Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte, die für „das inländische Talenteinführungsprogramm“ ausgewählt worden sind, beziehen sich auf die Fachkräfte, die von der Organisationsabteilung des Zentralkomitees der KPC, dem Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit, der Staatsverwaltung für Angelegenheiten von auswärtigen Experten, der Organisationsabteilung des Parteikomitees der Stadt Beijing oder dem Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit Beijing oder das Büro für Angelegenheiten von auswärtigen Experten der Stadt Beijing anerkannt sind. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte können von Anforderungen an Alter, akademischen Hintergrund und Arbeitserfahrungen befreit werden. Detaillierte Informationen sehen Sie im Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer (auf Probe) auf http://fwp.safea.gov.cn/.

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1. Das Visum des Antragstellers (Z oder R) oder die gültige Aufenthaltserlaubnis  Visumseite, Seite des Einreisestempels sowie Informationsseite der Aufenthaltserlaubnis, des Passes (oder der internationalen Reiseausweise). (elektronisch x1).

Hinweise: Der Reisepass muss identisch mit dem Reisepass sein, mit dem man „dem Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragte, ausgenommen hiervon sind Sonderfälle wie Verlust des Passes. 

2. Arbeitsvertrag. Der Inhalt muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten. Original (elektronisch x1). 

Hinweise: Der Arbeitsvertrag ist erforderlich, wenn er bei der Beantragung „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nicht vorgelegt ist. 

3. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. Die Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer oder die Gesundheitsbescheinigung, Original (elektronisch x1), die von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellt wurde.  Das Ausstellungsdatum der Untersuchungsbescheinigung muss innerhalb 6 Monate sein. 

Hinweise: Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung ist erforderlich, wenn die bei der Beantragung „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nicht vorgelegt ist. 

4. Weitere Unterlagen.

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Die Originale aller Unterlagen und deren chinesische Übersetzungen sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, hochzuladen.

Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht. 

Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte, die für „das inländische Talenteinführungsprogramm“ ausgewählt worden sind, können den gesamten Prozess online abschließen und brauchen keine Unterlagen in Papierform zu einreichen.

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Vorüberprüfung: 1 Arbeitstag (Vorprüfung und Bearbeitung)

Bearbeitung: 5 Arbeitstage (Ausstellung der Erlaubnis)