Was ist die Haager Apostille?
Die Haager Apostille ist eine internationale Beglaubigungsform gemäß dem Haager Übereinkommen
von 1961. Sie dient zur Beglaubigung von Urkunden, die im Ausland verwendet werden und hat die
Funktion, die Echtheit der Urkunden zu beweisen, damit diese im Ausland entsprechende rechtliche
Wirksamkeit besitzen. Die Haager Apostille beglaubigt nicht den Inhalt der beglaubigten Urkunde,
sondern lediglich die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner
der Urkunde gehandelt hat.
Am 8. März 2023 trat China dem „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden
von der Legalisation“ (Apostilleübereinkommen) bei. Am 7. November trat das Übereinkommen in China
in Kraft. Seit diesem Tag gibt China Apostillen aus und Dokumente mit angefügter Apostille können
in allen Vertragsstaaten des Übereinkommens ohne Legalisation verwendet werden.
Zwischen China und Nicht-Vertragsstaaten des Übereinkommens wird weiterhin das ursprüngliche Verfahren der Legalisation angewendet.
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (englischsprachige Version)
https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/full-text/?cid=41
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist eine formalisierte Beglaubigung, die zwischen den Vertragsstaaten des
Apostilleübereinkommens angewandt wird und die traditionelle Legalisation ersetzt. Sobald eine
Urkunde mit einer Apostille versehen ist, kann sie ohne weitere Beglaubigungsverfahren zwischen
den Vertragsstaaten des Übereinkommens frei zirkulieren.
Das Apostilleübereinkommen stellt strenge Anforderungen an die Form der Apostille, die in der Regel zehn Elemente umfasst:
1. Ausstellungsland;
2. Name der Person, welche die zugehörige Urkunde unterschrieben hat;
3. Eigenschaft der Person des Unterzeichners;
4. Informationen mit welchem Stempel/Siegel die Urkunde versehen wurde;
5. Ort der Bestätigung;
6. Datum;
7. Bestätigende Stelle;
8. Nummer der Apostille;
9. Stempel/Siegel der bestätigenden Stelle;
10. Unterschrift.
Zudem wird die Apostille zur Erleichterung der Verwendung von öffentlichen Urkunden im Ausland
in der Regel in zwei oder drei Sprachen, darunter Englisch, Französisch und der nationalen Sprache,
verfasst, um ihre Akzeptanz zu erhöhen.
Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens:
http://hcch.e-vision.nl/index_en.php?act=conventions.status&cid=41
Die Haager Apostille für geschäftliche Dokumente umfasst Eintragungszertifikate,
Rechtspersönlichkeitsnachweise, Vereinbarungen, Verträge, Vollmachten, Erklärungen,
Bescheinigungen, Ernennungsurkunden, Markenzertifikate, Vermögensnachweise,
Kreditwürdigkeitsnachweise, Informationen zu Vorstandsmitgliedern, Informationen zu
Aktionären, Gesellschaftsstatuten, Sitzungsprotokolle, Firmenumbenennungsdokumente,
Quittungen, Ursprungszeugnisse, Zolldeklarationen, Produktzertifikate,
Produktbeschreibungen und andere Unternehmensdokumente.
Schritt 1: Örtliche Notarisierung
Wahl des Notars:
Notar: Kann die Echtheit von Dokumenten notarisieren. Es müssen die Originaldokumente und
Identitätsnachweise (Reisepass, Führerschein usw.) mitgebracht werden.
Rechtsanwaltsprüfung: Einige Länder verlangen, dass geschäftliche Dokumente von lizenzierten
Anwälten beglaubigt werden.
Dokumente einreichen: Die relevanten Dokumente an den Notar übermitteln.
Prüfung und Notarisierung: Der Notar überprüft die Echtheit der Dokumente und bringt den Notarstempel an.
Schritt 2: Antrag auf Haager Apostille
Vorlage der notarisierten Urkunden und einer Kopie des Reisepasses bei der zuständigen Behörde oder
Einsendung per Post: Die notarisierten Urkunden an die Behörde übermitteln, die für die Ausstellung
der Haager Apostille zuständig ist.
Prüfung und Beglaubigung: Die Behörde prüft die Urkunden und fügt nach erfolgreicher Prüfung die Haager Apostille hinzu.
Abholung der beglaubigten Dokumente: Nach Abschluss der Beglaubigung können die mit der Haager Apostille versehenen Dokumente abgeholt werden.
Bearbeitungszeit:
Die Dauer des gesamten Verfahrens hängt von den spezifischen Vorschriften der einzelnen Länder ab.
In der Regel dauert es von der Notarisierung bis zur Erlangung der Haager Apostille etwa fünf bis
zehn Arbeitstage. Für bestimmte Länder oder dringende Fälle kann ein Expressservice angeboten werden,
für den in der Regel zusätzliche Kosten anfallen.
Was ist die Legalisation?
Die Legalisation ist eine Tätigkeit, bei der die diplomatischen und konsularischen Vertretungen
eines Staats und ihre bevollmächtigten Einrichtungen die letzte Stempelung und Unterschrift der
rechtmäßigen ausstellenden Behörde einer notariellen Urkunde oder eines anderen Beweisdokuments
legalisieren, das in einem anderen Staat verwendet werden soll.
Ziel der Legalisation ist es, dass ein in einem Staat ausgestelltes Dokument von den zuständigen
Behörden anderer Staaten anerkannt wird und dass seine ausländische rechtliche Wirksamkeit nicht
beeinträchtigt wird, weil die Echtheit von Stempeln oder Unterschriften auf dem Dokument in Frage
gestellt wird.
Die Legalisation ist eine internationale Praxis, die sich in der konsularischen Praxis entwickelt
hat, um den Urkundenverkehr zwischen den Ländern zu erleichtern.
Falls ein ausländisches Unternehmen aus einem Nicht-Vertragsstaat des Haager Übereinkommens stammt,
müssen seine Dokumente durch die notariellen Behörden seines Heimatlandes notarisiert und durch die
chinesischen Botschaften und Konsulate legalisiert werden.
Gemäß Artikel 20 der „Regelung zur Legalisation“ (Erlass Nr. 2 des Außenministeriums der Volksrepublik China):
Für im Ausland ausgestellte Dokumente, die in China verwendet werden müssen und für die nach
chinesischen Rechtsvorschriften oder den Anforderungen der Behörde, die die Dokumente verwendet,
eine Beglaubigung erforderlich ist, muss nach der Notarisierung und Beglaubigung durch die
zuständigen Behörden des Ausstellungsstaats der Urkunden die Legalisation durch die chinesische
Botschaft, das Konsulat in diesem Staat oder andere vom Außenministerium beauftragte ausländische
Vertretungen durchgeführt werden.
1. Antrag auf Notarisierung bei der örtlichen notariellen Behörde des Heimatlands, ausgenommen
Dokumente, für die eine direkte Legalisation möglich ist.
2. Antrag auf Legalisation bei der zuständigen Behörde des Heimatlands.
3. Antrag auf Legalisation bei der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat in diesem Staat entsprechend der zuständigen Konsularregion.