Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern
Büro für Marktaufsicht und -verwaltung der Stadt Beijing
Ausgabe 2022
I. Wo beantragt man einen Gewerbeschein?
Es wird empfohlen, dass Sie über die E-Fenster-Plattform für Unternehmensdienstleistungen der Stadt Beijing (Webseite: https://ect.scjgj.beijing.gov.cn) die relevanten Geschäfte bezüglich der Registrierung von Marktteilnehmern abwickeln. Auf der Plattform erhalten Sie ein kontaktloses Rundum-Service-Erlebnis während des gesamten Prozesses. Falls eine Bearbeitung vor Ort wirklich benötigt wird, gehen Sie bitte zu den folgenden Stellen, um die relevanten Geschäfte entsprechend der tatsächlichen Situation abzuwickeln:
1. Die Registrierungsgeschäfte verschiedener Marktteilnehmer sollen bei der Registrierungsabteilung des Büros für Marktaufsicht und -verwaltung des Bezirks bearbeitet werden, in dem die Marktteilnehmer ihren Sitz haben.
2. Die Geschäfte bezüglich der Registrierung von selbstständigen Gewerbetreibenden sowie der Umwandlung von selbstständigen Gewerbetreibenden in Unternehmen sollten bei der Stelle für Marktaufsicht und -verwaltung des Orts bearbeitet werden, in dem sich die Geschäftsräume befinden. Selbstständige Gewerbetreibende aus der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und der Region Taiwan sollten ihre Geschäfte bei der Registrierungsabteilung des Büros für Marktaufsicht und -verwaltung des Bezirks bearbeiten, in dem sich ihre Geschäftsräume befinden.
Hinweis: Die Gründungsregistrierung von selbstständigen Gewerbetreibenden kann auch bei der Registrierungsabteilung des Büros für Marktaufsicht und -verwaltung auf Bezirksebene bearbeitet werden.
3. Marktteilnehmer, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen, sollten sich an die Registrierungsabteilung des städtischen Büros für Marktaufsicht und -verwaltung wenden, um die Registrierungsgeschäfte abzuwickeln:
(1) Unternehmen, die von der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung (SAMR) zur Registrierung zugelassen wurden;
(2) Eine Gesellschaft, bei denen eine staatliche Vermögensaufsichts- und Vermögensverwaltungseinrichtung auf städtischer Ebene die Aufgaben eines Investors wahrnimmt, sowie eine Gesellschaft, die von der vorgenannten Gesellschaft investiert und gegründet wurde und an der die vorgenannte Gesellschaft mehr als 50 % der Anteile hält;
(3) Durch Aktienausgabe gegründete Aktiengesellschaften;
(4) Die Registrierung von ausländischen (regionalen) Unternehmen, die Produktions- und Geschäftstätigkeiten im chinesischen Festland ausüben;
(5) Unternehmen, die gemäß Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Beschlüssen des Staatsrates und anderen einschlägigen Bestimmungen von der städtischen Abteilung für Marktaufsicht und -verwaltung registriert werden sollten.
Hinweis: Die oben genannten Unternehmen, die von der städtischen Abteilung für Marktaufsicht und -verwaltung registriert werden sollten, deren Sitz sich jedoch im Bezirk Tongzhou befindet, können bei der Plattform für Unternehmensregistrierungsdienste auf städtischer Ebene des Subzentrums der Stadt Beijing ihre Registrierungsgeschäfte bearbeiten.
II. Wie wird die Namensgebung von Marktteilnehmern durchgeführt?
Der Name des Unternehmens ist vom Antragsteller selbstständig anzugeben. Der Antragsteller kann bei der Bearbeitung der Registrierung den zu registrierenden Namen des Unternehmens direkt bei der Unternehmensregistrierungsbehörde einreichen, oder sich bei der E-Fenster-Plattform für Unternehmensdienstleistungen der Stadt Beijing anmelden, um den Unternehmensnamen abzufragen und zu reservieren.
Die Unternehmensregistrierungsbehörde reserviert den im Rahmen des Anmeldesystems für Unternehmensnamen eingereichten Unternehmensnamen für einen Zeitraum von zwei Monaten. Soll die Gründung eines Unternehmens gemäß dem Gesetz zur Genehmigung gemeldet werden oder gibt es Gegenstände im Geschäftsumfang des Unternehmens, die vor der Registrierung genehmigt werden müssen, beträgt die Reservierungszeit 1 Jahr.
1. Namensgebung von Unternehmen
Der Name des Unternehmens setzt sich aus dem Namen des Verwaltungsgebiets, der Firmenbezeichnung, der Branche oder Geschäftsmerkmale und der Organisationsform zusammen.
Verwaltungsgebiet
Der Name des Verwaltungsgebiets lautet im Allgemeinen „Beijing“ oder „Stadt Beijing“, „Beijing“ kann auch in der Mitte des Namens verwendet, sollte dabei aber in Klammern hinzugefügt werden.
Bei Namen, die kein Verwaltungsgebiet enthalten, geht man wie folgt vor: Für neu gegründete inländisch finanzierte Unternehmen sollten Sie den Namen über das Online-Registrierungs- und Anmeldedienstsystem der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung zur Unternehmensregistrierung (http://wsdj.samr.gov.cn) abfragen, vergleichen und reservieren; bei neu gegründeten ausländisch finanzierten Unternehmen sowie bei Namensänderungen der Unternehmen kann man dies selbständig über das Online-Registrierungs- und Anmeldedienstsystem der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung zur Unternehmensregistrierung melden oder sich an die örtliche Registrierungsbehörde des Unternehmenssitzes wenden, damit die Unternehmensregistrierungsbehörde über das Online-Registrierungs- und Anmeldedienstsystem der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung zur Unternehmensregistrierung Abfragen und Vergleiche durchführen sowie Rückmeldungen über die Ergebnisse geben kann.
Firmenbezeichnung
Die Firmenbezeichnung sollte aus zwei oder mehr chinesischen Schriftzeichen bestehen, die den nationalen Normen entsprechen.
Um die Wahrscheinlichkeit von doppelt vorkommenden Namen zu verringern, wird empfohlen, als Firmenbezeichnung im Namen eines Unternehmens 3 oder 4 chinesische Schriftzeichen auszuwählen, die den nationalen Normen entsprechen.
Branche (Geschäftsmerkmale)
Die Branche oder die Geschäftsmerkmale im Namen eines Unternehmens sind entsprechend der Haupttätigkeit des Unternehmens und den Branchenklassifikationsstandards der Volkswirtschaft anzugeben.
Organisationsform
Ein Unternehmen muss nach dem Gesetz entsprechend seiner Organisationsstruktur oder Verantwortungsform die Organisationsform in der Firmenbezeichnung angeben.
Gesellschaftsunternehmen sollten im Allgemeinen als „GmbH“ oder „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, „AG“ oder „Aktiengesellschaft“ bezeichnet werden.
Andere Arten von Unternehmen können als „Zentrum“, „Abteilung“, „Fabrik“, „Laden“ usw. bezeichnet werden. Partnerschaftsunternehmen sollten nach der Organisationsform auch den Zusatz „(allgemeine Partnerschaft)“, „(Kommanditgesellschaft)“ oder „(spezielle allgemeine Partnerschaft)“ hinzufügen.
Landwirtschaftliche spezialisierte Genossenschaftsorganisationen sollten als „Spezialisierte Genossenschaften“ bezeichnet werden.
Die Namen von selbstständigen Gewerbetreibenden sollten sich auf die oben genannten Anforderungen beziehen.
2. Verwendung der Namen von Gruppen
Eine Holdinggesellschaft kann vor der Organisationsform ihres Namens das Wort „Gruppe“ oder „(Gruppe)“ verwenden. Ist die Verwendung des Namens einer Unternehmensgruppe erforderlich, sollte die Holdinggesellschaft den Namen bei der Registrierung der Änderung zusammen angeben und ihn in die Satzung eintragen.
Eine Holdinggesellschaft ist ein Unternehmen als juristische Person, die mindestens eine Holdingtochtergesellschaft besitzt.
Der Name der Unternehmensgruppe muss mit dem Namen des Holdingunternehmens hinsichtlich des Verwaltungsgebietsnamens, der Firmenbezeichnung, der Branche oder der Geschäftsmerkmale übereinstimmen. Eine hundertprozentige oder kontrollierte Tochtergesellschaft einer Holdinggesellschaft oder einer von der Holdinggesellschaft autorisierten Beteiligungsgesellschaft kann den Namen der Gruppe oder die Abkürzung des Namens der Gruppe dem eigenen Namen voranstellen.
3. Namensgebung bei Zweigniederlassungen von Unternehmen
Der Name der Zweigniederlassung setzt sich im Allgemeinen aus dem Namen des zugehörigen Unternehmens + Verwaltungsgebiet oder Ortsname + Firmenbezeichnung (kann frei gewählt werden) + Branche (Geschäftsmerkmale) (kann frei gewählt werden) + Organisationsform zusammen. Enthält der Name des zugehörigen Unternehmens bereits ein Verwaltungsgebiet, muss der Name der Zweigniederlassung kein Verwaltungsgebiet oder keinen Ortsnamen usw. mehr verwenden. Enthält der Name des zugehörigen Unternehmens kein Verwaltungsgebiet, sollte der Name der Zweigniederlassung das Verwaltungsgebiet oder den Ortsnamen usw. des Orts angeben, in dem sich die Zweigniederlassung befindet.
Zweigniederlassungen von Unternehmen wie Banken und Finanzinstituten in der Pilot-Freihandelszone dürfen das Wort „Pilot-Freihandelszone“ in ihren Namen verwenden, um dem Aufbau und der Entwicklung der Pilot-Freihandelszone zu dienen.
Besondere Hinweise bei der Beantragung von Namen:
Bei der Namenswahl sollten Antragsteller auf folgende Punkte achten:
1. Der Name des Unternehmens darf folgende Umstände nicht aufweisen:
(1) Verletzung der nationalen Würde oder Interessen;
(2) Schädigung sozialer öffentlicher Interessen oder Beeinträchtigung der sozialen öffentlichen Ordnung;
(3) Verwendung oder verschleierte Verwendung der Namen von politischen Parteien, Partei-, Regierungs- und Militärorganen, Massenorganisationen und deren Abkürzungen sowie die Verwendung oder verschleierte Verwendung von spezifischen Bezeichnungen und Truppenbezeichnungen;
(4) Verwendung der Namen ausländischer Länder (Regionen) und internationaler Organisationen sowie deren allgemeine Abkürzungen und spezifische Bezeichnungen;
(5) Inhalte, die Obszönität, Pornografie, Glücksspiel, Aberglaube, Terror und Gewalt enthalten;
(6) Inhalte, die ethnische, rassische, religiöse und geschlechtsspezifische Diskriminierung enthalten;
(7) Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten oder mögliche andere nachteilige Auswirkungen;
(8) Mögliche Täuschung oder Irreführung der Öffentlichkeit;
(9) Andere Umstände, die durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften und staatliche Bestimmungen verboten sind.
2. Innerhalb des Bereichs von Beijing darf die Firmenbezeichnung des vom Antragsteller vorgeschlagenen Namen des Unternehmens nicht mit der Firmenbezeichnung der folgenden Unternehmensnamen in derselben Branche oder mit Firmenbezeichnungen von Unternehmensnamen, die keine Bezeichnung der Branche bzw. der Geschäftsmerkmale verwenden, übereinstimmen:
(1) Bereits registrierte oder in der Reservierungszeit befindliche Unternehmensnamen, mit Ausnahme derjenigen, bei denen es eine Investitionsbeziehung besteht oder die Verwendung des Namens genehmigt wurde;
(2) Ursprüngliche Unternehmensnamen, die vor weniger als einem Jahr gelöscht oder geändert wurden, mit Ausnahme derjenigen, bei denen es eine Investitionsbeziehung besteht;
(3) Ursprüngliche Unternehmensnamen, bei denen die Registrierung der Gründung oder der Änderung vor weniger als einem Jahr widerrufen wurde, mit Ausnahme derjenigen, bei denen es eine Investitionsbeziehung besteht.
3. Wenn die Verwendung Ihres Namens genehmigt wurde, sollten Sie bei der Registrierung des Unternehmens das vom Rechteinhaber ausgestellte Genehmigungsdokument (Lizenzdokument) und eine Kopie der mit seinem Stempel versehenen Kopie des Gewerbescheins vorlegen.
Der genehmigte (lizenzierte) Name darf die Öffentlichkeit nicht täuschen oder in die Irre führen.
4. Wenn der Registrierende der Marke die Wörter in seiner eingetragenen Marke als Firmenbezeichnung im Namen verwendet oder andere genehmigt, diese zu verwenden, und entspricht der Name den einschlägigen Bestimmungen der Namensregistrierungsverwaltung, muss das Unternehmen bei der Registrierung Folgendes vorlegen: ① das vom Markeninhaber ausgestellte Genehmigungsdokument (Lizenzdokument); ② Markenregistrierungszertifikat (wenn das Original nicht vorgelegt werden kann, kann eine Kopie mit dem Stempel des Registrierenden der Marke eingereicht werden); ③ Qualifikationsnachweis des Markeninhabers (ist der Markeninhaber eine wirtschaftliche Organisation, muss der Qualifikationsnachweis mit dem offiziellen Stempel der wirtschaftlichen Organisation versehen werden; ist der Markeninhaber eine natürliche Person, ist eine Kopie des Personalausweises der natürlichen Person vorzulegen).
III. Wie bereitet man den Identitätsnachweis der Investoren vor?
1. Handelt es sich bei dem Investor um ein Unternehmen, ist eine Kopie des Gewerbescheins vorzulegen.
2. Handelt es sich bei dem Investor um eine öffentliche Institution als juristische Person, ist eine Kopie der Registrierungsbescheinigung der öffentlichen Institution als juristische Person vorzulegen.
3. Handelt es sich bei dem Investor um eine soziale Organisation als juristische Person, ist eine Kopie der Registrierungsbescheinigung der sozialen Organisation als juristische Person sowie das „Verpflichtungsschreiben für nicht von Partei- und Regierungsorganen geführte soziale Organisationen“ vorzulegen.
4. Handelt es sich bei dem Investor um eine private, nicht unternehmerische Organisation, ist eine Kopie der Registrierungsbescheinigung der privaten, nicht unternehmerischen Organisation vorzulegen.
5. Handelt es sich bei dem Investor um eine natürliche Person, ist eine Kopie des Identitätsausweises der Person vorzulegen.
6. Bei einem ausländischen Investor müssen seine rechtlichen Qualifikationsdokumente oder Identitätsnachweise vom Notariat des Landes, in dem er ansässig ist, beglaubigt und von der chinesischen Botschaft (vom chinesischen Konsulat) in diesem Land legalisiert werden. Unterhält das Heimatland keine diplomatischen Beziehungen zu China, sollten die Unterlagen von der Botschaft (dem Konsulat) eines Drittlandes beglaubigt werden, das diplomatische Beziehungen zu China unterhält, und anschließend von der chinesischen Botschaft (vom chinesischen Konsulat) im Drittland beglaubigt werden. Dokumente, die von Überseegebieten bestimmter Länder ausgestellt wurden, sollten zuerst in diesen Gebieten beglaubigt, dann von den diplomatischen Institutionen dieses Landes und schließlich von der chinesischen Botschaft (vom chinesischen Konsulat) in diesem Land legalisiert werden. Ausgenommen sind entsprechende Länder, mit denen China internationale Verträge geschlossen hat oder gemeinsam internationalen Verträgen beigetreten ist, in denen andere Bestimmungen für Beglaubigungen gelten. Eine Beglaubigung und Legalisation ist nicht erforderlich für ausländische natürliche Personen, die in China investieren und Unternehmen gründen möchten, wenn es sich bei den vorgelegten Ausweisdokumenten um unbefristete Aufenthaltserlaubnisse der Volksrepublik China für Ausländer handelt. Wenn es sich bei dem von einer ausländischen natürlichen Person vorgelegten Ausweisdokument um einen Reisepass mit einem von der chinesischen Botschaft (vom chinesischen Konsulat) ausgestellten Visum, bei dem die Einreiseformalitäten von der chinesischen Einreise- und Ausreiseverwaltung bestätigt wurden, ist nach Prüfung des Originals keine Beglaubigung erforderlich.
Bei den rechtlichen Qualifikationsdokumenten oder Identitätsnachweisen von Investoren aus der Sonderverwaltungszone Hongkong, der Sonderverwaltungszone Macao und der Region Taiwan sollten beglaubigte Dokumente von lokalen Beglaubigungsinstitutionen gemäß den besonderen Vorschriften oder Vereinbarungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz bereitgestellt werden. Die Identitätsnachweise von natürlichen Personen der Sonderverwaltungszone Hongkong und Sonderverwaltungszone Macao sind die lokalen unbefristete Personalausweise für Einwohner, Reisepässe der Sonderverwaltungszone, Aufenthaltsausweise für Hongkong/Macao-Ansässige, die von den Behörden für öffentliche Sicherheit des chinesischen Festlandes ausgestellt werden, und Passierscheine nach Chinesischem Festland für Hongkong/Macao-Ansässige, die von den Behörden für Einreise- und Ausreiseverwaltung des chinesischen Festlandes ausgestellt werden; bei Vorlage von Aufenthaltsausweisen für Hongkong/Macao-Ansässige oder Passierscheinen nach Chinesischem Festland für Hongkong/Macao-Ansässige ist keine Beglaubigung erforderlich. Die von den Behörden für öffentliche Sicherheit des chinesischen Festlandes ausgestellten Aufenthaltsausweise für Taiwan-Ansässige und die von den Behörden für Einreise- und Ausreiseverwaltung des chinesischen Festlandes ausgestellten Passierscheine nach Chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige können ohne Beglaubigung und Legalisation als Identitätsnachweis für natürliche Personen aus der Region Taiwan, die als Investoren fungieren, verwendet werden.
7. Handelt es sich bei dem Investor um eine juristische Person anderer Art, ist eine Kopie des Qualifikationsnachweises gemäß den einschlägigen Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften vorzulegen.
Hinweis: Die Kopien der oben genannten Dokumente sollten mit dem Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ versehen und vom Antragsteller oder seinem benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
Besondere Hinweise für Investoren:
Nach den geltenden Gesetzen, Vorschriften und einschlägigen Bestimmungen dürfen folgende Organisationen oder Einzelpersonen keine Investoren (Aktionäre) von Unternehmen werden:
1. Partei- und Regierungsorgane auf allen Ebenen (einschließlich politischer und juristischer Organe), Militär und bewaffnete Polizeikräfte;
2. Öffentliche Institutionen, die Partei- und Regierungsorganen aller Ebenen angehören, es sei denn, es handelt sich um Institutionen folgender Art: Presse, Verlagswesen, wissenschaftliche Forschung, Design, Krankenhäuser, Hochschulen, Bibliotheken, Museen, Parks, Film- und Operntheater, Aufführungsgruppen oder Betriebszentren für Kollektivvermögen in Gemeinden, die von Bezirken und Kreisen der Stadt Beijing eingerichtet wurden, können Investoren eines Unternehmens werden. Die zu den Organen der Kommissionen und Büros des Staatsrats gehörenden logistischen Dienstleistungszentren können als Investoren für Unternehmen fungieren, die entsprechende Logistikdienstleistungen im selben System erbringen, aber die von ihnen gegründeten Unternehmen dürfen nicht in die Gründung weiterer Unternehmen investieren;
3. Soziale Organisationen, die von Partei- und Regierungsorganen (einschließlich politischer und juristischer Organe) gesponsort werden;
4. Unternehmen oder Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie Partnerschaftsunternehmen und Einzelunternehmen dürfen nicht Gesellschafter einer Ein-Personen-GmbH werden;
5. Eine natürliche Person darf nur in die Gründung einer Ein-Personen-GmbH investieren. Diese Ein-Personen-GmbH darf nicht in die Gründung einer neuen Ein-Personen-GmbH investieren;
6. Personen, denen es aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften verboten ist, gewinnorientierte Tätigkeit auszuüben (z. B. Beamte, aktive Militärangehörige usw.);
7. Anwaltskanzleien;
8. Sonstige durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften festgelegte Umstände.
IV. Wie wählt man den Sitz für Marktteilnehmern?
Der Antragsteller verwendet bei der Registrierung des Sitzes die Anmeldung des Sitzes durch Verpflichtung. Marktteilnehmer sollten wahre, legale und sichere feste Orte, deren geplanter Nutzungszweck der Kategorie Nicht-Wohnhäuser angehört, als ihren Sitz verwenden und für die Authentizität, Legalität und Sicherheit ihres Sitzes verantwortlich sein. Neben dem Ausfüllen der entsprechenden Inhalte des Antragsformulars ist eine Kopie der vom Eigentümer unterschriebenen (mit dem offiziellen Stempel der Eigentumsstelle versehenen) Bescheinigung über die Registrierung der Immobilie (Eigentumsurkunde der Räumlichkeiten) vorzulegen, und der in der Eigentumsbescheinigung festgehaltenen Nutzungszweck der Räumlichkeiten sollte der Kategorie Nicht-Wohnhäuser (auch keine Wohnungen oder Villen) angehören.
Trifft einer der folgenden Fälle auf den Sitz zu, können die entsprechenden Nachweise ebenfalls verlangt werden:
1. Befinden sich die Räumlichkeiten in ländlicher Umgebung und liegt noch keine Eigentumsurkunde vor, kann eine Kopie der „Ländliche Planungs- und Baugenehmigung“ oder der „Befristete ländliche Planungs- und Baugenehmigung“ vorgelegt werden, die mit dem offiziellen Stempel der Stelle versehen ist, oder es kann ein von der Gemeindeverwaltung ausgestelltes Bescheinigungsdokument vorgelegt werden.
2. Gehören die Räumlichkeiten den zentrale Regierungstellen, ist ein von den Immobilienverwaltungsabteilungen der jeweiligen Behörden, die der Zentralregierung direkt unterstellt sind, ausgestelltes Bescheinigungsdokument vorzulegen.
3. Gehören die Räumlichkeiten den jeweiligen Ministerien und Kommissionen des Staatsrats, ist ein von der Verwaltung der Angelegenheiten der Organe des Staatsrats ausgestelltes Bescheinigungsdokument vorzulegen.
4. Gehören die Räumlichkeiten einem Zentralunternehmen, das von der Aufsichts- und Verwaltungskommission für staatliches Vermögen des Staatsrates beaufsichtigt wird, ist ein von dem Zentralunternehmen ausgestelltes Bescheinigungsdokument vorzulegen.
5. Gehören die Räumlichkeiten zu verschiedenen Arten von Parks auf städtischer oder höherer Ebene, ist ein von der Parkverwaltung ausgestelltes Bescheinigungsdokument vorzulegen.
6. Gehören die Räumlichkeiten zu staatlichen Unternehmen und Institutionen, die von der städtischen Aufsichts- und Verwaltungskommission für staatliches Vermögen beaufsichtigt werden, und wird eine Immobilie, die Industrie-, Lager- und anderen Zwecken dient, für gewerbliche oder Lagerzwecke genutzt, ist ein von der städtischen Aufsichts- und Verwaltungskommission für staatliches Vermögen ausgestelltes Bescheinigungsdokument vorzulegen.
7. Gehören die Räumlichkeiten zum Eisenbahnsystem, ist ein von der Immobilienverwaltungsabteilung des Beijinger Eisenbahnbüros oder ein von dessen autorisierter Stelle ausgestelltes Bescheinigungsdokument vorzulegen.
8. Gehören die Räumlichkeiten zum religiösen System, stellt das Büro der Führungsgruppe für die Umsetzung der Privatimmobilienpolitik in Beijing eine „Mitteilung zur Bestätigung des Eigentums“ der religiösen Immobilie aus, oder man legt ein von der zuständigen Geschäftsabteilung der jeweiligen religiösen Gruppe ausgestelltes Bescheinigungsdokument vor.
9. Gehören die Räumlichkeiten zu den militärischen Immobilien, ist die „Genehmigung zur Nutzung von militärischen Immobilien“ vorzulegen.
10. Gehören die Räumlichkeiten zu einem Hotel oder Restaurant (Gasthaus), ist eine Kopie des Gewerbescheins vorzulegen, die mit dem offiziellen Stempel des Hotels oder des Restaurants (des Gasthauses) versehen ist.
11. Befindet sich der registrierte Ort in einem Warenhandelsmarkt, soll die Marktserviceverwaltung eine Bescheinigung ausstellen, und man soll eine mit dem offiziellen Stempel der Marktserviceverwaltung versehene Kopie des Gewerbescheins vorlegen.
12. Befindet sich der registrierte Ort in einer zivilen Luftschutzeinrichtung oder in einem gewöhnlichen Keller, sollte das Genehmigungsdokument für die Nutzung der zivilen Luftschutzeinrichtung oder die Bescheinigung über die Akteneintragung bei der zuständigen Bauverwaltungsabteilung (Immobilienverwaltungsabteilung) des Bezirks oder des Kreises vorgelegt werden.
13. Bein Antrag auf den Betrieb eines Verkaufsstands für Zeitungen und Zeitschriften muss das Antragsformular für die Registrierung von der städtischen Postverwaltung abgestempelt werden, und man muss eine Kopie der Bescheinigung über die Akteneintragung bei der städtischen oder bezirklichen Stadtverwaltungskommission vorlegen.
Hinweise:
1. Wenn Sie die Änderung eines Wohnhauses in Geschäftsräume beantragen, sollten Sie sich an die Immobilienverwaltung wenden, um die entsprechenden Verfahren zur Änderung der Art der Nutzung der Räumlichkeiten zu durchlaufen, und bei der Registrierungsbehörde die „Bescheinigung über die Zustimmung zur Änderung eines Wohnhauses in Geschäftsräume“ einholen und ausfüllen.
2. Handelt es sich bei dem Eigentümer der von Ihnen ausgewählten Immobilie um eine ausländische Institution oder Person, sollte der Eigentümer das Vermietungsgeschäft durch die Gründung eines ausländisch investierten Unternehmens ausüben. (Ausgenommen sind Mietobjekte mit einer Fläche von weniger als 500 Quadratmetern, bei denen der Zeitpunkt des Immobilienerwerbs vor dem 11. Juli 2006 liegt.)
3. Wenn der Anteilseigner oder der gesetzliche Vertreter seine eigene Immobilie in seinem eigenen Namen als Sitz (Geschäftsräume) für die Ausübung von Geschäftstätigkeiten nutzt, muss er keine Bescheinigung über den Sitz (über die Geschäftsräume) vorlegen, wenn die Informationen über das Eigentum, den Nutzungzweck und die Adresse der Immobilie mit denen bei der Online-Überprüfung der Immobilienregistrierung durch die Registrierungsbehörde übereinstimmen.
4. Selbstständige Gewerbetreibe, die ihre Gründung unter Nutzung von Online-Geschäftsräumen beantragen, müssen zunächst einen entsprechenden Online-Shop auf einer E-Commerce-Plattform einrichten oder über eigene exklusive Online-Geschäftsräume verfügen und anschließend die Registrierung als selbstständige Gewerbetreibe beantragen. Der vom Antragsteller vorgelegte Nachweis der Geschäftsräume muss ein von der E-Commerce-Plattform ausgestellter Nachweis der Nutzung der Online-Geschäftsräume sein.
5. Marktteilnehmer, die eine Zweigniederlassung in Beijing gründen, können beantragen, dass der Sitz der Zweigniederlassung auf dem Gewerbeschein des Marktteilnehmers angegeben wird, und müssen keinen gesonderten Gewerbeschein beantragen. Bei der Beantragung der Angabe des Sitzes der Zweigniederlassung auf dem Gewerbeschein hat der Antragsteller den Antrag auf Registrierung von Änderungen, die Ernennungsurkunde (Vollmacht), das Original der Urschrift und der Abschrift des Gewerbescheins sowie den Nachweis des Sitzes der Zweigniederlassung vorzulegen.
6. Die von der jeweiligen Bezirksregierung, dem Verwaltungsausschuss des Zhongguancun-Parks und dem Verwaltungsausschuss der Beijinger Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone bestätigten und der Öffentlichkeit bekannt gegebenen Cluster-Registrierungsadressen können als Sitz von Marktteilnehmern für die Registrierung verwendet werden. Bei Marktteilnehmern, die eine Cluster-Registrierungsadresse verwenden, wird das Wort „(Cluster-Registrierung)“ am Ende des in der Adresszeile aufgezeichneten Inhalts angegeben.
V. Wie wird das eingetragene Kapital (die Höhe der Kapitaleinlage) festgelegt?
Das eingetragene Kapital (die Höhe der Kapitaleinlage) des Marktteilnehmers, dessen Registrierung der Antragsteller beantragt, und die Investitionszeit der Investoren müssen der Satzung oder den Vertragsvereinbarungen entsprechen.
Das eingetragene Kapital (die Höhe der Kapitaleinlage) des Marktteilnehmers sollte in RMB angegeben werden. Das eingetragene Kapital (die Höhe der Kapitaleinlage) eines ausländisch investierten Unternehmens kann in einer frei konvertierbaren Fremdwährung angegeben werden.
Leistet der Antragsteller nach dem Gesetz Kapitaleinlagen durch die in seinem Besitz befindlichen Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte an einer inländischen Gesellschaft, sollte die Zugehörigkeit der Rechte klar sein, die Rechte sollten unversehrt sein sowie gemäß dem Gesetz bewertet und übertragen werden können und darüber hinaus mit den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft übereinstimmen.
VI. Wie wird der Geschäftsumfang von Marktteilnehmern festgelegt?
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung zur Standardisierung des Geschäftsumfangs verwenden Marktteilnehmer bei der Registrierung des Gewerbescheins standardisierte Einträge. Wenn bestehende Marktteilnehmer ihren Geschäftsumfang ändern, müssen sie standardisierte Einträge verwenden, um den Inhalt der ursprünglichen Registrierung des Geschäftsumfangs zu standardisieren. Sie können sich auf der E-Fenster-Plattform für Unternehmensdienstleistungen der Stadt Beijing (北京市企业服务 e 窗通平台) anmelden, um einfach und schnell die standardisierten Ausdrücke für den Geschäftsumfang abzufragen und auszuwählen, die den von Ihnen ausgeübten Geschäftsaktivitäten entsprechen.
Nach der Umsetzung der Reform zur Vereinheitlichung des Geschäftsumfangs wird der spezifische Inhalt der Genehmigungsdokumente für Lizenzen nicht mehr auf dem Gewerbeschein vermerkt sein. Projekte, bei denen eine vorherige Lizenz bzw. eine nachträgliche Lizenz benötigt werden, werden unter Verwendung der entsprechenden standardisierten Einträge der jeweiligen Lizenz registriert.
Marktteilnehmer, die die Durchführung von Projekten beantragen, bei denen eine vorherige Lizenz benötigt wird, müssen bei der Beantragung der Registrierung die entsprechenden Genehmigungsunterlagen einreichen.
Die von Marktteilnehmern ausgeübten Geschäftsaktivitäten müssen der Industriepolitik der Stadt Beijing entsprechen und dürfen nicht gegen den „Katalog der verbotenen und eingeschränkten neuen Industrien in Beijing (Ausgabe 2022)“ verstoßen.
VII. Wie erhält man den Gewerbeschein?
Nach Abschluss des Gründungs- und Änderungsgeschäfts erhalten die Marktteilnehmer unverzüglich den von der Marktaufsichtsbehörde ausgestellten elektronischen Gewerbeschein. Der elektronische Gewerbeschein wird von der Marktaufsichtsbehörde für alle Marktteilnehmer in Übereinstimmung mit den einschlägigen nationalen Gesetzen und Vorschriften sowie nach einheitlichen Standards und Normen ausgestellt und dient als der „elektronische Personalausweis“ des Unternehmens, der die gleiche Rechtswirkung besitzt wie der Gewerbeschein in Papierform. Alle Marktteilnehmer erhalten nach Abschluss der Registrierung einen automatisch generierten elektronischen Gewerbeschein, der über die Miniprogramme von WeChat und Alipay auf dem Mobiltelefon abgeholt, heruntergeladen und verwendet werden kann und durch Scannen eines QR-Codes vorgezeigt wird. Wenn Sie wirklich einen Gewerbeschein in Papierform benötigen, können Sie ihn auch vor Ort bei der Registrierungsstelle der Marktaufsichtsbehörde abholen oder sich per Post zuschicken lassen.
Um die legitimen Rechte und Interessen der Investoren zu schützen, sollten folgende Personen bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um die Echtnamen-Verifizierung über das Echtnamen-Verifizierungssystem durchzuführen:
1. Gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Partner (einschließlich delegierter Vertreter) und verantwortliche Personen;
2. Aktionäre der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gründer der Aktiengesellschaft, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und leitende Angestellte der Gesellschaft;
3. Investoren von Einzelunternehmen, Partner von Partnerschaftsunternehmen, Mitglieder von landwirtschaftlichen spezialisierten Genossenschaften (Verbänden) und Betreiber von Einzelunternehmen;
4. Ansprechpartner für die Registrierung von Marktteilnehmern, Zustellungsempfänger der Rechtsdokumente von ausländisch investierten Unternehmen;
5. Ernannte Vertreter oder beauftragte Bevollmächtigte.
Zu den Methoden zur Identitätsverifizierung gehören:
1. Identitätsverifizierung über die App „Beijing E-Fenster (北京 e 窗通)“.
2. Identitätsverifizierung über das „E-Fenster WeChat-Miniprogramm für Unternehmensdienstleistungen der Stadt Beijing (北京企业服务 e 窗通微信小程序)“.
3. Sie können Methoden wie „Überprüfung der Bankkontoinformationen + reservierte Mobiltelefonnummer“, das „Miniprogramm in WeChat, Alipay oder Baidu Beijingtong“ und die App „Beijingtong (北京通)“ verwenden, um die Identitätsverifizierung über die Webseite der E-Fenster-Plattform für Unternehmensdienstleistungen der Stadt Beijing durchzuführen.
Ist eine betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Verifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihrem Identitätsausweis vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen.