(1) Löschung des Antrags

Zeitraum: 1. Januar bis 8. März eines jeden Jahres; 1. August bis 8. Oktober eines jeden Jahres

Der Hauptantragsteller der Familie kann sich in das System einloggen und in das Benutzerzentrum gelangen, dann im Funktionsbereich für die Kennzeichenzuteilung auf „Mein Familienantrag“ klicken und oben links auf der Seite des Antragsformulars auf „Antrag löschen“ klicken; oder er kann mit dem Original und einer Kopie seines gültigen Identitätsausweises beim nächstgelegenen öffentlichen Büroschalter des jeweiligen Bezirks die Bearbeitung vornehmen.

(2) Erneute Antragstellung

Zeitraum: 1. Januar bis 8. März eines jeden Jahres; 1. August bis 8. Oktober eines jeden Jahres

Der Hauptantragsteller der Familie kann sich in das System einloggen und in das Benutzerzentrum gelangen, dann im Funktionsbereich für die Kennzeichenzuteilung auf „Mein Familienantrag“ klicken und auf der Seite des Antragsformulars auf „Erneute Antragstellung“ klicken und die Anweisungen des Systems Schritt für Schritt befolgen, um die relevanten Informationen der Antragsteller der Familie erneut auszufüllen; oder er kann auch mit dem Original und einer Kopie seines gültigen Identitätsausweises beim nächstgelegenen öffentlichen Büroschalter des jeweiligen Bezirks die Bearbeitung vornehmen.

(3) Änderung des Antrags

Zeitraum: 1. Januar bis 8. März jeden Jahres; 1. August bis 8. Oktober jeden Jahres

Erhöht oder verringert sich während der Gültigkeitsdauer des Antrags die Zahl der Antragsteller der Familie durch Geburt oder Tod, ohne dass sich der Hauptantragsteller ändert, sollte eine Änderung des Antrags vorgenommen werden.

Der Hauptantragsteller der Familie kann sich in das System einloggen und in das Benutzerzentrum gelangen, dann im Funktionsbereich für die Kennzeichenzuteilung auf „Mein Familienantrag“ klicken und auf der Seite des Antragsformulars auf „Antrag ändern“ klicken und die Anweisungen des Systems Schritt für Schritt befolgen, um relevante Antragsteller zu löschen oder hinzuzufügen; oder er kann auch mit seinen gültigen Ausweisdokumenten sowie Kopien beim nächstgelegenen öffentlichen Büroschalter des jeweiligen Bezirks die Bearbeitung vornehmen.