Für die Beantragung einer Reise in Gebiete, die für Ausländer generell nicht zugänglich sind, muss nach Vorschriften die Genehmigung von den zuständigen Behörden eingereicht werden, erst dann kann eine Reiseerlaubnis für den entsprechenden Zeitraum erteilt werden.
1. 1x „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis für Ausländer“ im Original, versehen mit einem 2-Inch (3.5*5.3cm) aktuellen biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.
2. Ein Reiseplan im Original mit ausführlichen Angaben zur selbstfahrenden Reisegruppe: Reisegruppennummer, Anzahl der Reisenden und Fahrzeuge, Zeitpunkt der Ein- und Ausreise, Kontaktperson und Telefonnummer der Reiseagentur.
3. Bei der Beantragung müssen die Route, der Zeitplan (Datum, Route, Verkehrsaufkommen und Zeitplan), Informationen zu den Reisenden (Name, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum, Passnummer, Beruf) und zu den Fahrzeugen (Kennzeichen, Marke, Herkunftsland, Fahrzeugklasse, Modell, Herstellungsjahr, Fahrzeugidentifikationsnummer, Motornummer, Farbe, Anzahl der Sitzplätze, Kraftstoff, Hubraum, Gewicht) etc. angegeben werden.
1. Öffnungszeiten und Adresse
Öffnungszeiten: montags – samstags 09:00-17:00; an gesetzlichen Feiertagen gelten separate Termine, diese werden explizit bekannt gegeben.
Adresse: Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng, Beijing
2. Bearbeitungsverfahren
Antragsannahme und Bearbeitung – Überprüfung und Entscheidung – Erteilung und Zustellung;
Dauer des Gesamtprozesses: 7 Werktage.
3. Gebühren
CNY ¥50 pro Erlaubniserteilung.
1. Der Antragsteller muss sicherstellen, dass alle eingereichten Unterlagen echt und inhaltlich korrekt sind.
2. (1) Die Reiseagentur muss 60 Tage vor der Einreise der Reisegruppe den Reiseplan bei der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für Öffentliche Sicherheit der Landesregierung der Reiseagentur abgeben.
(2) Ausländer, die mit von sich selbst bereitgestellten Verkehrsmitteln in China reisen, müssen von registrierten und berechtigten chinesischen Reiseagenturen begleitet werden.
(3) Alle Unterlagen müssen im Original eingereicht werden.