Für die Ausstellung eines Einreisevisums für Ausländer im Ausland sind die Botschaften und Konsulate der Volksrepublik China oder andere vom chinesischen Außenministerium beauftragte Institutionen im Ausland zuständig. Ausländer, die die einschlägigen Bestimmungen von Artikel 20 des „Gesetzes der Volksrepublik China über die Verwaltung der Aus- und Einreise“ erfüllen, können ein Hafenvisum bei den vom chinesischen Ministerium für öffentliche Sicherheit beauftragten Visumsbehörden in den Häfen beantragen, die vom Staatsrat zur Ausstellung eines Hafenvisums berechtigt sind.

Unterschiedliche Visatypen

  • C Visum
  • F Visum
  • L Visum
  • M Visum
  • Q Visum
  • R Visum
  • S Visum
  • Z Visum

Hinweis

Das Hafenvisum gilt für die folgenden Situationen:


1. Ausländer, die aus humanitären Gründen dringend nach China einreisen müssen oder für dringende Geschäftsangelegenheiten, eilige technische Reparaturarbeiten oder andere dringende Einreisebedürfnisse nach China eingeladen werden und über die Nachweisunterlagen der Genehmigung der zuständigen Behörden verfügen, um am Hafen ein Visum zu beantragen, können ein Hafenvisum bei den vom chinesischen Ministerium für öffentliche Sicherheit beauftragten Visumsbehörden in den Häfen beantragen, die vom Staatsrat zur Ausstellung eines Hafenvisums berechtigt sind.


2. Ausländische Mitglieder der unternehmerischen Teams von Zhongguancun und ausländische technische Talente, die von Unternehmen in Zhongguancun ausgewählt und angestellt sind, können am Ankunftshafen mit einem vom Leiter des unternehmerischen Teams oder des Unternehmens ausgestellten Einladungsschreiben ein Talentvisum beantragen, wenn sie aus zeitlichen Gründen keine Arbeitserlaubnis beantragen können.


3. Ausländische Studenten von Universitäten und Hochschulen außerhalb des chinesischen Festlandes, die von den bei der Ein- und Ausreiseverwaltung der Behörde für öffentliche Sicherheit Beijing eingetragenen Unternehmen in Zhongguancun als Praktikanten eingeladen werden, können einen Antrag auf ein kurzfristiges Visum für private Angelegenheiten (gekennzeichnet mit „Praktikum“) stellen, um ein Praktikum in China zu absolvieren.


4. Ausländische hochrangige Talente, die von der zuständigen Behörde für Talente in Beijing anerkannt werden, hochqualifizierte Fachkräfte in bestimmten Branchen, die von den Unternehmen angestellt sind, die von der zuständigen Behörde für wissenschaftliche und technische Innovationen in Beijing anerkannt werden oder Ausländer, die ohne Visum von anderen nach China eingeladen werden und andere einladende Stellen, die eine Bescheinigung ausstellen können, dass sie hochrangige Talente sind, die Nachweise von anderen einladenden Unternehmen zur Zertifizierung der ausländischen hochqualifizierten Fachkräfte einreichen können, können bei den Visumsbehörden am Ankunftshafen ein Talentvisum beantragen, wenn sie bei der Einreise nach China kein Visum besitzen.


5. Ausländer, die mit der vom Ministerium für Humanvermögen und soziale Sicherheit oder der Abteilung für Angelegenheiten ausländischer Experten ausgestellten Arbeitserlaubnis zum Arbeiten nach Beijing kommen, können direkt nach der Einreise eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr beantragen; sie können auch bei den Visumsbehörden am Ankunftshafen ein Arbeitsvisum beantragen.


6. Ausländer, für Investitionen oder Existenzgründung nach Beijing kommen, aber nicht rechtzeitig eine Arbeitserlaubnis beantragen können, können bei der Visumsbehörde am Ankunftshafen ein Visum für Privatangelegenheiten mit dem Nachweis der Investitionen oder eines Geschäftsplans oder Nachweis über die Quelle des Lebensunterhalts beantragen.