Verfahren für in Beijing geborene ausländische Neugeborene
Geburtsurkunde beantragen
Impfbuch beantragen
Aufenthaltsregistrierung des Neugeborenen beantragen
Schritt1

Beantragung einer

Geburtsurkunde des Neugeborenen

Erforderliche Unterlagen:

1. Für die erstmalige Ausstellung einer medizinischen Geburtsurkunde sind das Original und die Kopien der gültigen Ausweisdokumente der Eltern des Neugeborenen erforderlich (bei ausländischen Staatsangehörigen sind die gültigen Ausweisdokumente deren Reisepässe, die sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befinden).

2. Wenn die Bearbeitung nicht durch die Mutter erfolgt, sind außerdem eine von der Mutter unterzeichnete Vollmacht sowie das Original und die Kopie des gültigen Ausweisdokuments der bevollmächtigten Person erforderlich.

Bearbeitungsstelle: Schalter für die Ausstellung von medizinischen Geburtsurkunden in den Geburtshilfeeinrichtungen in Beijing

Bearbeitungsfrist: Sofortige Erledigung

Gebühren: Kostenlos

Schritt2

Beantragung eines

Impfbuchs des Neugeborenen

Fall 1: Neugeborene, für die in Geburtshilfeeinrichtungen ein Impfausweis beantragt wurde

Gemäß den Bestimmungen des „Impfverfahren des Impfprogramms der Stadt Beijing“ sollte jede Geburtshilfeeinrichtung in Beijing jedes ausländische Neugeborene, das in Beijing geboren wurde, innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt mit dem Bacillus Calmette-Guérin (BCG)-Impfstoff und der ersten Dosis des Hepatitis-B-Impfstoffs impfen. Darüber hinaus sollten die Aufzeichnungen über die prophylaktischen Impfungen registriert und die entsprechenden Impfbescheinigungen ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen: Das Original des gültigen Ausweisdokuments eines Elternteils des Neugeborenen (bei ausländischen Staatsangehörigen sind die gültigen Ausweisdokumente deren Reisepässe, die sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befinden).

Bearbeitungsstelle: Geburtskliniken von Geburtshilfeeinrichtungen in Beijing

Bearbeitungsfrist: Bitte wenden Sie sich an die Geburtshilfeeinrichtung, um eine Impfbescheinigung für das Neugeborene nach der Impfung zu beantragen. Der Antrag wird so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet.

Gebühren: Kostenlos

Fall 2: Neugeborene, für die keine Impfbescheinigung in Geburtshilfeeinrichtungen beantragt wurde

Erforderliche Unterlagen: Das Original des gültigen Ausweisdokuments eines Elternteils des Neugeborenen (bei ausländischen Staatsangehörigen sind die gültigen Ausweisdokumente deren Reisepässe, die sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befinden); Der Nachweis des Wohnsitzes der Eltern des Neugeborenen.

Bearbeitungsstelle: Impfambulanz der Basisgesundheitseinrichtung des Ortes, an dem die Eltern des Neugeborenen wohnen

Bearbeitungsfrist: Bitte wenden Sie sich an die örtliche Basisgesundheitseinrichtung, um eine Impfbescheinigung für das Neugeborene nach der Impfung zu beantragen. Der Antrag wird so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet.

Gebühren: Kostenlos

Schritt3

Beantragung einer

Aufenthaltsregistrierung des Neugeborenen

1. Online-Beantragung

Erforderliche Unterlagen:

Eingescannte Fotokopien der Informationsseiten und der gültigen Visaseiten des Reisepasses oder anderer internationaler Reisedokumente der Eltern des Neugeborenen sowie die „medizinische Geburtsurkunde“ des Neugeborenen. Die Unterlagen können von den Eltern des Neugeborenen oder ihren Vertretern eingereicht werden.

Senden Sie eine E-Mail:

Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an bjgacrj2024@163.com, die für die Ausstellung von Visa und anderen relevanten Dokumenten für Ausländer zuständig ist und von der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing verwaltet wird.

Warten Sie auf die Genehmigung: 

Die Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing sendet das Ergebnis der Überprüfung innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Erhalt der E-Mail mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail. Die Registrierung wird online abgeschlossen, sobald der Antrag genehmigt ist.

2. Beantragung vor Ort

Erforderliche Unterlagen:

1. Das Original der gültigen Ausweisdokumente beider Elternteile des Neugeborenen (bei ausländischen Staatsangehörige sind die gültigen Ausweisdokumente deren Reisepässe und Visa, die sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befinden);

2. Das Original der „Medizinische Geburtsurkunde“ des Neugeborenen;

3. Wenn der Antrag von einer bevollmächtigten Person eingereicht und bearbeitet wird, sollten auch das Ausweisdokument der beauftragten Person und die Vollmacht  überprüft werden.

Bearbeitungsstelle: 21 Ausreise- und Einreisedienststellen für Ausländer in Beijing (Für Details bitte anklicken)

Bearbeitungsfrist: Innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Neugeborenen, der Antrag wird nach Eingang sofort bearbeitet.

Gebühren: Kostenlos

Hinweise:

1. Für ausländische Säuglinge, die in China geboren wurden, müssen die Eltern oder ihre Vertreter innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt beantragen.

2. Nachdem die Geburt des Neugeborenen registriert wurde oder das Neugeborene einen gültigen Reisepass oder ein anderes internationales Reisedokument erhalten hat, ist es auch erforderlich, je nach Aufenthaltsgrund rechtzeitig ein Visum für das Neugeborene zu beantragen.

3. Diejenigen, die die Geburtsregistrierung für Ausländer nicht gemäß den Bestimmungen vornehmen, werden verwarnt und können mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Yuan RMB belegt werden.