Die notarielle Urkunde kann innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Mitteilung an den Hauptantragsteller der Familie erstellt und eingereicht werden. Nachdem die Kennzeichenverwaltungsstelle die notarielle Urkunde überprüft hat, stellt sie den Bestätigungsbescheid für die Kennzeichenzuteilung aus. Wird die notarielle Urkunde nicht innerhalb der Frist eingereicht, wird dies als automatischer Verzicht auf die Kennzeichenzuteilung angesehen.