Herausgegeben von: Volksregierung der Stadt Beijing

Herausgegeben am: 13. Mai 2009


Vorläufige Maßnahmen der Stadt Beijing zur Förderung der Existenzgründung und Arbeit hochrangiger Talente aus Übersee in Beijing

Jing Zheng Fa [2009] Nr. 14

Artikel 1 Die Einführung hochrangiger Talente aus Übersee sollte von einem wissenschaftlichen Entwicklungskonzept geleitet werden, der Richtlinie der Achtung der Arbeit, des Wissens, der Talente und der Kreativität folgen sowie die Arbeitsprinzipien der langfristigen Ausrichtung, der Hervorhebung der Kernpunkte, der Nutzung der Talente als Grundlage, der besonderen Behandlung von besonderen Fällen und der Umsetzung des Gesamtplans einhalten, um hochrangige Talente aus Übersee aktiv bei ihrer Existenzgründung und Arbeit in Beijing zu unterstützen.

Artikel 2 Hochrangige Talente aus Übersee sollten im Allgemeinen einen Doktortitel im Ausland erworben haben, nicht älter als 55 Jahre alt sein, nach der Einführung mindestens sechs Monate pro Jahr in Beijing arbeiten und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

(I) Experten und Wissenschaftler, die an angesehenen ausländischen Hochschuleinrichtungen und Forschungseinrichtungen Positionen innehaben, die einer stellvertretenden Professur, einem stellvertretenden Forscher oder einer höheren Position entsprechen.

(II) Managementtalente oder Talente im Bereich der Forschung und Entwicklung, die leitende technische Positionen in international renommierten Unternehmen, Finanzinstitutionen und bekannten Rechtsanwaltskanzleien (Buchhaltung und Rechnungsprüfung) innehaben, mit den relevanten Geschäftsbereichen und internationalen Vorschriften vertraut sind und über umfangreiche praktische Erfahrung verfügen.

(III) Experten und Wissenschaftler, die Positionen im mittleren und höheren Management in internationalen Organisationen, ausländischen Regierungsbehörden und bekannten Nichtregierungsorganisationen innehaben.

(IV) Experten, Wissenschaftler und Ingenieurtechniker, die große internationale wissenschaftliche Forschungs- oder Ingenieurprojekte geleitet haben und über reiche Erfahrung in der wissenschaftlichen Forschung und Ingenieurtechnik verfügen.

(V) Professionelle technische Talente, die über unabhängige Rechte über geistiges Eigentum verfügen oder Kerntechnologien beherrschen, die mit den wichtigsten Entwicklungsindustrien, -branchen und -feldern der Stadt Beijing übereinstimmen.

(VI) Herausragende Talente, die für die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft der Hauptstadt benötigt werden.

(VII) Ausgezeichnete Postdoktoranden mit großem Entwicklungspotential und hohem professionellen Niveau.

Andere dringend benötigte hochrangige Talente aus Übersee können anhand von Fallstudien eingeführt werden.

Artikel 3 Die Einführung von hochrangigen Talenten aus Übersee kann unter anderem in Form von Kerntalenteinführung, Teameinführung, Einführung der Hightech-Projektentwicklung sowie in Form einer Einstellung für eine Stelle oder ein Projekt und Ernennung erfolgen.

Artikel 4 Verfahren zur Einführung hochrangiger Talente aus Übersee:

(I) Hochrangige Talente, die die Einführungsvoraussetzungen erfüllen, können sich folgender Art und Weise beim Zentrum für Talente aus Übersee Beijing bewerben: durch Selbstempfehlung, gegenseitige Empfehlung oder Empfehlung durch chinesische Botschaften und Konsulate im Ausland, chinesische Verbände in Übersee, internationale Studentenorganisationen, Universitäten, professionelle Verbände,  verschiedene Industrieparks (einschließlich Gründerzentren für Unternehmen im Bereich Wissenschaft und Technologie, Entrepreneurship-Parks für internationale Studierende, Wissenschafts- und Technologieparks, Industrieparks von Universitäten usw.) sowie durch Experten und Wissenschaftler im In- und Ausland. Danach wird das Zentrum für Talente aus Übersee Beijing die Talente mit den entsprechenden Abteilungen der Stadt an Arbeitgeber weiter empfehlen.

Das Büro für Auswärtige Angelegenheiten der Stadtregierung, das Büro für Übersee-Chinesische Angelegenheiten der Stadtregierung und andere Abteilungen sollten ihre Rolle für Verbindung, Öffentlichkeitsarbeit und Förderung in Übersee aktiv entfalten. Das Zentrum für Talente aus Übersee Beijing kann über chinesische Botschaften und Konsulate im Ausland, chinesische Überseeverbände, internationale Studentenorganisationen, Verbindungsbüros in Übersee, ausländische Universitäten, professionelle Verbände usw. aktiv nach hochrangigen Talenten aus Übersee suchen und diese den Arbeitgebern zusammen mit den zuständigen städtischen Abteilungen empfehlen.

Die Arbeitgeber identifizieren die einzuführenden Kandidaten entsprechend ihren Bedürfnissen und melden sie dann nach anfänglichen Vereinbarungen beim Zentrum für Talente aus Übersee Beijing an.

(II) Das Zentrum für Talente aus Übersee Beijing bewertet die vorgeschlagenen hochrangigen Talente aus Übersee, nimmt dazu Stellung und legt sie dem Gemeinsamen Ausschuss des Zentrums für Talente aus Übersee Beijing zur Genehmigung vor.

(III) Nach Genehmigung durch den Gemeinsamen Ausschuss des Zentrums für Talente aus Übersee Beijing benachrichtigt das Zentrum für Talente aus Übersee Beijing die Arbeitgeber, stellt den „Arbeits-Aufenthaltsausweis für hochrangige Talente aus Übersee“ für die hochrangigen Talente aus Übersee aus und bietet professionelle Unterstützung an.

(IV) Auf der Grundlage der Stellungnahme des Zentrums für Talente aus Übersee Beijing sollten die Arbeitgeber aktiv relevante Unterstützungsmaßnahmen für die ausländischen hochrangigen Talente, die identifiziert und genehmigt worden sind, umsetzen; die Arbeitgeber sollten mit den eingeführten Talenten einen Arbeitsvertrag in Übereinstimmung mit dem Gesetz unterzeichnen und das Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing sollte die Einführungsverfahren übernehmen.

Artikel 5 Hochrangige Talente aus Übersee, die in Beijing Unternehmen gründen, können die Vorzugspolitik des Entrepreneurship-Parks für internationale Studierende und andere Vorzugsbehandlungen mit dem „Arbeits-Aufenthaltsausweis für hochrangige Talente aus Übersee“ in Bezug auf Unternehmensregistrierung, Landnutzung, Industrie und Handel, Steuerwesen, Wareninspektion usw. genießen. Qualifizierte Unternehmen, Hochschulen, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und ökonomische Entwicklungszonen oder Hightech-Industrieparks werden ermutigt und unterstützt, Innovations- und Unternehmertumszentren für hochrangige Talente aus Übersee aufzubauen, die Integration von Produktion, Bildung und Forschung zu fördern sowie eine Plattform zu bieten, die hochrangige ausländische Talente nach Beijing lockt, um Unternehmen zu gründen und eine Reihe hochrangiger Talente und Teams aus Übersee zusammenzubringen.

Artikel 6 Hochrangige Talente aus Übersee, die in Beijing Unternehmen gründen und die Bewertung des Zentrums für Talente aus Übersee Beijing bestanden haben, erhalten eine einmalige Subvention aus den öffentlichen Finanzen der Stadt-Ebene und werden durch die verschiedenen Lenkungsfonds für Risikokapital-Investitionen der Stadtregierung unterstützt. Das Zentrum für Talente aus Übersee Beijing empfiehlt diese ausländischen Talenten zur Bewerbung um finanzielle Unterstützung für nationale oder städtische wissenschaftliche Forschungs- und Industrialisierungsprojekte. Die vorhandenen Ressourcen werden integriert und die sozialen Ressourcen werden angeleitet, um eine diversifizierte Investitions- und Finanzierungsplattform zur Unterstützung der Unternehmensgründung aufzubauen. Über den grünen Kanal für Investitionen und Garantien werden Subventionen für Garantiegebühren und Zinszuschüsse für garantierte Darlehen bereitgestellt.

Artikel 7 Unternehmen, die von hochrangigen ausländischen Talenten gegründet wurden, werden bei der Börsennotierung am Kapitalmarkt im In- und Ausland unterstützt. Bestimmte Subventionen für die relevanten Kosten für eine Umstrukturierung der Unternehmen werden bei der Börsennotierung bereitgestellt.

Artikel 8 Hochrangige Talente aus Übersee, die im Wissenschafts- und Technologiepark Zhongguancun Unternehmen gründen, kommen in den Genuss einer bevorzugten Steuerpolitik, Industriepolitik und Politik des öffentlichen Beschaffungswesens sowie einer Pilotpolitik zur Vertiefung der wissenschaftlichen und technologischen Finanzreform und Innovationen zur Unterstützung des Aufbaus einer nationalen unabhängigen Innovationsdemonstrationszone im Wissenschafts- und Technologiepark Zhongguancun.

Artikel 9 Unternehmen werden ermutigt, in- und ausländische Patente zu beantragen, in- und ausländische Patentlizensierungen zu erhalten, Software-Urheberrechte zu registrieren, Marken anzumelden und bekannte Marken anzustreben; Unternehmen, die sich mit der Formulierung (Revision) technischer Standards befassen, erhalten finanzielle Unterstützung in Übereinstimmung mit den „Bestimmungen der Verwaltungsmaßnahmen für besondere Subventionen für die Formulierung (Revision) technischer Normen in Beijing“.

Artikel 10 Der Aufbau von Gründerzentren für hochrangige Talente aus Übersee und die Entwicklung unternehmerischer Unternehmen für hochrangige Talente aus Übersee wird gefördert. Die Unterstützung für Inkubationszentren sollte durch den Aufbau von Dienstleistungsunterstützungssystemen und die Bereitstellung von Mietzuschüssen für Büroräume erhöht werden, um ein günstiges Dienstleistungsumfeld für hochrangige Talente aus Übersee zu schaffen, die in Beijing Unternehmen gründen.

Artikel 11 Folgende Arbeitsbedingungen und Plattformen werden für in Beijing arbeitende hochrangige Talente aus Übersee bereitgestellt:

(I) Die hochrangigen Talente aus Übersee können Führungspositionen der mittleren oder höheren Ebene (ausschließlich der Ausländer, die gesetzliche Vertreter sind) oder leitende professionelle und technische Positionen in städtischen Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstituten, staatseigenen Unternehmen und staatseigenen Finanzinstitutionen innehaben.

(II) Die hochrangigen Talente aus Übersee können sich an wichtigen wissenschaftlichen Forschungsprojekten Beijings beteiligen und die Position als Projektleiter für größere wissenschaftliche Forschungsprogramme übernehmen. Qualifizierte Kandidaten können zu Mitgliedern der beratenden Expertengruppe der Regierung ernannt werden und an der Beratung, Formulierung und Umsetzung der Regierungspolitik mitwirken. Wenn die nationale Sicherheit betroffen ist, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.

(III) Wenn hochrangige Talente aus Übersee für ein Projekt oder Programm verantwortlich sind, können sie im Rahmen ihrer vorgeschriebenen Aufgaben über die Verwendung von Mitteln für die wissenschaftliche Forschung, auch für den Personalkostenaufwand, entscheiden und Anpassungen des Forschungsinhalts oder der technischen Linien des Projekts in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften vornehmen sowie über die Ernennung von Teammitgliedern entscheiden, die zu einem vereinbarten Gehaltssystem beschäftigt werden können, unabhängig der bestehenden Vorschriften der Institution und dem Anteil der Kosten der Mittel für die wissenschaftliche Forschung.

(IV) Wenn die im Wissenschafts- und Technologiepark Zhongguancun beschäftigten Hochschulen, Forschungsinstitute und Unternehmen größere nationale Sonderprojekte im Bereich Wissenschaft und Technologie durchführen, wird ein bestimmter Anteil der indirekten Kosten für nationale Sonderprojekte im Bereich Wissenschaft und Technologie genehmigt, hauptsächlich Verwaltungs-, Koordinierungs- und Überwachungskosten, die bei der Organisation und Durchführung der Projekte anfallen sowie andere Kosten, die nicht in die direkten Kosten einbezogen werden können. 

(V) Die hochrangigen Talente aus Übersee können wissenschaftliche und technologische Mittel, Mittel zur Unterstützung der industriellen Entwicklung usw. bei den zuständigen Abteilungen beantragen, um wissenschaftliche Forschung oder Produktions- und Geschäftstätigkeiten durchzuführen. Die zuständigen Abteilungen sollten die Verfahren vereinfachen und ihren Anträgen Priorität einräumen. Falls erforderlich, sollten die zuständigen Abteilungen Unterstützung in Form von Sonderprojekten leisten.

(VI) Die führenden Organisationen für die Einführung von Talenten sollen den eingeführten Talenten zusammen mit der Finanzbehörde und anderen relevanten Behörden durch finanzielle Mittel stabile Unterstützung für die wissenschaftliche Forschung bieten.

(VII) Die zuständigen Abteilungen sollten darauf achten, eingeführte Talente aufzunehmen, damit sie an der Beratung und Demonstration von Großprojekten der Stadt, an großen wissenschaftlichen Forschungsplänen und an wichtigen technischen Konstruktionen teilnehmen.

(VIII) Die Arbeitsleistung der eingeführten Talente sollte gemäß den internationalen Konventionen beurteilt und bewertet werden. Es können Methoden wie flexible Beurteilung und Bewertung angewendet werden, um mehrfache, wiederholte und häufige Bewertungen zu vermeiden.

(IX) Die eingeführten Talenten können empfohlen werden, sich in verschiedenen inländischen akademischen Organisationen zu engagieren und sich an der Auswahl von Akademikern der Chinesischen Akademie der Wissenschaften (ausländische Akademiker) und der Chinesischen Akademie der Ingenieurwissenschaften (ausländische Akademiker) zu beteiligen.

Artikel 12 Die geistigen Rechte und Interessen ausländischer hochrangiger Talente in Bezug auf geschütztes Wissen, Technologiepatente und wissenschaftliche Forschungsleistungen (einschließlich derjenigen, die durch Zusammenarbeit und beauftragte Forschung und Entwicklung erzielt werden) sind zu gewährleisten; denjenigen, die Erfindungspatente erhalten haben, sind finanzielle Zuschüsse zu gewähren.

Artikel 13 Hochrangige Talente aus Übersee, die in Beijing arbeiten, unterliegen nicht der Beschränkung des genehmigten Personalbestands und der Struktur und dem Anteil der professionellen technischen Positionen des Arbeitgebers. Wenn es nach dem genehmigten Personalbestand keine formelle Position gibt, können sie mit Zustimmung der Personalabteilung aufgenommen werden und danach eine formelle Position bekommen. Wenn sich hochrangige Talente aus Übersee um berufliche und technische Positionen bewerben möchten, kann der Arbeitgeber sie nach ihren eigenen Bedingungen und beruflichen Bedürfnissen der Position einstellen.

Artikel 14 Für hochrangige Talente aus Übersee, die in Beijing arbeiten oder ein Unternehmen gründen, muss der Arbeitgeber das vorherige Einkommensniveau der eingeführten Talente in Berücksichtigung nehmen und auch berücksichtigen, die Wohnungs-(Miet-)Subventionen, die Subventionen für die Bildung von Kindern und die Wohngeldzahlungen für Ehepartner für sie zu bezahlen. Der Arbeitgeber muss mit den hochrangigen Talenten verhandeln, um ein angemessenes Gehalt zu bestimmen, das in Übereinstimmung mit ihren Fähigkeiten und ihrem Beitrag steht. Hochrangige Talente aus Übersee, die an Hochschulen, Forschungsinstituten und staatlichen Hightech-Unternehmen im Wissenschafts- und Technologiepark Zhongguancun beschäftigt sind und herausragende Beiträge geleistet haben, können verschiedene Formen von Anreizen wie Optionen, Technologieaktien, Aktienzuteilungen und Dividendenrechte gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Finanzministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie angeboten werden.

Artikel 15 Hochrangige Talente aus Übersee (einschließlich Ehepartner und minderjährige Kinder), die ausländische Pässe innehaben und vorübergehend mehrmals ein- und ausreisen müssen, können je nach tatsächlichem Bedarf F-Visa mit einer Gültigkeit von 2 bis 5 Jahren (nicht über die Gültigkeit der Pässe hinaus) erhalten; diejenigen, die sich dauerhaft in Beijing aufhalten müssen, können je nach tatsächlichem Bedarf eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer mit einer Gültigkeit von 2 bis 5 Jahren (nicht über die Gültigkeit der Pässe hinaus) erhalten; und diejenigen, die die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthalt erfüllen, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer beantragen. Für diejenigen, die bereit sind, ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufzugeben und den Beitritt oder die Wiedererlangung der chinesischen Staatsbürgerschaft zu beantragen, um in Beijing zu arbeiten, wird die Behörde für öffentliche Sicherheit gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Volksrepublik China Vorrang einräumen.

Artikel 16 Hochrangige Talente aus Übersee (einschließlich Ehepartner und minderjährige Kinder), die einen chinesischen Reisepass innehaben und einen ständigen Wohnsitz (Hukou) in Beijing beantragen, unterliegen nicht den Beschränkungen des Wohnortes vor ihrer Ausreise und die Verfahren werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen vereinfacht, wobei ihnen bei der Beantragung der Niederlassung in der Stadt Beijing Vorrang eingeräumt wird.

Artikel 17 Die Stadtregierung vergibt eine einmalige Belohnung von einer Million Yuan RMB an jedes hochrangige ausländische Talent, das nach Beijing kommt, um ein Unternehmen zu gründen oder zu arbeiten. Der Arbeitgeber, die zuständigen Abteilungen sowie Bezirke und Landkreise sind dafür verantwortlich, die notwendigen Mittel zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der eingeführten Talente bereitzustellen.

Artikel 18 Die städtische Gesundheitsverwaltung bestimmt qualifizierte öffentliche Krankenhäuser als die benannten medizinischen Einrichtungen für hochrangige Talente aus Übersee und bietet ihnen qualitativ hochwertige medizinische Dienste an; die qualifizierten Krankenhäuser werden ermutigt, mit in- und ausländischen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf kommerzielle Krankenversicherungen  zusammenzuarbeiten, damit die medizinische Behandlung hochrangiger Talente aus Übersee in Beijing erleichtert wird.

Artikel 19 Hochrangige Talente aus Übersee sowie ihre Ehepartner und Kinder können nach ihren Wünschen an verschiedenen Sozialversicherungen in Beijing teilnehmen. Die Zahlungsfrist unterliegt der tatsächlichen Zahlungsdauer verschiedener Sozialversicherungsprämien. In Bezug auf die Versicherungszahlungsmethoden und die Verfahren für die Abwicklung und Fortführung von Sozialversicherungsbeziehungen in China und die Inanspruchnahme verschiedener Sozialversicherungsleistungen haben die hochrangigen Talente aus Übersee die gleichen Rechte wie die Bürger dieser Stadt. Arbeitgeber können neben verschiedenen Sozialversicherungen eine gewerbliche Zusatzversicherung für die eingeführten Talente abschließen.

Artikel 20 Hochrangige Talente aus Übersee, die nach Beijing kommen, um ein Unternehmen zu gründen oder zu arbeiten und bereit sind, ein Haus zu kaufen, können unter Bezugnahme auf die Wohnungspolitik der Einwohner der Stadt eine gewerbliche Wohnung für den Eigenbedarf erwerben. Wenn die eingeführten Talente während der Arbeitsvertragszeit keine selbstgenutzte Wohnung kaufen, muss der Arbeitgeber eine Wohnung für die Talente mieten, die für sie zum Leben und Arbeiten geeignet ist oder entsprechende Mietzuschüsse gewähren.

Artikel 21 Hochrangige Talente aus Übersee, die nach Beijing kommen, um Unternehmen zu gründen oder zu arbeiten, werden im Namen der Stadtverwaltung entsprechend ihrem Beitrag zu den lokalen Einnahmen während der Beschäftigungszeit des Arbeitgebers belohnt. Die eingeführten Talente dürfen ein Kraftfahrzeug (beschränkt auf Motorräder, Personenkraftwagen, Geländewagen und Kleinbus mit weniger als neun Sitzplätzen) für den Eigengebrauch mitbringen und die Zollbehörde Zoll erheben und inspizieren. Wenn sie eine kleine Menge an wissenschaftlichem Forschungs- und Lehrmaterial nach China mitbringen, werden diese von der Einfuhrsteuer befreit; Wenn sie eine angemessene Anzahl an Gütern für den persönlichen Gebrauch nach China mitbringen, wird eine bestimmte Steuer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der gegenwärtigen Politik erhoben.

Artikel 22 Wenn hochrangige Talente aus Übersee nach Beijing kommen, um ein Unternehmen zu gründen und zu arbeiten und ihr Ehepartner mit nach Beijing kommt und bereit ist, in dieser Stadt zu arbeiten, muss der Arbeitgeber die Arbeit ordnungsgemäß arrangieren. Wenn der Arbeitgeber vorübergehend nicht in der Lage ist, kann er dem Ehepartner anhand des durchschnittlichen Gehaltsniveaus seines Personals einen Zuschuss zum Lebensunterhalt gewähren.

Artikel 23 Ausländische hochrangige Talente aus Übersee, die nach Beijing kommen, um ein Unternehmen zu gründen oder zu arbeiten, können unabhängig davon, ob ihre Kinder die chinesische Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht, die Zulassung zu öffentlichen Schulen der Stadt beantragen und die Verwaltungsbehörde für Bildung ist für die vorrangige Koordinierung der Zulassungsverfahren zuständig; wenn sie sich für den Besuch internationaler Schulen oder internationaler Klassen in öffentlichen Schulen vor Ort entscheiden, sollte die Verwaltungsbehörde für Bildung die Zulassungsprobleme koordinieren. Kinder mit chinesischer Staatsbürgerschaft, die an der Hochschulaufnahmeprüfung (Gaokao) teilnehmen und sich für städtische Hochschuleinrichtungen bewerben, werden unter den gleichen Bedingungen bevorzugt zugelassen; Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft bewerben sich für Studienplätzen an Hochschulen gemäß den einschlägigen Bestimmungen über die Aufnahme ausländischer Studenten.

Artikel 24 Hochrangige Talente aus Übersee, die nach Beijing kommen, um Unternehmen zu gründen oder zu arbeiten, die herausragende Beiträge zur Hauptstadt geleistet haben und die Auswahlbedingungen erfüllen, können sich um die „Auszeichnung für herausragende Talente in Beijing“, die „Auszeichnung für Talente mit herausragenden Beiträgen zu Wissenschaft, Technologie und Management in Beijing“ und andere Auszeichnungen bewerben.

Artikel 25 In Übereinstimmung mit dem „Leitlinienkatalog für die Umstrukturierung der Industrie in Beijing“ und dem Entwicklungsplan der einschlägigen Industriezweige veröffentlichen die zuständigen städtischen Abteilungen regelmäßig den wichtigsten Einführungskatalog hochrangiger Talente in Beijing aus Übersee und veröffentlichen rechtzeitig Informationen über die Nachfrage der Arbeitgeber nach hochrangigen Talenten.

Artikel 26 Das Zentrum für Talente aus Übersee Beijing richtet eine einheitliche Datenbank über hochrangige Talente aus Übersee in Beijing ein, um eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen zu realisieren und die Auswahl der Talente zu unterstützen. Die eingeführten Talente sollten in den Kreis der Experten aufgenommen werden, die vom städtischen Parteikomitee und der Stadtregierung kontaktiert werden und es sollten tägliche Kontakt- und Dienstleistungsmethoden formuliert sowie Rückmeldemechanismen und Kommunikationsmechanismen eingerichtet werden, um Probleme im Zusammenhang mit der Arbeit und dem Leben der eingeführten Talente zu lösen.

Artikel 27 Arbeitgeber sollten die Struktur des Talentteams entsprechend den Bedürfnissen der Entwicklung der Unternehmen kontinuierlich verbessern und hochrangige Talente aus Übersee aktiv einführen. Sie sollten Arbeitsverträge mit den eingeführten hochrangigen Talenten aus Übersee gemäß den nationalen Gesetzen und Vorschriften unterzeichnen, um die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären sowie Arbeitsbedingungen und Plattformen bereitzustellen. Die Arbeitgeber sollten sich um den Geist und das Leben hochrangiger Talente aus Übersee kümmern und konkrete Probleme in ihrer Arbeit und ihrem Leben aktiv koordinieren und lösen.

Artikel 28 In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zentralbehörden stellt die Stadt Beijing proaktiv unterstützende Richtlinien und Dienstmaßnahmen für die Umsetzung des „1000-Talente-Plans“ bereit. Die städtischen Hochschulen, Unternehmen und Institutionen werden ermutigt, in Form von speziell rekrutierten Experten, Projektberatung und Vortragsforen die intellektuellen Ressourcen der vom Staat eingeführten hochrangigen Talente aus Übersee in vollem Umfang zu nutzen.

Artikel 29 Wenn das eingeführte Talent den Arbeitsvertrag oder die damit verbundene Vereinbarung aus persönlichen Gründen nicht erfüllt, meldet der Arbeitgeber die Situation. Nach der Überprüfung des Zentrums für Talente aus Übersee Beijing werden die entsprechenden Vergünstigungen für das Talent abgebrochen.

Artikel 30 Diese Maßnahmen treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft und die relevanten Fragen, die bei der Umsetzung involviert sind, werden vom Büro der städtischen Führungsgruppe für Talentförderung koordiniert und gelöst. Gleichzeitig wird die „Bekanntmachung des Generalbüros der Volksregierung der Stadt Beijing über die weitere Förderung hochrangiger Talente aus Übersee zur Existenzgründung und Arbeit in Beijing“ (Jing Zheng Ban Fa [2007] Nr. 44) abgeschafft.


(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus Chinesisch. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)