Antragsteller.jpg

Ausländer, die zu geschäftlichen Zwecken in Beijing sind.

Benötigte-Unterlagen.jpg

1. Gültiger Reisepass oder andere internationale Reiseausweise.

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem 2-Inch (3.5*5.3cm)aktuellen biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.

4. Die Gewerbelizenz des einladenden Unternehmens/Geschäftspartners in Beijing oder das Registrierungszertifikat von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen.

Diese werden für eine wiederholte Beantragung und bei demselben Einladenden nicht mehr benötigt.

5. Antragsteller mit einem M-Visum müssen ein Einladungsschreiben vom einladenden Unternehmen/Geschäftspartner mit Angaben zu Details des Aufenthalts des Antragsstellers in Beijing einreichen. Die Angaben sollen umfassend, ausführlich, vollständig, inhaltlich korrekt sein und der Wahrheit entsprechen. Wenn es sich bei der Einladenden um eine Person handelt, soll das Schreiben unterschrieben werden. Das Hukou von Beijing (oder Aufenthaltskarte, Aufenthaltsausweis oder Arbeit-Aufenthaltsausweis) ist einzureichen.

Gültigkeit.jpg

1. Für eine Verlängerung des M-Visums kann ein Aufenthalt bis max. 180 Tage beantragt werden.

2. Für eine Erneuerung des M-Visums kann ein Null- /Single-/Double-Entry Visum mit Geltungsdauer bis zu 1 Jahr und Aufenthaltsdauer bis max. 180 Tage beantragt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer des neu erteilten Visums beträgt ab dem letzten Einreisetag max. 1 Jahr.

3. Die Verlängerung eines aktuellen Visums gilt nur für die letzte Einreise und hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Einreisen oder die Geltungsdauer des Originalvisums. Die Gesamtverlängerung darf die ursprüngliche Aufenthaltsdauer des Originalvisums nicht überschreiten.

Hinweise.jpg

1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die über 60 Jahre alt und aus humanitären Gründen wie krankheitsbedingt verhindert sind, können die einladende Organisation/Person oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache auffordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Alle Unterlagen müssen im Original und Kopie vorgelegt werden.

3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.

Rechtliche-Hinweise.jpg

1. Ausländer, die eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, müssen zumindest 7 Tage vor dem Fristende des Visums den Antrag bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts stellen.

2. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig im Festland China aufenthalten.

3. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

4. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für Öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.