1. Wohngeld, Nahrungsmittelsubventionen, Umzugskosten und Wäschekosten, die Ausländer in bargeldloser Form oder beim Antrag sofort von Erstattungen erhalten.

2. Subventionen für Inlands- und Auslandsdienstreisen, die Ausländer nach angemessenen Maßstäben erhalten.

3. Geld für Familienbesuche, Sprachtraining, Kindererziehung usw., die Ausländer nach Prüfung und Genehmigung durch die örtliche Steuerbehörde erhalten.

4. Dividenden und Bonuseinnahmen, die Ausländer aus Unternehmen mit ausländischen Investitionen erhalten.