1. Arbeitserlaubnis, die vom Büro für Humanvermögen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing oder der Behörde für Angelegenheiten ausländischer Experten ausgestellt worden ist. (Benachrichtigung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer oder Arbeitserlaubnis für Ausländer) (1 Original nur zur Einsichtnahme, 1 Fotokopie);

2. Verpflichtungserklärung des Arbeitsgebers (1 Original)

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Bearbeitungsprozess:

sofortige Bearbeitung (Das Antragsformular muss in standardisierter Form ausgefüllt werden, die eingereichten Unterlagen müssen vollständig sein und allen Voraussetzungen für die Ausstellung der Ein- und Ausreisedokumente erfüllen).

Standorte:

Ausgabestelle für Hafenvisum im T2 des internationalen Flughafens Beijing; Ausgabestelle für Hafenvisum im T3 des internationalen Flughafens Beijing

Öffnungszeiten: 24 Stunden

Gebühren:

I Visagebühren für Antragsteller aus nicht-reziproken Staaten:

CNY ¥160/Person/Visum für Null-Entry-Visum; CNY ¥168/Person/Visum für Single-Entry-Visum;

CNY ¥252/Person/Visum für Double-Entry-Visum; CNY ¥420/Person/Visum für Multi-Entry-Visum für einen Zeitraum von einem halben Jahr (einschließlich);

CNY ¥672/Person/Visum für Multi-Entry-Visum für einen Zeitraum von einem Jahr (einschließlich) bis zu fünf Jahren (einschließlich); CNY ¥130/Person/Visum für Single-Entry-Gruppenvisum;

CNY ¥170/Person/Visum für Double-Entry-Gruppenvisum; CNY ¥160/Person/Visum für die Trennung von einem Gruppenvisum;

CNY ¥160/Person/Visum für Zunahme oder Abnahme von Mitreisenden.

II Liste der Visagebühren für Antragsteller aus reziproken Staaten (Einheit: CNY ¥)

Staat

Single-Entry-Visum

Double-Entry-Visum

Multi-Entry-Visum im Zeitraum von einem halben Jahr

Multi-Entry-Visum im Zeitraum von einem Jahr oder mehr

Kasachstan

429

600

858

1716

Usbekistan

512

785

1024

1536

Armenien

420

630

840

1260

Iran

700

1050

1260

2100

Äthiopien

487

730

974

1461

Angola

681

1022

1362

2043

Kongo (Kinshasa)

747

1120

1494

2240

Gabun

512

768

1024

1536

Kamerun

480

720

960

1440

Côte d'Ivoire

737

890

1029

1182

Moldawien

455

662

869

1324

Ukraine

409

613

818

1227

England

304

457

913

1826

Panama

579

1200

1655

2069

Brasilien

369

554

738

1107

Bolivien

414

621

828

1242

Ecuador

414

621

828

1242

USA

956

956

956

956

Venezuela

585

901

1201

1802

Chile

429

644

858

1287

Rumänien

512

683

1024

1024

Russland

393

786

1179

1179

Mexiko

371

557

743

1115

Polen

475

475

475

475

Bulgarien

504

755

1007

1510

Montenegro

160

240

320

480

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1. Ausländer, die aus humanitären Gründen dringend nach China einreisen müssen oder die für dringende Geschäftsangelegenheiten, eilige technische Reparaturarbeiten oder andere dringende Einreisebedürfnisse nach China eingeladen werden und über die Nachweisunterlagen der Genehmigung der zuständigen Behörden verfügen, um am Hafen ein Visum zu beantragen, können ein Hafenvisum bei den vom chinesischen Ministerium für öffentliche Sicherheit beauftragten Visumsbehörden in den Häfen beantragen, die vom Staatsrat zur Ausstellung eines Hafenvisums berechtigt sind.

2. Ausländische Mitglieder der unternehmerischen Teams von Zhongguancun und ausländische technische Talente, die von Unternehmen in Zhongguancun ausgewählt und angestellt sind, können am Ankunftshafen mit einem vom Leiter des unternehmerischen Teams oder des Unternehmens ausgestellten Einladungsschreiben ein Talentvisum beantragen, wenn sie aus zeitlichen Gründen keine Arbeitserlaubnis beantragen können.

3. Ausländische Studenten von Universitäten und Hochschulen außerhalb des chinesischen Festlandes, die von den bei der Ein- und Ausreiseverwaltung der Behörden für öffentliche Sicherheit Beijing eingetragenen Unternehmen in Zhongguancun als Praktikanten eingeladen werden, können einen Antrag auf ein kurzfristiges Visum für private Angelegenheiten (gekennzeichnet mit „Praktikum“) stellen, um ein Praktikum in China zu absolvieren.

4. Ausländische hochrangige Talente, die von der zuständigen Behörde für Talente in Beijing anerkannt werden, die von den Unternehmen angestellt sind, die von der zuständigen Behörde für wissenschaftliche und technische Innovationen in Beijing anerkannt werden oder die Nachweise von anderen einladenden Unternehmen zur Zertifizierung der ausländischen hochqualifizierten Fachkräfte einreichen können, können bei den Visumsbehörden am Ankunftshafen ein Talentvisum beantragen, wenn sie bei der Einreise nach China kein Visum besitzen.

5. Ausländer, die mit der vom Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit oder der Behörde für Angelegenheiten ausländischer Experten ausgestellten Arbeitserlaubnis zum Arbeiten nach Beijing kommen, können direkt nach der Einreise eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr beantragen; sie können auch bei den Visumsbehörden am Ankunftshafen ein Arbeitsvisum beantragen.

6. Ausländer, die für Investitionen oder Existenzgründung nach Beijing kommen, aber nicht rechtzeitig eine Arbeitserlaubnis beantragen können, können bei der  Visumsbehörde am Ankunftshafen ein Visum für Privatangelegenheiten mit dem Nachweis der Investitionen oder eines Geschäftsplans oder Nachweis über die Quelle des Lebensunterhalts beantragen.