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1. Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China, Original (elektronisch/ Papierform x1). Das „Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“ ist auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, auszufüllen und auszudrucken. Das Antragsformular (Kopie oder Fax) soll vom Antragssteller unterschrieben, mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers oder der von dem Arbeitgeber bevollmächtigten Institution versehen und auf die obengenannte Plattform hochgeladen werden.

Hinweise: Das offizielle Siegel des Arbeitgebers enthält das Siegel mit offiziellem Namen sowie die offiziellen Siegel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsvertragsgeschäfte, die auf der obengenannten Plattform genehmigt und registriert worden sind.

2.Arbeitszeugnis. Das vom ehemaligen Arbeitsgeber erstellte Arbeitszeugnis mit den Angaben zu Position, Arbeitsdauer sowie vom Antragssteller teilgenommenen Projekten, Original (elektronisch/ Papierform x1). Das Arbeitszeugnis soll mit dem offiziellen Siegel des ehemaligen Arbeitgebers versehen oder vom Verantwortlichen unterschrieben werden und die gültige Kontaktnummer oder E-Mail der Kontaktperson enthalten.

3. Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) oder entsprechenden Befähigungsnachweises, Original (elektronisch/ Papierform x1).

Die im Ausland erworbenen Zeugnisse sollen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland oder von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller den Abschluss erworben hat, oder von der Akkreditierungsbehörde in China, zertifiziert werden. Das in der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan erworbene Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) soll von der Akkreditierungsbehörde in China zertifiziert oder von dem Notariat in der Region notariell beglaubigt werden. Das im Festland China erworbene Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) soll im Original eingereicht werden. Wenn nach chinesischem Gesetz und Verordnungen eine Vorüberprüfung und Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder ein Berufsqualifikationszertifikat erforderlich sind, soll die Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder Befähigungsnachweise eingereicht werden.

4. Führungszeugnis, Original (elektronisch/ Papierform x1). 

Es sollte von der Polizei, Behörde für öffentliche Sicherheit, dem Gericht und anderen Behörden des Landes der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers ausgestellt und von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland oder von einer ausländischen Botschaft oder einem Konsulat in China zertifiziert werden. Das in der  der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan ausgestellte Führungszeugnis soll vom Notariat in der Region notariell beglaubigt werden. Der gewöhnliche Aufenthalt bezieht sich auf das Land oder die Region, in dem/der der Antragsteller nach der Verlassung des Landes der Staatsangehörigkeit ununterbrochen mehr als ein Jahr gelebt hat, ausgenommen Festland China. Das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses muss innerhalb 6 Monate sein. 

Hinweise: Beeidigte Erklärung, die nur erklären, dass der Antragssteller keine Vorstrafen haben, wird nicht akzeptiert. Von Behörden für diplomatische Angelegenheiten (einschließlich ausländischer Botschaften und Konsulate in China) ausgestellte unbeeidigte Erklärung wird ohne Zertifizierung direkt akzeptiert.

5. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer oder die Gesundheitsbescheinigung, die von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellt wurde. Das Ausstellungsdatum muss innerhalb von 6 Monaten sein. Original (elektronisch/ Papierform x1).

6. Arbeitsbescheinigung, Entsendungsschreibens sowie Vertretungsbescheinigung. Die Unterlage muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten und darf nicht geändert werden.  Die Informationsseite der Vertretungsbescheinigung soll vollständig und erkennbar hochgeladen werden. Original (elektronisch/ Papierform x1).

7. Informationsseite des Reisepasses oder des internationalen Reiseausweises des Antragstellers, Original (elektronisch/ Papierform x1).

Hinweise: Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate betragen.

8. Z-Visum des Antragstellers und Einreisestempelseite. Original (elektronisch/ Papierform x1).

9. Ein Passbild des Antragstellers (ohne Kopfbedeckung, aufgenommen innerhalb der letzten sechs Monate), Original (elektronisch x1).

Kürzlich aufgenommenes elektronisches Passbild ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rahmen, der Kopf muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein, und das Bild muss klar, fleckenlos und ohne Tintenpunkte und Mängel sein. JPG-Fromat, 40K-120k Byte groß, 354 (Breite) * 472 (Höhe) Pixel nicht unterschreiten, 420 (Breite) * 560 (Höhe) Pixel nicht überschreiten, 24-Bit Echtfarben. 

Hinweise: Kopfbedeckung sind nur aus religiösen Gründen erlaubt und darf das ganze Gesicht nicht verdecken.

10. Weitere Unterlagen.

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Nachdem Sie die Online-Vorüberprüfung bestanden haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin auf der Plattform und gehen Sie mit der Terminbestätigung und allen originalen Unterlagen in Papierform zu dem zuständigen Schalter. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A) brauchen keinen Termin und können mit allen benötigten Unterlagen direkt vor Ort beantragen. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A), die für „das inländische Talenteinführungsprogramm“ ausgewählt worden sind, können den gesamten Prozess online abschließen.

1. Vorüberprüfung: 3 Arbeitstage (Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A), ein Arbeitstag)

2. Bearbeitung: 5 Arbeitstage

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1. Zentrum für Talente aus Übersee Beijing (Servicezentrum für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing)

Adresse: Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (Zone A, 3. Etage, Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing)

Öffnungszeiten: montags – freitags 9:00-12:00; 13:30-17:00

Tel.:+86-10-89150841, +86-10-89150842

2. Das Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Chaoyang (Hinweise: Unternehmen, die im Bezirk Chaoyang registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Gebäude 15-A, Hof 5, Jiangtai-Straße 

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00-11:40; 13:00-16:40

Tel.: +86-10-57596100

3. Das Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Haidian (Hinweise: Unternehmen, die im Bezirk Haidian registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Xisihuanbei-Straße 73, Bezirk Haidian (Das Zentrum für Humanressourcen des Bezirks Haidian, 2. Etage, das Entwicklungszentrum für Humanressourcen Zhongguancun)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00-12:00; 13:30-17:00

Tel.: +86-10-68940680

4. Das Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi (Hinweise: Unternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Cangshang-Straße 16, Bezirk Shunyi (Halle Ost, 3. Etage, das Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00-11:40; 13:30-16:40

Tel.:+86-10-89446673

5. Das Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Tongzhou  

(Hinweise: Unternehmen, die im Bezirk Tongzhou registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: 1. Etage, Gebäude A, Tongzhou-Park, Industriepark für Humanressourcendienstleistung der Stadt Beijing, Gebäude 1, Hof 11, Xinhuadong-Straße, Bezirk Tongzhou

Öffnungszeiten: montags – freitags, 8:30-12:00; 13:00-17:00

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1.Alle originalen Papierunterlagen und deren chinesische Übersetzungen sollen elektronisch in Originalfarbe auf die Plattform hochgeladen werden.

2.Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.

3.Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte sollen nach Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer relevante Unterlagen, die den Anforderungen der Zertifizierung entsprechen, erreichen. Die Unterlagen sollen von dem Antragsteller unterschrieben und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen und nach Bedarf von Zulassungsentscheidungsbehörden zusätzlich überprüft werden.

4.Antragsteller, der nach dem Punktesystem die Anforderung für Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte erfüllen, soll die folgenden Nachweisunterlagen einreichen: Jahreseinkommen in China (bei weiteren Beantragungen, wie Verlängerung, Aufhebung etc., müssen entsprechende Bescheinigungen zum persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung),Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung der persönlichen Einkommensteuer der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing (mit offiziellem Siegel versehen), Zeugnis des höchsten akademischen Grades, Befähigungsnachweis, Arbeitsdauer, Jahresarbeitszeit, das HSK-Zertifikat, Bescheinigung zur Arbeitserfahrung bei 500 weltweit führenden Unternehmen sowie Patente.

5.Für Antragssteller, die schon „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erhalten haben, sind bei einer erneuten Beantragung das Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) grundsätzlich nicht erforderlich (Im System sind die hochgeladenen relevanten Unterlagen aufrufbar); wenn die beantragte Stelle mit der durch die ursprüngliche Arbeitserlaubnis genehmigten übereinstimmt, sind Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation nicht erforderlich.

6. Wenn die Arbeitsstelle (Beruf), die von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften beantragt ist, mit der von der ursprünglichen Arbeitserlaubnis genehmigten Arbeitsstelle (Beruf) nicht übereinstimmt, sollen Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation einreicht werden.

7.Antragssteller, die ihre Staatsangehörigkeit geändert hat, muss „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erneut beantragen.

8.Informationen zu Regulierungen über Konsularbeglaubigungen erhalten Sie auf http://www.cs.mfa.gov.cn/ oder bei den entsprechenden chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland.

9.Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche bezieht sich auf Vertretungsbescheinigung, berufsrechtliche Zulassung als Arzt, kurzfristige ärztliche Genehmigungen, Mitarbeiterzertifikate, rechtlich eingetragene Empfangsbescheinigungen von vorübergehenden Aktivitäten von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan) etc. Befähigungsnachweis bezieht sich auf Kochzertifikate, Trainerqualifikationszertifikate etc.