Wenn ein internationaler Student mit einem X-Visum während seines Studiums in China ein Praktikum oder einen Teilzeitjob außerhalb des Campus machen möchte, muss er zunächst die Zustimmung seiner Universität einholen. Danach sollen die  Genehmigungen, die sowohl von seiner Universität für den Teilzeitjob im Rahmen eines Work-Study-Programms als auch die von seiner Praktikums- oder Teilzeitarbeitseinrichtung für das Praktikum außerhalb des Campus ausgestellt wurden, bei der Ausreise- und Einreiseverwaltung eingereicht werden, um einen entsprechenden Vermerk in seiner Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen. Erst danach kann er ein Praktikum außerhalb des Campus absolvieren. Ohne diesen Vermerk sind diese Tätigkeiten, wie z. B. der Teilzeitjob im Rahmen eines Work-Study-Programms oder ein Praktikum außerhalb des Campus, nicht erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die Dauer des Praktikums oder der Teilzeitarbeit die Frist der Aufenthaltserlaubnis nicht überschreiten darf.

Wenn Sie einen Praktikumsplatz finden möchten, wenden Sie sich bitte an professionelle und offizielle Plattformen, wie das Servicezentrum für Studenten oder die Informationsplattform der Universität.

(Inhaltsquelle: campuschina.org)