1. Was sollte ich nach meiner Ankunft in China tun?

Normalerweise kommen internationale Studierende mit dem Flugzeug nach China. Es ist auch möglich, dass sie mit der Bahn, dem Schiff, dem Bus oder anderen Verkehrsmitteln anreisen. Aber in jedem Fall ist die erste Aufgabe bei der Ankunft die Einreise nach China durch die chinesische Grenzkontrolle.

Die Grenzkontrolle in China ist in verschiedene Kanäle unterteilt, darunter der Kanal für chinesische Staatsbürger und der Kanal für ausländische Staatsbürger. Internationale Studierende sollten über den letzteren einreisen. Vor der Einreise müssen Sie das Antragsformular für die Einreise von Ausländern ausfüllen und es dem Inspektor des Zolls vorlegen. Die Inspektoren fragen Sie möglicherweise nach Ihrem Reisezweck, Ihren Kontakten und Ihrer Adresse in China. Bitte bereiten Sie Ihre Antworten im Voraus vor und bringen Sie die entsprechenden Dokumente mit.

Nach der Einreise ist es verboten, sich in der Grenzkontrollstelle aufzuhalten. Sie sollten Ihr Gepäck so schnell wie möglich abholen und bei der Sicherheitskontrolle mit den Mitarbeitern kooperieren.

2. Wie komme ich zum Campus?

Nach der Einreise nach China können Sie mit dem Taxi, der U-Bahn, dem Bus und anderen Verkehrsmitteln zum Campus fahren. Es ist auch möglich, dass Sie einen Intercity-Zug oder einen Anschlussflug in die Zielstadt nehmen müssen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Bildungsinstitution nach den Einzelheiten.

3. Wo kann ich nach meiner Ankunft wohnen?

Internationale Studierende wohnen in der Regel in einem Studentenwohnheim auf dem Campus oder mieten eine Wohnung.

Bitte beachten Sie, dass Studierende, die sich nicht innerhalb der von der Bildungsinstitution gesetzten Frist für ein Wohnheim anmelden, sich selbst um eine Unterkunft kümmern müssen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Bildungsinstitution nach den Einzelheiten.

4. Was sollte ich über die Anmeldung von Studienanfängern wissen?

Nach der Ankunft in China sollten sich Studienanfänger umgehend an der zuständigen Hochschule einschreiben. Einzelheiten zu Zeit, Ort und Materialien, die für die Anmeldung benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem Zulassungsschreiben der Hochschule.

Für die Einschreibung von Studienanfängern sind in der Regel die folgenden Dokumente erforderlich:

1) Original und Kopie des gültigen Reisepasses und des Visums (X1 oder X2);

2) Original und Kopie des Zulassungsschreibens;

3) Original vom „Visumsantrag für ein Studium in China“ (JW201 oder JW202);

4) Passfotos;

5) Gebühren: Einschreibegebühr, Studiengebühren, Krankenversicherungsprämie, Unterkunftsgebühren;

6) Original des „Ärztlicher Untersuchungsbericht für Ausländer“ und des Bluttestberichts (Diese Unterlagen sind erforderlich für Studenten, die länger als 6 Monate in China studieren).

*Bitte bereiten Sie die Unterlagen entsprechend den Anforderungen der Hochschule vor und reichen Sie diese ein.

2. Das Anmeldeverfahren umfasst in der Regel folgende Schritte:

1) Unterkunft: Anmeldung für die Unterkunft und Einzug in das Wohnheim;

2) Zahlung: Zahlung der Studiengebühren, der Einschreibegebühr und anderer damit verbundener Gebühren;

3) Abschluss einer Krankenversicherung: Vorlage eines gültigen Reisepasses und des Zulassungsschreibens sowie Zahlung der Krankenversicherungsprämie;

4) Studentenregistrierung: Ausfüllen der entsprechenden Formulare für die Studentenregistrierung;

5) Ärztliche Untersuchung: Teilnahme an der von der Hochschule angeordneten ärztlichen Untersuchung;

6) Visumsgespräch: Teilnahme an dem von der Schule organisierten Visumsgespräch für Personen, die zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen;

7) Aufenthaltserlaubnis: Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, nachdem Sie das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung erhalten und das Visumsgespräch bestanden haben.

*Die Anmeldeverfahren von Hochschulen können unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer eigenen Bildungseinrichtung nach den Einzelheiten.

5. Muss ich eine körperliche Untersuchung durchführen lassen?

Gemäß den einschlägigen Anforderungen der von den chinesischen Regierungsbehörden erlassenen Vorschriften müssen sich ausländische Studierende mit einem X1-Visum einer körperlichen Untersuchung unterziehen. Die Untersuchung kann in Ihrem eigenen Land durchgeführt werden, bevor Sie nach China einreisen. In diesem Fall reichen Sie bitte das Original der „Registrierung der Ergebnisse der körperlichen Untersuchung für Ausländer“ in chinesischer oder englischer Sprache bei der Einschreibung an der Universität ein und lassen es im Gesundheitszentrum des örtlichen Büros für Inspektion und Quarantäne bei der Ein- und Ausreise überprüfen. Entspricht das vorgelegte Gesundheitsattest nicht den Standards oder Anforderungen oder wurde keine körperliche Untersuchung vor der Einreise nach China durchgeführt, ist eine erneute körperliche Untersuchung im Gesundheitszentrum des örtlichen Büros für Inspektion und Quarantäne bei der Ein- und Ausreise erforderlich. Das Zentrum wird ihnen eine „Bescheinigung über die Überprüfung der Registrierung der Ergebnisse der körperlichen Untersuchung für Ausländer“ ausstellen, die für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in China benötigt wird. Bei der körperlichen Untersuchung können die folgenden Unterlagen verlangt werden:

1) Ihr Reisepass;

2) Unterlagen der körperlichen Untersuchung, die vor der Einreise nach China in Ihrem Land erhalten wurden;

3) Vollgesichtiges 2-Zoll-Passfoto(s) ohne Kopfbedeckung (kann vor Ort bei der körperlichen Untersuchung gemacht werden);

4) Kopie des Zulassungsschreibens oder einer von der Hochschule ausgestellten Bescheinigung.

In der Regel wird die Hochschule einheitlich eine körperliche Untersuchung für alle Studierenden organisieren. Wenn Sie den Termin für die kollektive körperliche Untersuchung verpassen, nehmen Sie bitte selbst an der körperlichen Untersuchung im örtlichen Büro für Inspektion und Quarantäne bei der Ein- und Ausreise teil. Die Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines X1-Visums muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise in China beantragt werden. Daher sollte die körperliche Untersuchung so bald wie möglich nach Ihrer Ankunft durchgeführt werden. Eine körperliche Untersuchung für internationale Studenten mit einem X2-Visum ist nicht erforderlich.

6. Muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Gemäß den einschlägigen Bestimmungen Chinas müssen internationale Studenten, die länger als sechs Monate in China studieren, eine Krankenversicherung abschließen. Die Universität bietet den Studenten entsprechende Beratungen und Dienstleistungen zum Abschluss einer Versicherung. Eine Einführung in die Versicherung finden Sie unter http://lxbx.net/tbzn/coverage2.1-c.html und Erläuterungen zu der Schadensregulierung unter http://lxbx.net/lpsm/claims2.1-c.html.

7. Was ist eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer? Worauf sollte ich dabei achten?

Die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in der Volksrepublik China ist eine Aufenthaltserlaubnis, die Ausländern ausgestellt wird, die sich länger als ein Jahr in der Volksrepublik China aufhalten. Internationale Studenten, die mit einem X1-Visum nach China einreisen, müssen ihr Visum innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreisedatum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln und diese Aufenthaltserlaubnis sollte bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörde für öffentliche Sicherheit an dem Ort, in dem sie sich aufhalten wollen, beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in den „Vorschriften der Volksrepublik China über die Verwaltung der Ein- und Ausreise von Ausländern“ und in den einschlägigen von der örtlichen Ein- und Ausreiseverwaltung auferlegten Vorschriften.

Darauf müssen Sie vielleicht achten:

Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis muss eine qualifizierte „Bescheinigung über die Überprüfung der Registrierung der Ergebnisse der körperlichen Untersuchung für Ausländer“ vorgelegt werden, die von den örtlichen Behörden für Gesundheit und Quarantäne ausgestellt wurde. Daher sollten Sie die körperliche Untersuchung so bald wie möglich nach der Einreise nach China durchführen und die Bescheinigungsunterlagen zur örtlichen Ausreise- und Einreiseverwaltung bringen.

Da die Polizeibehörde bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis die Vorlage des Originalreisepasses verlangt, kann es zu Beeinträchtigungen bei der Eröffnung eines Bankkontos, eines Mobiltelefons oder eines Netzwerkkontos usw. kommen, auf die Sie sich bitte im Voraus vorbereiten sollten.

8. Was soll ich tun, wenn ich nicht rechtzeitig an der Hochschule ankommen kann, um das Einschreibeverfahren innerhalb der vorgeschriebenen Frist abzuschließen?

Wenn Studierende nicht zu der von der Hochschule festgelegten Einschreibezeit in der Bildungsinstitution erscheinen können, sollten sie sich im Voraus mit den Lehrkräften, die für die Einschreibung zuständig sind, in Verbindung setzen, um sich nach der Methode zu erkundigen, wie sie sich selbst einschreiben können.

(Inhaltsquelle: campuschina.org)