Nach dem „Sozialversicherungsgesetz der Volksrepublik China“ und den „Vorläufigen Maßnahmen zur Teilnahme von in China beschäftigten Ausländern an der Sozialversicherung“ sollten sich die in Beijing beschäftigten Ausländer an der Sozialversicherung beteiligen. Wie wird das umgesetzt?

1. Arbeitgeber, die Ausländer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einstellen, sollten sich bei dem örtlichen Verwaltungszentrum für Sozialversicherungsfonds und den Sozialversicherungsagenturen (im Folgenden als Agenturen bezeichnet) für die Versicherung anmelden lassen.

Für Ausländer, die von ausländischen Arbeitgebern in Beijing entsandt werden, müssen die inländischen Arbeitgeber die Registrierung der Sozialversicherung übernehmen.

2. Arbeitgeber sollten Software-Patches (im Folgenden als Unternehmenssoftware bezeichnet) von dem „Beijinger Sozialversicherungsinformationssystem Unternehmen-Management Subsystem-Version --- für normale Arbeitgeber“ (V4.3.7 und höher) herunterladen und installieren und dann die von den Passnummern des Ausländers abgeleiteten Sozialversicherungsnummer eingeben.

3. Der Arbeitgeber geben die Informationen in die Software für Unternehmen ein, und dann wird eine Unterlage erstellt. Bitte das „Registrierungsformular für persönliche Informationen zur Sozialversicherung in Beijing“ (in dreifacher Ausfertigung, siehe Anhang 1 für das Formular) und das Formular zur Ergänzung der Teilnehmer in der Sozialversicherung in Beijing ausdrucken. (in zweifacher Ausfertigung, siehe Anhang 3 für das Formular).

4. Der Arbeitgeber muss sich vom 5. bis 25. jedes Monats bei den örtlichen Sozialversicherungsagenturen die Formalitäten für die Registrierung der Sozialversicherung für Ausländer erledigen. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber die Originale und Kopien der folgenden Unterlagen mitbringen (die Sozialversicherungsagenturen überprüfen die Originale, und die Kopieren werden archiviert.):

(1) Reisepass;

(2) Arbeitszeugnis für Ausländer, Expert-Zertifikat für Ausländer und Journalistenausweis für in China ansässige ausländische Journalisten;

(3) Aufenthaltserlaubnis für Ausländer;

(4) „Registrierungsformular für persönliche Informationen für Sozialversicherung in Beijing“ (in dreifacher Ausfertigung mit Siegel);

(5) „Ergänzungsformular für Versicherte der Sozialversicherung in Beijing“ (in zweifacher Ausfertigung mit Siegel);

(6) Farbfoto in Papierform (zwei kürzlich aufgenommene 1-Zoll-Fotos ohne Kopfbedeckung, farbig, mit weißem Hintergrund);

(7) Andere relevante Unterlagen.

Ausländer mit „Aufenthaltsausweis für ausländische High-End-Talentein Beijing“ und Ausländer mit „unbefristeter Aufenthaltserlaubnis“ brauchen nur die oben genannten Unterlagen von (1), (4), (5) und (6) vorlegen.

5. Wenn der Typ und die Nummer der Ausweise eines Ausländers geändert werden, ändern die Sozialversicherungsagenturen nur die Informationen, und die Sozialversicherungsnummer bleibt lebenslang unverändert, nachdem sie bei der erstmaligen Registrierung abgeleitet worden ist.

6. Für Ausländer mit der Staatsangehörigkeit eines Landes, das ein bilaterales oder multilaterales Sozialversicherungsabkommen mit China unterzeichnet hat, werden die Bestimmungen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Sozialversicherung weiterhin gemäß dem Abkommen eingehalten.

7. Die Sozialversicherungsagenturen müssen die vom Arbeitgeber eingereichten Unterlagen wie z.B. den Reisepass, das Arbeitszeugnis für Ausländer, Expert-Zertifikat für Ausländer, Journalistenausweis für in China ansässige ausländische Journalisten und andere Arbeitszeugnisse sowie die Angaben zur Aufenthaltserlaubnis für Ausländer sorgfältig prüfen. Wenn fragwürdige Informationen vorliegen, sollten diese an den Arbeitgeber zurückgesandt und erneut eingegeben werden.