Ausländer mit gewöhnlichen Reisepässen, die aus Gründen wie Geschäfts- und Handelskooperationen, Besuche und Austausch, Investitionen und Unternehmensgründung, Besuche bei Verwandten und private Angelegenheiten, oder aus humanitären Gründen, wie z. B. wegen Teilnahme am Begräbnis oder Besuche bei Schwerkranken, dringend nach China einreisen müssen und für die es zeitlich nicht möglich ist, bei den Botschaften oder Konsulaten im Ausland ein Visum zu beantragen, können bei den Hafenvisabehörden in China ein Hafenvisum beantragen. Das Hafenvisum ist für eine einmalige Einreise gültig und die Aufenthaltsdauer beträgt höchstens 30 Tage.

Für das Hafenvisum können folgende Unterlagen hilfreich sein:


Hinweis

Für welche Fälle der „dringenden Einreise nach China“ ist die Beantragung eines chinesischen Hafenvisums möglich?

Ausländer mit gewöhnlichen Reisepässen, die aus Gründen wie Geschäfts- und Handelskooperationen, Besuche und Austausch, Investitionen und Unternehmensgründung, Besuche bei Verwandten und private Angelegenheiten, oder aus humanitären Gründen, wie z. B. wegen Teilnahme am Begräbnis oder Besuche bei Schwerkranken, dringend nach China einreisen müssen und für die es zeitlich nicht möglich ist, bei den Botschaften oder Konsulaten im Ausland ein Visum zu beantragen, können bei den Hafenvisabehörden ein Hafenvisum beantragen.

Wie beantragt man ein Hafenvisum?

Schritt 1: Rufen Sie die Hafenvisastelle an und erklären Sie, dass Sie dringend nach China einreisen müssen;

Schritt 2: Stellen Sie die von den Mitarbeitern geforderten Unterlagen bereit (per Expresspostdienst oder E-Mail);

Schritt 3: Nach der vorläufigen Prüfung und Genehmigung durch die Hafenvisabehörde nimmt der Visumantragsteller einen Flug und reist mit dem Vorabgenehmigungsformular nach China ein;

Schritt 4: Nach der Landung in Beijing beantragen Sie das Visum bei der Hafenvisastelle am Flughafen.

Wo kann man ein Hafenvisum beantragen?

1. Hafenvisastelle T2 des Internationalen Flughafens Beijing-Hauptstadt (010-64590454);

2. Hafenvisastelle T3 des Internationalen Flughafens Beijing-Hauptstadt (010-64532939);

3. Hafenvisastelle des Internationalen Flughafens Beijing-Daxing (010-89290851).

Besondere Hinweise

Sowohl die einladende Stelle als auch der Antragsteller müssen sicherstellen, dass die Antragsunterlagen wahr sind. Gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China über die Verwaltung der Aus- und Einreise“ stellt es eine Straftat dar, ein Visum auf betrügerische Weise zu erlangen; bei der Nichterteilung eines Visums muss die Visabehörde keinen Grund angeben.