Wenn der Hauptantragsteller der Familie verstirbt, nachdem man den Bestätigungsbescheid für die Zuteilung von Autokennzeichen für Familie erhalten hat, kann der noch ungenutzte Bestätigungsbescheid für die Kennzeichenzuteilung (mit Ausnahme des Bestätigungsbescheid für die Erneuerung der Kennzeichenzuteilung) von einem durch andere Antragsteller der Familie gemeinsam benannten Antragsteller der Familie genutzt werden. Dieser Antragsteller der Familie kann mit Original und einer Kopie seines gültigen Identitätsausweises und den entsprechenden Nachweisunterlagen beim nächstgelegenen öffentlichen Büroschalter des jeweiligen Bezirks die Registrierung durchführen.

Die Anleitung für die Beantragung der Erneuerung der Kennzeichenzuteilung, die Anleitung für die Kennzeichenzuteilung für Personenkraftwagen mit neuer Energie und die Anleitung für die Änderung und Verwendung der Kennzeicheninformationen stimmen mit den entsprechenden Inhalten der „Anleitung für die Beantragung der Autokennzeichen (für Einzelpersonen)“ überein.