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Ausländer, die aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Gruppenvisums eine Ersetzung beantragen, oder aus humanitären Gründen oder zwangsläufig eine Trennung von dem Gruppenvisum beantragen.

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1. Gültiger Reisepass oder andere internationale Reiseausweise

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“,,versehen mit einem 2-Inch (3.5*5.3cm) aktuellen biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.

4. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Gruppenvisums muss die Verlust- oder Beschdigungsmeldung des Visums, ein Schreiben der einladenden Reiseagentur in Beijing bezüglich der Zustimmung einer Ersetzung/ Trennung, Kopie des Gruppenvisums, ein Ausdruck der Namenliste des Gruppenvisums mit Stempel der Reiseagentur.

5. Bei Trennung vom Gruppenvisum: ein Schreiben von der einladenden Reiseagentur in Beijing bezüglich der Zustimmung einer Ersetzung/Trennung sowie Unterlagen zur Erklärung der Trennung.

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1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die unter 16 Jahre alt oder über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert sind, können die einladende Organisation oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache auffordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Alle Unterlagen müssen im Original und Kopie vorgelegt werden.

3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.

5. Antragsteller unter 18 Jahre müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde (Geburtspapier), die Reisepässe und die ausländische unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.

Rechtliche-Hinweise.jpg

1. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig im Festland China aufenthalten.

2. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

3. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.