Sie können eine Aufenthaltserlaubnis wie folgt beantragen.

1. Gültiger Reisepass oder andere internationale Reiseausweise.

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem 2-Inch (3.5*5.3cm)aktuellen biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt erfolgreich abgeschlossen haben.

4. Visafrei eingereiste Ausländer müssen je nach Aufenthaltszweck die im Merkblatt für F、Q2、S2、L、M、X2  aufgelisteten Unterlagen einreichen. Inhaber einer APEC Business-Reise-Karte müssen je nach ihren dringenden Angelegenheiten die entsprechenden Unterlagen einreichen.

5. Ausländer, deren Aufenthaltsverhältnisse bereits beendet sind, die jedoch aus humanitären Gründen weiterhin bleiben müssen, sollten die aktuelle Aufenthaltserlaubnis und Unterlagen mit Informationen über den Aufenthaltszweck einreichen (z. B. bei Beendigung Ihrer Arbeitstätigkeiten bzw. Ihres Studiums müssen Sie die Abschlussurkunde bzw. das Schein für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie einen persönlichenAntrag mit Angaben zu Details vorlegen).

6. Für im chinesischen Gebiet geborene ausländische Säuglinge müssen die Geburtsurkunde, der Reisepass der Säuglinge sowie der Reisepass der beiden Elternteile eingereicht werden.

7. Antragsteller, die nach Genehmigung auf die chinesische Staatsangehörigkeit verzichtet haben, müssen die Urkunde für den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft der Volksrepublik China und Unterlagen mit Informationen über den Aufenthaltszweck einreichen.

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Shuangyushu Beili A Hof 22, Bezirk Haidian

3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: 1. und 2. Etagen, Gebäude 304, BEZ IT Park, Jiuxianqiaobei Straße A-10, Bezirk Chaoyang, Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzonevon Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung Innovation und Entwicklung Beijing“ erfüllen, bzw. nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: 1. und 2.Etagen, Gebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, Bezirk Shunyi, Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzonevon Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung Innovation und Entwicklung Beijing“ erfüllen, bzw. nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Guchengnanli A-3, Bezirk Shijingshan, Beijing (nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou, Beijing (nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Öffnungszeiten

1. Bei den obengenannten Dienststellen außer der Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: montags – samstags 09.00-17.00

2. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: montags – samstags 09.00-12.00; 13.30-17.30

Für gesetzliche Feiertage gelten separate Regelungen.

Tel. für Anfragen: +86-10-12367 

Tel. für Aufsicht: +86-10-84015300

  • Gültigkeit
  • Hinweise
  • Rechtliche Hinweise

1. Inhaber der APEC Business-Reise-Karte können eine Aufenthaltserlaubnis bis max. 30 Tage beantragen.

2. Ausländer, deren Aufenthaltsverhältnisse bereits beendet sind, können eine Aufenthaltserlaubnis bis max. 30 Tage beantragen.

3. Für im Festland China geborene ausländische Säuglinge kann eine Aufenthaltserlaubnis mit der gleichen Geltungsdauer wie ihre Eltern beantragt werden. 

4. Antragsteller, die auf die chinesische Staatsangehörigkeit verzichtet haben, können eine Aufenthaltserlaubnis bis max. 180 Tage beantragen.

5. In sonstigen Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis je nach Zweck für eine entsprechende Gültigkeit bis max. 180 Tage beantragt werden.

1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die unter 16 Jahre alt bzw. über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert sind, können die einladende Organisation oder Person, die Familienangehörigen oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache auffordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Eine Kopie wird behalten.

3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, nachdem die Abmeldung erfolgt ist. 

5. Antragsteller unter 18 Jahre müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde, die Reisepässe und die ausländische Niederlassungserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.

1. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig in China aufhalten.

2. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

3. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.