Einführung

144-Stunden

Als Maßnahme zur besseren Umsetzung der „Ein Gürtel, eine Straße“- Initiative und des koordinierten Entwicklungsplans für Beijing, Tianjin und Hebei (kurz „Jing-Jin-Ji“) sowie um bequemere Umstände für die Ein- und Ausreise zu erreichen, ist die Möglichkeit eines 144-stündigen visumfreien Transitaufenthaltes in einigen Häfen in Beijing, Tianjin und der Provinz Hebei für Passinhaber aus 54 Ländern mit der Genehmigung des chinesischen Staatsrates geschaffen worden.

54 Länder

144-Stunden

Einreise und Ausreise

144-Stunden
  • Beijing

    Beijing Internationaler Flughafen und Beijinger Westbahnhof

  • Tianjin

    Tianjin Binhai Internationalflughafen
    Tianjin Internationaler Kreuzfahrthafen

  • Provinz Hebei

    Shijiazhuang Zhengding Internationaler Flughafen
    Qinhuangdao Seehafen

Erforderliche Unterlagen

144-Stunden
  • 1. Gültiger Reisepass oder andere internationale Reiseausweise eines der oben genannten 54 Länder;
  • 2. Anschlussticket mit festgelegtem Datum und Sitzplatz innerhalb von 144 Stunden in Drittland/-region (einschließlich Hongkong, Macao und Taiwan);
  • 3. Im Voraus ausgefüllte Ein- und Ausreisekarte für ausländische Staatsangehörige.

Verfahren

144-Stunden
  • Fluggesellschaft beim Check-in benachrichtigen
  • Ein- und Ausreisekarte ausfüllen
  • Genehmigung für 144 Stunden erhalten
  • Gepäck abholen und durch den Zoll gehen
  • Flughafen verlassen
Hinweis

Die Berechnungsmethode der 144 Stunden bezieht sich im Allgemeinen auf die Differenz zwischen der Zeit, zu der ein Passagier per Transportmittel zum Grenzkontrollverfahren in China eintrifft, und der geplanten Abreisezeit des Transportmittels, mit dem der Passagier China verlässt.

Während des visumfreien Transitaufenthaltes sollen Ausländer sich an die chinesischen Gesetze und Vorschriften halten, den erlaubten Aufenthaltsbereich nicht verlassen und die maximal zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschreiten. Im Falle der Übernachtung in einem Hotel, wird das Hotel diese registrieren. Anderenfalls soll der Ausländer oder die Person, die ihm Unterkunft gewährt, innerhalb von 24 Stunden nach dem Betreten der Unterkunft eine örtliche Polizeistation oder Servicestelle für Ausländer aufsuchen und dort die Übernachtung melden. Bei höherer Gewalt und anderen Gründen, die einen länger als 144 Stunden dauernden Aufenthalt im visumfreien Gebiet verursachen, sollen den Regeln gemäß bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörde für öffentliche Sicherheit entsprechende Aufenthaltsbescheinigungen beantragt werden.