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1. Vom chinesischen Staat benötigte ausländische hochqualifizierte Fachkräfte und dringend benötigte Spezialisten.

2. Von der Organisationsabteilung des Parteikomitees der Stadt Beijing, dem Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing oder das Büro für Angelegenheiten von auswärtigen Experten der Stadt Beijing anerkannte ausländische hochqualifizierte Fachkräfte.

3. Von Unternehmen, die von der zuständigen Behörde für wissenschaftliche und technische Innovationen von Beijing anerkannt sind, angestellt und garantierte hochspezialisierte Fachkräfte.

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1. Gültiger Reisepass oder andere internationale Reiseausweise.

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem 2-Inch (3.5*5.3cm) aktuellen biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.

4. Einladungsschreiben vom einladenden Unternehmen/Geschäftspartner mit Angaben zu Details des Aufenthalts des Antragsstellers in Beijing. Die Angaben sollen umfassend, ausführlich, vollständig, inhaltlich korrekt sein und der Wahrheit entsprechen.

5. Eines der folgenden Dokumente

a. Unterlagen, die die von der zuständigen chinesischen Staatsbehörde festgelegten Voraussetzungen und Vorgaben für Anwerbung ausländischer hochqualifizierter Fachkräfte und dringend benötigter Spezialisten erfüllen.

b. Das von der Organisationsabteilung des Zentralkomitees der KPC,dem Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit, der Staatsverwaltung für Angelegenheiten von auswärtigen Experten, der Organisationsabteilung des Parteikomitees der Stadt Beijing oder dem Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit Beijing oder das Büro für Angelegenheiten von auswärtigen Experten der Stadt Beijing ausgestellte „Bestätigungsschreiben für ausländische hochqualifizierte Fachkräfte“.

c. Arbeitsvertrag und Garantiebrief für hochqualifizierte Fachkräfte von Unternehmen, die von dem Ausschuss für Wissenschaft und Technik der Stadt Beijing anerkannt sind.

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1. Für eine Verlängerung des R-Visums kann ein Aufenthalt bis max. 180 Tage beantragt werden.

2. Für eine Erneuerung des R-Visums kann ein Null-/Single-/Double-/Multi-Entry Visum mit Geltungsdauer bis zu 5 Jahre und Aufenthaltsdauer bis max. 180 Tage beantragt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer des neu erteilten Visums beträgt ab dem letzten Einreisetag max. 1 Jahr.

3. Die Verlängerung eines aktuellen Visums gilt nur für die letzte Einreise und hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Einreisen oder die Geltungsdauer des Originalvisums. Die Gesamtverlängerung darf die ursprüngliche Aufenthaltsdauer des Originalvisums nicht überschreiten.

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1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert oder vom Staat benötigte hochqualifizierte Fachkräfte bzw. dringend benötigte Spezialisten sind, können die einladende Organisation oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache auffordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Alle Unterlagen müssen im Original  und Kopie vorgelegt werden.

3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist. 

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1. Ausländer, die eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, müssen zumindest 7 Tage vor dem Fristende des Visums den Antrag bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts stellen.

2. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig im Festland China aufenthalten.

3. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

4. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für Öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.