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1. Das Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer oder das Einladungsschreiben für ausländische Experten. Online ausfüllen und ausdrucken- der Antragsteller unterschreiben (nach dem Ausdrucken oder Fax)- mit dem Siegel des Arbeitgebers versehen- auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, hochladen. 

Hinweis: Eine Verpflichtungserklärung dazu, dass der Antragsteller unbestraft (ohne Vorstrafen) ist, Original (elektronisch x1).

1. Arbeits-, Projekts-, Kooperationsverträge oder Einladungserklärung des Einladenden. Der Name und die Nationalität des Antragstellers sowie der Arbeitsort, -zeitraum, -inhalt  sollten angegeben werden, einschließlich aller Arbeitsorte und der Gesamtanzahl der Einreise. 

Hinweis: Der Arbeitgeber soll die Kostenplanung für den eingeladenen Ausländer angeben, die Authentizität der Einladung verpflichtend bestätigen und die Zahlung der Kosten für den Ausländer in China etc. 

3. Reisepass oder internationaler Reiseausweis des Antragstellers. Informationsseite des Reisepasses oder des internationalen Reiseausweises des Antragstellers, Original (elektronisch x1). 

4. Weitere Unterlagen

Hinweis: Antragsteller, der das Einladungsschreiben für ausländische Experten beantragen, soll Nachweisunterlagen einreichen, um zu nachweisen, dass er die Anforderungen für hochqualifizierte ausländische  Fachkräfte erfüllen, Original (elektronisch x1).

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1. Die Originale aller Unterlagen und deren chinesische Übersetzungen sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die oben genannten Plattform hochzuladen. 

2. Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.

3. Es ist nicht erforderlich, die Unterlagen in Papierform beim Schalter zur Überprüfung einzureichen. Antragsteller, der relevante Voraussetzungen erfüllen, kann online die Bescheinigung für die Annahme des Antrags ausdrucken.

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Vorüberprüfung: 3 Arbeitstage (Vorüberprüfung und Bearbeitung)

Bearbeitung: 5 Arbeitstage (online ausdrucken)

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Gebührenfrei

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1. Antragsteller, der die Anforderungen für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Kategorie A) und die Anforderungen der „Bekanntmachung zur weiteren Verbesserung des  relevanten Bearbeitungsverfahrens für den kurzfristigen Aufenthalt ausländischer Experten in China“ ([2015] Nr. 176 des staatlichen Amts für Angelegenheiten Ausländischer Experten) erfüllt, kann das „Einladungsschreiben für ausländische Experten“ beantragen. Alle Begleitpersonen sollen ebenfalls das Antragsformular ausfüllen.

2. Antragsteller soll innerhalb des genehmigten Arbeitszeitraums arbeiten, der Zeitraum kann nicht verlängert werden. 

3. Der Inhaber eines Z-Visums mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als 30 Tagen brauchen keine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit zu beantragen. Wenn der Aufenthalt länger als 30 Tage (einschließlich 30 Tage) dauert, muss Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit beantragt werden.

4. Antragsteller mit dem  Einladungsschreiben für ausländische Experten, der ein F-Visum beantragt hat, brauchen nach der Einreise keine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit zu beantragen. 

5. Wenn nach chinesischem Gesetz und Verordnungen eine Vorüberprüfung und Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder ein Berufsqualifikationszertifikat erforderlich sind, soll die Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder Befähigungsnachweise eingereicht werden. Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche bezieht sich auf Vertretungsbescheinigung, berufsrechtliche Zulassung als Arzt, kurzfristige ärztliche Genehmigungen, Mitarbeiterzertifikate, rechtlich eingetragene Empfangsbescheinigungen von vorübergehenden Aktivitäten von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan) etc. Befähigungsnachweis bezieht sich auf Kochzertifikate, Trainerqualifikationszertifikate etc.