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1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein, er darf nicht vorbestraft sein, muss einen festen Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die für die Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen.

2. In China dringend benötigte Fachkräfte, deren Arbeit die Anforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas erfüllen.

3. Sofern Gesetze und Vorschriften für Ausländer, die zur Arbeit nach China kommen, etwas anderes vorsehen, gelten diese Bestimmungen.

4. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (bei denen das durchschnittliche Gehaltseinkommen nicht weniger als das 6-fache des regionalen Durchschnittsgehalts des Vorjahres beträgt) beziehen sich auf ausländische Talente, deren durchschnittliches Gehaltseinkommen (steuerfreies Einkommen ausgeschlossen) nicht weniger als das 6-fache des Durchschnittseinkommens des Vorjahres in Beijing beträgt. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte werden von Anforderungen für Alter, akademischen Hintergrund und Berufserfahrungen befreit. Detaillierte Informationen sehen sie im Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer (auf Probe). Besuchen Sie hierfür die Webseite http://german.beijing.gov.cn/workinginbeijing/quickguideonemploymentservices/

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1. Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China, Original (elektronisch x1). Das „Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“ ist auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, auszufüllen und auszudrucken. Das Antragsformular (Kopie oder Fax) soll vom Antragssteller unterschrieben, mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers oder der von dem Arbeitgeber bevollmächtigten Institution versehen und auf die obengenannte Plattform hochgeladen werden.

Hinweise: Das offizielle Siegel des Arbeitgebers enthält das Siegel mit offiziellem Namen sowie die offiziellen Siegel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsvertragsgeschäfte, die auf der obengenannten Plattform genehmigt und registriert worden sind.

2. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. Die Bescheinigung kann die Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer oder die Gesundheitsbescheinigung, oder die von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellte oder von ausländischem Gesundheitsinstitut, das von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne anerkannt ist, ausgestellte Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung sein. Das Ausstellungsdatum muss innerhalb von 6 Monaten sein. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber ein Garantieschreiben über den Gesundheitszustand ausstellen. Original (elektronisch x1).

Hinweise: Die Liste der von der chinesischen staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne anerkannten ausländischen Gesundheits- und medizinischen Einrichtungen finden Sie auf der Website der örtlichen Botschaften und Konsulate im Ausland. 

3. Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung (einschließlich Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen). Diese Unterlage soll mit einem chinesischen Vertrag versehen, der vom Antragsteller unterzeichnet und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen ist und darf nicht geändert werden. Arbeitgeber, die von der Zulassungsentscheidungsbehörde als Modell von Treu und Glauben anerkannt sind oder in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Probleme bzgl. der Kreditwürdigkeit haben, können nur Arbeitsbescheinigung einreichen, wenn sie vor der Einreise keinen Arbeitsvertrag vorlegen können. Bei der Beantragung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer der Volksrepublik China“ nach der Einreise soll der Arbeitsvertrag eingereicht werden, dabei müssen die erforderlichen Informationen konsistent sein. Wenn sie inkonsistent sind, muss eine Neubeantragung stattfinden, mit Ausnahme von Gehaltserhöhungen oder beruflichen Beförderungen (Positionen). Original (elektronisch x1).

Hinweise: Der Arbeitsvertrag oder die Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen) muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten. Arbeitsbescheinigungen gelten für die Antragssteller,  die Abkommen oder Vereinbarungen zwischen den Staaten und internationalen Organisationen durchführen, Generalvertreter und Vertreter verschiedener Vertretungsstellen in China sowie Vertragsdienstleistern in Übersee. Ein Entsendungsschreiben ist verwendbar, wenn der Hauptsitz oder der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte aus Übersee an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet und das Entsendungsschreiben wird vom Hauptsitz oder regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens ausgestellt wird. Fehlt der Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens) der erforderliche Inhalt, muss eine zusätzliche Erklärung (mit amtlichem Siegel) ausgestellt werden. Wenn der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens im Festland China Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet, sind ein Entsendungsschreiben und ein Arbeitsvertrag einzureichen, der mit dem regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens in China unterzeichnet ist.

4. Informationsseite des Reisepasses oder des internationalen Reiseausweises des Antragstellers, Original (elektronisch x1). 

Hinweise: Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate betragen.

5. Ein Passbild des Antragstellers (ohne Kopfbedeckung, aufgenommen innerhalb der letzten sechs Monate), Original (elektronisch x1).

Kürzlich aufgenommenes elektronisches Passbild ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rahmen, der Kopf muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein, und das Bild muss klar, fleckenlos und ohne Tintenpunkte und Mängel sein. JPG-Fromat, 40K-120k Byte groß, 354 (Breite) * 472 (Höhe) Pixel nicht unterschreiten, 420 (Breite) * 560 (Höhe) Pixel nicht überschreiten, 24-Bit Echtfarben. 

Hinweise: Kopfbedeckung sind nur aus religiösen Gründen erlaubt und darf das ganze Gesicht nicht verdecken.  

6. Die relevanten Zertifikate der begleitenden Familienmitglieder, Original (elektronisch x1).

Die Zertifikate enthalten die Informationsseite des Reisepasses des Familienmitglieds (oder des internationalen Reiseausweises), den Nachweis der Familienbeziehung (Ehegatte: Eheurkunde. Kinder: Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde, Eltern, Schwiegereltern: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder notariell beglaubigte Urkunde des Antragstellers), Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (für Familienmitglieder über 18 Jahre) und elektronische Fotos.

Hinweise: Begleitende Familienmitglieder beziehen sich auf Ehegatten, Kinder unter 18 Jahren, Eltern und Schwiegereltern (ausschließlich der Familienmitglieder mit chinesischer Staatsbürgerschaft).

7. Verpflichtungserklärung zum Jahreseinkommen von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften (Klasse A), Original (elektronisch x1).

8. Weitere Unterlagen.

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1. Die Originale aller Unterlagen und deren chinesische Übersetzungen sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die Serviceplattform hochzuladen.

2. Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.

3. „Das Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ kann online beantragt werden. Die Unterlagen müssen nicht in Papierform zur Überprüfung eingereicht werden.

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Die Originale aller Unterlagen und deren chinesische Übersetzungen sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, hochzuladen und brauchen nicht in Papierform eingereicht werden.

Hinweise: Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.

Gebühren

Gebührenfrei

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1. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte sollen nach Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer relevante Unterlagen, die den Anforderungen der Zertifizierung entsprechen, erreichen. Die Unterlagen sollen von dem Antragsteller unterschrieben und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen und nach Bedarf von Zulassungsentscheidungsbehörden zusätzlich überprüft werden.

2. Antragssteller, die ihre Staatsangehörigkeit geändert hat, muss „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erneut beantragen.

3. Informationen zu Regulierungen über Konsularbeglaubigungen erhalten Sie auf http://cs.mfa.gov.cn/ oder bei den entsprechenden chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland.

4. Vertragsdienstleister in Übersee beziehen sich auf die Mitarbeiter der ausländischen Unternehmen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan), die keine gewerbliche Vertretung (nämlich juristische Person) im Festland China haben, aber substanzielle Geschäftstätigkeiten im Ausland ausüben. Sie üben vorübergehende Tätigkeiten in China, um den Dienstleistungsvertrag aus dem Festland China des Arbeitgebers zu auszuführen. Dabei entstandene Vergütung wird vom Arbeitgeber im Ausland bezahlt. Die Dienstleister sollen über entsprechenden akademischen Hintergrund und Berufsqualifikation verfügen. Die Anzahl der Dienstleister hängt von dem Umfang der Aufgaben. Bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China soll der Vertragsdienstleister außer der obengenannten Unterlagen den Dienstleistungsvertrag aus dem Festland China (enthält die Angaben zu Vertragsparteien, Arbeitsort, Dienstleistungsaufgaben, Position, Aufgaben sowie Arbeitsdauer des Antragstellers in China und Seite für Unterschrift) einreichen.

5. Führungszeugnis. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A) können das Mittelbindungsverfahren übernommen.

6. Wenn nach chinesischem Gesetz und Verordnungen eine Vorüberprüfung und Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder ein Berufsqualifikationszertifikat erforderlich sind, soll die Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder Befähigungsnachweise eingereicht werden. Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche bezieht sich auf Vertretungsbescheinigung, berufsrechtliche Zulassung als Arzt, kurzfristige ärztliche Genehmigungen, Mitarbeiterzertifikate, rechtlich eingetragene Empfangsbescheinigungen von vorübergehenden Aktivitäten von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan) etc. Berufsqualifikationszertifikat bezieht sich auf Kochzertifikate, Trainerqualifikationszertifikate etc.

7. Antragssteller, die „das Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erhalten haben, aber „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ noch nicht völlig beantragt haben, müssen bei erneuter Beantragung das ursprüngliche „Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ aufheben.

8. Bei weiteren Beantragungen (einschließlich Verlängerung, Aufhebung etc.) müssen entsprechende Bescheinigungen zur persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung und Verdienstbescheinigung vorgelegt werden. Verdienstbescheinigung bezieht sich auf Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung der persönlichen Einkommensteuer der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing. 

9. Das jährliche Gehaltseinkommen wird auf der Grundlage des im „elektronischen Steueramt für natürliche Personen“ eingesehenen Einkommens abzüglich des steuerfreien Einkommens berechnet.

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Vorüberprüfung: 3 Arbeitstage

Bearbeitung: 5 Arbeitstage