Das „Gesetz der Volksrepublik China über die Körperschaftssteuer“und die „Durchführungsbestimmungen zum Gesetz der Volksrepublik China über die Körperschaftssteuer“ sehen für vom Staat besonders geförderte Hightech-Unternehmen einen ermäßigten Körperschaftssteuersatz von 15 % vor.
1.Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt des Anerkennungsantrags seit mindestens 1 Jahr registriert sein.
2.Das Unternehmen ist Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte, die für die Technologie der wichtigsten Produkte (Dienstleistungen) des Unternehmens eine zentrale Rolle spielen (erworben durch unabhängige Forschung und Entwicklung, Übertragung, Schenkung, Fusion, Übernahme usw.).
3. Die Technologie, die eine zentrale unterstützende Rolle für die Hauptprodukte (Dienstleistungen) des Unternehmens spielt, fällt in den Bereich der „Staatlichen Schlüsselbereiche für die Förderung von Hochtechnologien“.
4. Der Anteil des mit F&E und der damit zusammenhängenden technologischen Innovationstätigkeiten befassten Personals des Unternehmens beträgt mindestens 10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens in dem betreffenden Jahr.
5. Das Verhältnis der Gesamtausgaben für F&E in den letzten 3 Abrechnungsjahren zu den Gesamtumsätzen des Unternehmens für denselben Zeitraum erfüllt die folgenden Anforderungen:
Gesamtumsatz des Unternehmens im letzten abgeschlossenen Abrechnungsjahr
≤ 50 Mio., Anteil ≥ 5 %
50 Mio. < x ≤ 200 Mio., Anteil ≥ 4 %
> 200 Mio., Anteil ≥ 3 %
Der Anteil der Gesamtausgaben für F&E, die dem Unternehmen in China entstehen, muss dabei mindestens 60 % an den gesamten Gesamtausgaben für F&E betragen.
6.Der Anteil der Einnahmen aus Hightech-Produkten (Dienstleistungen) an den Gesamteinnahmen des Unternehmens im letzten Jahr darf nicht weniger als 60 % betragen.
7.Die Bewertung der Innovationsfähigkeit des Unternehmens muss die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
8.Das Unternehmen hatte innerhalb eines Jahres vor dem Anerkennungsantrag keine schwerwiegenden Sicherheits- oder Qualitätsunfälle oder schwerwiegenden Umweltverstöße.
Das Unternehmen kann online eine Selbstbeurteilung durchführen.„Webseite für die Verwaltung der Anerkennung von Hightech-Unternehmen (http://www.innocom.gov.cn/)“ Wenn ein Unternehmen der Ansicht ist, dass es die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt, kann es den Anerkennungsantrag und die folgenden Unterlagen einreichen:
1.Das Antragsformular für die Anerkennung von Hightech-Unternehmen.
2.Die Abschrift der Betriebslizenz und die Steuerregistrierungsbescheinigung des Unternehmens (Kopie).
3.Die Bescheinigung über die geistigen Eigentumsrechte (Lizenzvertrag für das ausschließliche Eigentum an dem geistigen Eigentum), die Produktionsgenehmigung, die Zertifizierung eines neuen Produkts oder einer neuen Technologie (Wissenschaftliche und technische Neuheitsprüfung), den Produktqualitätsprüfungsbericht, den Nachweis über die Erstellung von Wissenschafts- und Technologieplänen auf oder über Provinzebene, und andere relevante Unterlagen.
4.Eine Beschreibung der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, ihrer akademischen Struktur und des Anteils des F&E-Personals an den Beschäftigten des Unternehmens.
5.Eine von einer qualifizierten Einrichtung beglaubigte Aufstellung der F&E-Ausgaben des Unternehmens für die letzten 3 Abrechnungsjahre (bei weniger als 3 Jahren ist die tatsächliche Anzahl der Betriebsjahre zu verwenden) zusammen mit Unterlagen zur Erläuterung der F&E-Tätigkeiten.
6.Von einer qualifizierten Einrichtung beglaubigte Jahresabschlüsse des Unternehmens für die letzten 3 Abrechnungsjahre und eine Aufstellung der technischen Einkommen.
Nach der Antragstellung wird das Unternehmen von der Zertifizierungsstelle geprüft. Anerkannte Hightech-Unternehmen werden 15 Arbeitstage lang online veröffentlicht und wenn es keine Einwände gibt, wird das Ergebnis dem Büro der führenden Gruppe zur Eintragung vorgelegt und online bekannt gegeben. Dem Unternehmen wird ein Zertifikat ausgestellt.
Derzeit führt Beijing das Pilotprojekt „Eintragung gilt als Genehmigung“ für die Anerkennung von Hightech-Unternehmen im Jahr 2023 durch.
1.Was ist das Pilotprojekt „Eintragung gilt als Genehmigung“ für die Anerkennung von Hightech-Unternehmen?
Die reguläre Anerkennung ist in Selbstbewertung, Registrierung, Einreichung von Unterlagen, Expertenbewertung,
Eintragung der Anerkennung, öffentliche Bekanntmachung usw. gegliedert. Der Prozess ist relativ lang.
Der Prozess für das Pilotprojekt „Eintragung gilt als Genehmigung“ ist um mehr als 80 % kürzer als das reguläre Anerkennungsverfahren.
2. Bedingungen für die Teilnahme am Pilotprojekt
Unternehmen, die die Anerkennung als Hightech-Unternehmen im Rahmen des Pilotprojekts „Eintragung gilt als Genehmigung“ beantragen, müssen die folgenden Anerkennungskriterien erfüllen:
(1) Das Unternehmen muss ein Unternehmen über staatlich festgelegter Größe sein, das in der Produktion sowie der Forschung und Entwicklung in den Bereichen integrierte Schaltkreise, Künstliche Intelligenz, Biomedizin oder Schlüsselwerkstoffe tätig ist;
(2) Das Unternehmen muss seit mindestens 1 Jahr in Beijing registriert und in Betrieb sein;
(3) Der Anteil der gesamten F&E-Ausgaben des Unternehmens in China am Gesamtbetrag aller F&E-Ausgaben beträgt mindestens 50 %;
(4) Andere Anerkennungskriterien werden unter Bezugnahme auf die „Anerkennungsmaßnahmen“ und die „Arbeitsrichtlinien“ umgesetzt.
3. Zeitplan
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für das Pilotprojekt „Eintragung gilt als Genehmigung“ für Hightech-Unternehmen im Jahr 2023 endet am Freitag, den 17. November.