Nein! Um in China arbeiten zu können, müssen Ausländer mit einem Z-Visum einreisen und eine Arbeitserlaubnis und eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis für Ausländer erhalten.

Gemäß Artikel 43 des „Gesetzes über die Ausreise- und Einreiseverwaltung der Volksrepublik China“:

Ein Ausländer gilt als illegal beschäftigt, wenn er oder sie eine der folgenden Tätigkeiten ausübt: (1) in China ohne Arbeitserlaubnis oder Arbeitsaufenthaltserlaubnis arbeiten; (2) in China über den Umfang ihrer Arbeitserlaubnis hinaus arbeiten; (3) ausländische Studierende, die gegen die Verwaltungsvorschriften zur Studienbeihilfe verstoßen und in China über die vorgeschriebene Stelle oder Frist hinaus arbeiten.