I. Schulwahl
In Beijing können Kinder von ausländischem Personal sowohl den Besuch von Schulen für Kinder ausländischen Personals als auch von allgemeinen Grund- und Mittelschulen beantragen.
1. Schulen für Kinder ausländischen Personals
Derzeit gibt es in Beijing 16 Schulen für Kinder ausländischen Personals (Liste siehe Anhang), die sich in drei Verwaltungsbezirken befinden, darunter Chaoyang, Haidian und Shunyi. Diese Schulen bieten internationale Kurse an, die alle Bildungsstufen vom Kindergarten bis zur Oberschule abdecken.
2. Allgemeine Grund- und Mittelschulen
In allgemeinen Grund- und Mittelschulen nehmen ausländische Schüler genauso wie chinesische Schüler derselben Schule an allen Bildungs- und Unterrichtsaktivitäten der Schule teil. Eine Liste der Schulen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Bildungsverwaltungsabteilung der jeweiligen Bezirke.
II. Antragsmethoden
1. Antrag auf den Besuch von Schulen für Kinder ausländischen Personals
Sie können sich direkt an die Schule wenden und die von der Schule geforderten Antragsunterlagen einreichen.
2. Antrag auf den Besuch von allgemeinen Grund- und Mittelschulen
(1) Grundschulen sowie die MittelschulenUnterstufe von Mittelschulen
Sie können die Informationen auf der Webseite der Bildungskommission der Stadt Beijing (http://jw.beijing.gov.cn/) beachten und innerhalb der angegebenen Zeit (jedes Jahr im Mai, entsprechend der von der städtischen Bildungskommission herausgegebenen Mitteilung) die Beijinger Serviceplattform für die Einschulung im Rahmen ders Schulpflichts (yjrx.bjedu.cn) besuchen, um Informationen über Schulen, technische Servicenummern und Telefonnummern für richtlinienbezogene Beratungen in den einzelnen Bezirken zu erhalten. Bei spezifischen Fragen können Sie sich an die Bildungskommission des Bezirks, in dem Sie wohnen, wenden.
(2) Oberschulen
Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule.
III. Fragen im Zusammenhang mit der Einschulung an allgemeinen Grund- und Mittelschulen
1. Über den Vormund
Wenn die Eltern eines internationalen Schülers nicht dauerhaft in Beijing wohnen, während der Schüler eine Schule in Beijing besucht, müssen die Eltern des Schülers offiziell einen Ausländer oder einen Chinesenchinesischen Staatsangehörigen, der dauerhaft in Beijing wohnt, als Vormund des Schülers beauftragen und eine notariell beglaubigte oder legalisierte Geburtsurkunde des Schülers sowie eine Vollmacht für den Vormund vorlegen, wobei die beauftragte Person auch einedie notarielle Beglaubigung der Erklärung in Beijing durchführen muss.
2. Über Visum und Aufenthaltsdokument
Ausländer, die sich im Ausland befinden und den Besuch einer Beijinger Schule beantragen, müssen je nach Dauer ihres Schulbesuchs vor der Einreise bei der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie wohnen, oder bei einer anderen vom chinesischen Außenministerium beauftragten Institution im Ausland ein X1- oder X2-Visum mit der Kennzeichnung X1 oder X2 beantragen. Diejenigen, die einden langfristigen Besuch einer Schule beantragen, müssen eine Bescheinigung über die Akteneintragung bei der Bildungsverwaltungsabteilung, eine von der Schule ausgestelltes ZulassungsbescheinigungAnnahmeschreiben und andere relevante Unterlagen (Bei Erreichen des 18. Lebensjahres sollte der Antragsteller außerdem einPersonen über 18 sollten zusätzlich den „Medizinischesr Untersuchungsprotokollbericht für Ausländer“ einreichen) gemäß den Vorschriften vorlegen und ein X1-Visum beantragen. Diejenigen, die einden kurzfristigen Besuch einer Schule beantragen, müssen eine Bescheinigung über die Akteneintragung bei der Bildungsverwaltungsabteilung, eine von der Schule ausgestelltes ZulassungsbescheinigungAnnahmeschreiben und andere relevante Unterlagen gemäß den Vorschriften vorlegen und ein X2-Visum beantragen.
Wenn Ausländer, die sich mit anderen Arten von Visa, Aufenthaltserlaubnissen oder Aufenthaltsdokumenten nicht zum Zweck des Studiums, die nicht der Kategorie Lernen/Studium angehören, sich in Beijing aufhalten, einden langfristigen Besuch einer Schule in Beijing beantragen und die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erfüllen, sollten sie eine Bescheinigung über die Akteneintragung bei der Bildungsverwaltungsabteilung, eine von der Schule ausgestelltes ZulassungsbescheinigungAnnahmeschreiben und andere relevante Unterlagen bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörden für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing vorlegen, um die Ausstellung eines Aufenthaltsdokuments zum Zweck des Studiumsder Kategorie Lernen/Studium oder ddie Erneuerungas Austauschen der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis in ein Aufenthaltsdokument zum Zweck des Studiumsder Kategorie Lernen/Studium zu beantragen.
Internationale StudierendeSchüler/Studenten mit einem Visum zum Zweck des Studiumsder Kategorie Lernen/Studium, in dem angegeben ist, dass sie nach der Einreise ein Aufenthaltsdokument beantragen müssen, sollten innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörden für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing ein Aufenthaltsdokument zum Zweck des Studiums für Ausländer der Kategorie Lernen/Studium beantragen und gemäß den Anforderungen dieen ZulassungsbescheinigungZulassungsbescheid der aufnehmenden Schule, ein Nachweisschreiben über das Einschreiben an der Schule mit Angabe der Dauer des Schulbesuchs sowie weitere relevante Unterlagen vorlegen.
Internationale StudierendeSchüler/Studenten, die die Aufenthaltsdauer ihres Visums verlängern wollen, müssen 7 Tage vor Ablauf der im Visum angegebenen Aufenthaltsdauer einen Antrag bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörden für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing stellen und gemäß den Anforderungen die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Internationale StudierendeSchüler/Studenten, die die Aufenthaltsdauer ihres Aufenthaltsdokuments zum Zweck des Studiumsder Kategorie Lernen/Studium verlängern wollen, müssen 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsdokuments einen Antrag bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörden für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing stellen und gemäß den Anforderungen die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Anhang
Liste der Schulen für Kinder ausländischen Personals in Beijing.docx