Gemäß den Bestimmungen der grundlegenden Krankenversicherung der Stadt Beijing können ausländische Staatsangehörige, die innerhalb der administrativen Grenzen Beijings beschäftigt sind, an der grundlegenden Krankenversicherung für Arbeitnehmer der Stadt teilnehmen. Die Versicherungsbeiträge der grundlegenden Krankenversicherung werden gemäß staatlichen Vorgaben gemeinsam vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen.
Ausländer, die den „Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer“ besitzen, aber keine Basiskrankenversicherung in Beijing haben;
Nicht von der Basiskrankenversicherung gedeckte(r) Ehemann/Ehefrau sowie minderjährige Kinder der ausländischen Fachkräfte, die in Beijing die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ (A-Kategorie) besitzen
Grundlegende Unterlagen: Personalausweis (Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer oder Reisepass), ein aktuelles Passfoto, Ihre Bankverbindung usw. Die genauen erforderlichen Dokumente können bei der zuständigen Stelle bestätigt werden.
Ein Ausländer, der den „Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer“ besitzt, aber keine Basiskrankenversicherung in Beijing hat, sollte seinen eigenen Pass, ein elektronisches Foto, den „Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer“ sowie eine Erklärung darüber, dass er nicht von der Basiskrankenversicherung gedeckt wird, einreichen.
Nicht von der Basiskrankenversicherung gedeckte(r) Ehemann/Ehefrau sowie minderjährige Kinder der ausländischen Fachkräfte, die in Beijing die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ (A-Kategorie) besitzen, sollten ein elektronisches Foto von sich, Personalausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde von Kindern sowie eine Erklärung dafür, dass die Person nicht von der Basiskrankenversicherung gedeckt wird, einreichen.
Schüler werden durch die entsprechenden Schulen der Versicherungsbeitritt und die Beitragsentrichtung gemeinsam erledigt. Für die anderen sollte der Antrag bei der zuständigen Sozialversicherungsdienststelle des Wohnsitzes gestellt werden.
Der Versicherungsbeitritt kann jederzeit beantragt werden.
1. Beantragung innerhalb der festgelegten Fristen:a) Jährlicher zentraler Anmeldezeitraum;b) Personen, die die aktuellen Voraussetzungen erfüllen, müssen den Antrag innerhalb von 90 Tagen ab Erfüllung der Bedingungen stellen.
2. Beantragung außerhalb der festgelegten Fristen.
Die Beitragshöhen für die grundlegende Krankenversicherung der Einwohner Beijings im Jahr 2025 sind wie folgt:
Stadt- und Landbewohner im Rentenalter: 430 Yuan RMB pro Person/Jahr.
Schulkinder: 405 Yuan RMB pro Person/Jahr.
Erwerbsfähige Einwohner (im arbeitsfähigen Alter): 750 Yuan RMB pro Person/Jahr.
1. Wenn die Selbstbeteiligungskosten des Versicherten innerhalb des versicherten Leistungsumfangs der grundlegenden Krankenversicherung eine bestimmte Grenze überschreiten, kann eine zusätzliche Kostenerstattung für schwere Krankheiten beantragt werden.
2. Zu der Basiskrankenversicherung für Stadt- und Landbewohner ist kein persönliches Konto zu eröffnen. Die Entrichtungsperiode von der Krankenversicherung für Stadt- und Landbewohner wird nicht in die Entrichtungszeit der Basiskrankenversicherung für Stadt- und Landangestellte einbezogen.
3. Versicherte, die im Vorjahr versichert waren und im laufenden Jahr ununterbrochen Beiträge zahlen, haben Anspruch auf ambulante/notfallmäßige Krankenversicherungsleistungen. Bei unterbrochener Beitragszahlung entfällt dieser Anspruch. Personen, die im laufenden Jahr erstmals die Voraussetzungen erfüllen und Beiträge entrichten, gelten als durchgehend zahlend.