb von Beijing gewechselt hat (ausschließlich der, die von anderen Städten in Beijing umgezogen sind), soll mit der ursprünglichen Arbeitserlaubnis im Original beim zuständigen Schalter beantragen.