1. Wenn der Steuerpflichtige, der Entrichtungspflichtige oder der Erhebungsvertreter die Steuerbescheinigung vor Ort oder später benötigt, nachdem er die entsprechenden Steuern über das Online-Steuerzahlungssystem an die Staatskasse (Inkassobüro) gezahlt oder eine Steuerrückerstattung von der Staatskasse erhalten hat.

2. Nachdem der Entrichtungspflichtige die Steuern im Auftrag eingezogen hat, wird dem Steuerpflichtigen gemäß dem Steuergesetz der entsprechende Beleg übergeben, der die Steuerzahlung nachweisen kann und von dem staatlichen Generalsteueramt anerkannt wird. Der Steuerpflichtige kann diesen Beleg für die offizielle Steuerbescheinigung eintauschen;

3. Wenn der Steuerpflichtige diverse Belege über die bezahlten Steuern (außer der „Steuerbescheinigung für Exportgüter“, der Stempelsteuerbescheinigung und der „Verkaufsbescheinigung des Stempelsteuerzahlungsbelegs“) verloren hat und ihre erneute Ausstellung beantragen möchte;

4. Wenn der Steuerpflichtige die Steuerzahlung für einen bestimmten Zeitraum durch die Bescheinigung nachweisen möchte.

5. Andere Situationen, die die Ausstellung einer Steuerbescheinigung für Steuerpflichtige gemäß den Vorschriften der staatlichen Steuerverwaltung erfordern.

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1. Ein Steuerpflichtiger, der die Steuerregistrierung abgeschlossen hat, soll ein Exemplar des Duplikats der Geschäftslizenz oder des Registrierungszertifikats mit dem einheitlichen Sozialkreditcode einreichen (1 Original, nur zur Einsichtnahme).

2. Wenn der Steuerpflichtige eine natürliche Person ist, wird der Identitätsnachweis benötigt (1 Original, nur zur Einsichtnahme).

3. Wenn die offizielle Steuerbescheinigung nach Erhebung der Wertpapiertransaktionsstempelsteuer durch die Wertpapierbörse und Wertpapierregistrierungs- und -clearinggesellschaft ausgestellt wird, muss der von „Beleg für Wertpapiertransaktion und -übertragung“ oder die„Bestätigung der Wertpapierübertragungsregistrierung“ eingereicht werden (1 Original, nur zur Einsichtnahme). Die Unterlagen müssen mit dem entsprechenden Geschäftsstempel der ausstellenden Organisation versehen sein.

4. Wenn die Steuerbescheinigung nach der Bezahlung der Fahrzeug- und Schiffssteuer über eine Versicherungsagentur beantragt wird, müssen die die Police der Verkehrsversicherung, die den Steuerzahlungsstatus der Fahrzeug- und Schiffssteuer festhält, eingereicht werden. (1 Kopie)

5. Wenn die Steuerbescheinigung nach der Zahlung der Zinsensteuer auf Spareinlagen
beantragt wird, muss die Zinsliste, die den Steuerzahlungsstatus der Zinsen auf Spareinlagen festhält, eingereicht werden. (1 Original)

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Standorte:

1. Für die Bearbeitungszeit und den Standort der Steuerämter in den einzelnen Bezirken (Regionen) beachten Sie bitte die Steuerkarte: http://beijing.chinatax.gov.cn/bjsat/mapNew/mapNew.html

2. Das elektronische Steuerbüro der Stadt Beijing

Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig sind, der gesetzlichen Form entsprechen und komplett ausgefüllt werden, beginnt die Steuerbehörde nach dem Empfang sofort mit der Bearbeitung.

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1. Der Steuerzahler haftet für die Echtheit und Rechtmäßigkeit der eingereichten Dokumente.

2. Die Steuerbehörde bietet „One-Stop-Shop“-Dienstleistungen an. Der Steuerpflichtige muss nur einmal zu der Steuerbehörde gehen, wenn die Unterlagen vollständig sind und die gesetzlichen Bearbeitungsbedingungen erfüllen.

3. Wenn der Steuerzahler eine elektronische Signatur benutzt, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen erfüllt, hat die elektronische Signatur die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift oder ein Siegel.

4. Alle Angaben, die der Steuerpflichtige als Fotokopie einreicht, müssen mit dem Vermerk „Wie das Original“ versehen und unterzeichnet (gestempelt) werden.

5. Es gibt zwei Arten von Steuerbescheinigungen: Dokumente und Formulare. Die gemäß den Situationen 1, 2, 3 und 5 der [Antragsvoraussetzungen] ausgestellten Steuerbescheinigungen werden in Formularform ausgestellt; die gemäß der Situation 4 ausgestellten Steuerbescheinigungen werden in Dokumentform ausgestellt. Die Steuerbescheinigungen in Dokumentform dürfen nicht als Buchhaltungs- oder Abzugsbelege des Steuerpflichtigen verwendet werden.

6. Der in der Situation 2 und 5 der [Antragsvoraussetzungen] erwähnte „entsprechende Beleg über die Steuerzahlung, der vom Entrichtungspflichtigen dem Steuerpflichtigen ausgelegt wird und dem dem Steuergesetz entspricht oder von dem staatlichen Generalsteueramt anerkannt wird.“ ist die Police der Verkehrsversicherung, die den Steuerzahlungsstatus der Fahrzeug- und Schiffssteuer festhält, die Zinsliste, die den Steuerzahlungsstatus der Zinsen auf Spareinlagen festhält, und andere Dokumente, die vom Steuergesetz oder dem staatlichen Generalsteueramt anerkannt werden, um den Steuerzahlungsstatus nachzuweisen; in Punkt 4 bezieht sich der Begriff "Ausstellung von Bescheinigungen für den Steuerzahlungsstatus von Steuerpflichtigen für einen bestimmten Zeitraum" auf die Situation, in der die Steuerbehörden Steuerzahlungsbescheinigungen für den Steuerzahlungsstatus von Steuerpflichtigen für aufeinanderfolgende Zeiträume ausstellen.

7. Wenn der Einkommensteuerpflichtige nach dem 1. Januar 2019 (einschließlich) eine Bescheinigung über die Steuerzahlung (Erstattung) beantragt, stellen die Steuerbehörden einen „Steuerbeleg“ für die individuelle Einkommensteuer aus und keine Stempelsteuerbescheinigung (in Dokumentform) mehr.

8. Wenn der Steuerpflichtige eine „Steuerbescheinigung für Exportgüter“, eine Stempelsteuerbescheinigung oder eine „Verkaufsbescheinigung des Stempelsteuerzahlungsbelegs“ verloren hat, können die Bescheinigungen nicht erneut ausgestellt werden.

9. Stellt der Entrichtungspflichtige dem Steuerpflichtigen nicht wie vorgeschrieben einen Belege über die bezahlten Steuern aus, so stellt die Steuerbehörde dem Steuerpflichtigen nach Überprüfung der Steuerzahlung eine tabellarische Stempelsteuerbescheinigung aus.

10. Wenn der Steuerpflichtige den „Beleg über die Wertpapiertransaktion und -übertragung“ oder die „Bestätigung der Wertpapierübertragungsregistrierung“ mit dem entsprechenden Geschäftsstempel der ausstellenden Organisation vorlegen und Bemessungsgrundlage, Steuersatz für den Steuerabzug sowie Betrag des Steuerabzugs angeben kann, kann er bei der zuständigen Steuerbehörde für die Wertpapierbörse und Wertpapierregistrierungs- und -clearinggesellschaft die Stempelsteuerbescheinigung beantragen.