Gemäß den „Vorschriften zur Verwaltung der Beschäftigung von Ausländern in China“ (Arbeitsministerium [1996] Nr. 29) muss der Arbeitgeber von Ausländern in China mit dem in ihrer Arbeitserlaubnis angegebenen Arbeitgeber übereinstimmen.

Ausländer, die ihren Arbeitgeber innerhalb des von der Ausstellungsbehörde festgelegten Gebiets wechseln, aber dennoch den ursprünglichen Beruf ausüben, müssen die Genehmigung der ursprünglichen ausstellenden Behörde einholen und die Verfahren zur Änderung der Arbeitserlaubnis durchlaufen.

Ausländer, die nicht mehr im von der Ausstellungsbehörde festgelegten Gebiet arbeiten, oder die Arbeitsstelle innerhalb des ursprünglich festgelegten Gebiets wechseln und verschiedene Berufe ausüben, müssen eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.