Haager Apostill
Legalisation
Über die Apostille
Anwendungsbereich der
Haager Apostille
Antragsverfahren

Was ist die Haager Apostille?

Die Haager Apostille ist eine internationale Beglaubigungsform gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961. Sie dient zur Beglaubigung von Urkunden, die im Ausland verwendet werden und hat die Funktion, die Echtheit der Urkunden zu beweisen, damit diese im Ausland entsprechende rechtliche Wirksamkeit besitzen. Die Haager Apostille beglaubigt nicht den Inhalt der beglaubigten Urkunde, sondern lediglich die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat.
Am 8. März 2023 trat China dem „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ (Apostilleübereinkommen) bei. Am 7. November trat das Übereinkommen in China in Kraft. Seit diesem Tag gibt China Apostillen aus und Dokumente mit angefügter Apostille können in allen Vertragsstaaten des Übereinkommens ohne Legalisation verwendet werden.
Zwischen China und Nicht-Vertragsstaaten des Übereinkommens wird weiterhin das ursprüngliche Verfahren der Legalisation angewendet.

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (englischsprachige Version)

https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/full-text/?cid=41

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine formalisierte Beglaubigung, die zwischen den Vertragsstaaten des Apostilleübereinkommens angewandt wird und die traditionelle Legalisation ersetzt. Sobald eine Urkunde mit einer Apostille versehen ist, kann sie ohne weitere Beglaubigungsverfahren zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens frei zirkulieren.
Das Apostilleübereinkommen stellt strenge Anforderungen an die Form der Apostille, die in der Regel zehn Elemente umfasst:
1. Ausstellungsland;
2. Name der Person, welche die zugehörige Urkunde unterschrieben hat;
3. Eigenschaft der Person des Unterzeichners;
4. Informationen mit welchem Stempel/Siegel die Urkunde versehen wurde;
5. Ort der Bestätigung;
6. Datum;
7. Bestätigende Stelle;
8. Nummer der Apostille;
9. Stempel/Siegel der bestätigenden Stelle;
10. Unterschrift.
Zudem wird die Apostille zur Erleichterung der Verwendung von öffentlichen Urkunden im Ausland in der Regel in zwei oder drei Sprachen, darunter Englisch, Französisch und der nationalen Sprache, verfasst, um ihre Akzeptanz zu erhöhen.

Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens:

http://hcch.e-vision.nl/index_en.php?act=conventions.status&cid=41
Tipps
  1. 1. Welche Fälle ermöglichen es, dass die Nachweise über die Identität von Investoren bei der Gründung eines ausländisch investierten Unternehmens von Notarisierung und Beglaubigung befreit sind?
  2. 2. Benötigen ausländische diplomatische Missionen und Konsulate in China für die für ihre Staatsangehörigen ausgestellten Dokumente, die in Festlandchina verwendet werden, eine Legalisation der chinesischen Behörden?
Mehr >