Annahmeadresse und -voraussetzungen
Unterlagen und Gebühren für die Annahme
Durchführungsstelle: Büro für geistiges Eigentum der Stadt Beijing
Annahmeadresse:
Ort des Schalters für die Einreichung von Fällen: Zentrum für den Schutz des geistigen Eigentums der Stadt Beijing (Vertretung der Nationalen Verwaltung für geistiges Eigentum (CNIPA) in Beijing)
Adresse des Schalters für die Einreichung von Fällen: 2. Etage, Gebäude A, Gebäude für Technologiehandel in China, Beisihuanxi-Straße 66, Bezirk Haidian, Beijing
Bürozeiten: Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen), täglich 9:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Beratungstelefon für die Einreichung von Fällen: +86-10-62544288
Annahmevoraussetzungen:
(I) Der Antragsteller ist der Patentinhaber oder eine interessierte Partei;
(II) Es gibt einen eindeutigen Antragsgegner;
(III) Es liegen eindeutige Gegenstände für den Antrag sowie konkrete Tatsachen und Gründe vor;
(IV) Der Antrag fällt in den Annahme- und Zuständigkeitsbereich der Abteilung, die den Fall annimmt und die Patentarbeit verwaltet;
(V) Die Beteiligten haben wegen des Patentverletzungsstreits keine Klage beim Volksgericht erhoben.
Zu den in Punkt I genannten interessierten Parteien gehören die Lizenznehmer des Patentimplementierungslizenzvertrags und die rechtmäßigen Nachfolger des Patentinhabers. Unter den Lizenznehmern des Patentimplementierungslizenzvertrags kann der Lizenznehmer des exklusiven Implementierungslizenzvertrags einen gesonderten Antrag stellen; der Lizenznehmer des ausschließlichen Implementierungslizenzvertrags kann einen gesonderten Antrag stellen, wenn der Patentinhaber keinen Antrag stellt; der Lizenznehmer des allgemeinen Implementierungslizenzvertrags kann keinen gesonderten Antrag stellen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Antragsunterlagen:
1. Antrag auf Regelung von Patentverletzungsstreitigkeiten
2. Kopie der Patenturkunde
3. Kopie der Rechnung über die Zahlung der jährlichen Patentgebühr
4. Abschrift des Patentregisters (wenn die Unterlagen in 2 und 3 vorgelegt wurden, muss dieses Dokument nicht vorgelegt werden; wenn die Unterlagen in 2 und 3 den aktuellen Stand des Patentrechts nicht zeigen können, muss dieses Dokument vorgelegt werden)
5. Relevante Beweise (Kopie oder Original)
6. Für den Nachweis über die rechtliche Qualifikation sollten Einzelpersonen eine Kopie des Einwohnerausweises oder eines anderen gültigen Ausweisdokuments vorlegen, Unternehmen oder Organisationen sollten eine mit dem offiziellen Stempel versehene Kopie der Abschrift des gültigen Gewerbescheins oder anderer Nachweisdokumente über die rechtliche Qualifikation sowie den Identitätsnachweis des gesetzlichen Vertreters oder des Hauptverantwortlichen vorlegen.
7. Vollmacht
8. Kopie des Einwohnerausweises oder eines anderen gültigen Ausweisdokuments der bevollmächtigten Person
Hinweis:Der Antragsteller muss eine Urschrift der oben genannten Unterlagen sowie entsprechend der Anzahl der Antragsgegner 1-5 Abschriften der Unterlagen vorlegen.
Handelt es sich bei einem Patentverletzungsstreit um ein Gebrauchsmuster oder ein Geschmacksmuster, kann die für die Patentarbeit zuständige Abteilung den Antragsteller auffordern, einen von der Nationalen Verwaltung für geistiges Eigentum (CNIPA) erstellten Patentbewertungsbericht (Gebrauchsmuster-Recherchebericht) vorzulegen.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:den Namen oder die Bezeichnung sowie die Anschrift des Antragstellers, den Namen und die berufliche Position des gesetzlichen Vertreters oder des Hauptverantwortlichen, falls ein Bevollmächtigter beauftragt wurde, den Namen des Bevollmächtigten sowie die Bezeichnung und die Anschrift der Agentur; falls ein Bevollmächtigter beauftragt wurde: Name des Bevollmächtigten sowie Name und Anschrift der Agentur; den Namen oder die Bezeichnung sowie die Anschrift des Antragsgegners; die beantragte Angelegenheit, die geregelt werden sollte, sowie die Tatsachen und Gründe; der Antrag ist vom Antragsteller zu unterzeichnen oder abzustempeln.
Gebühren: keine