Der „Bestätigungsbescheid für die Zuteilung von Autokennzeichen für Einzelpersonen“ ist 12 Monate gültig, wobei im Bescheid das konkrete Ablaufdatum angegeben ist. Der Inhaber des Bestätigungsbescheids muss innerhalb der 12-monatigen Gültigkeitsdauer bei den Behörden für Steuern, Marktaufsicht und Fahrzeugverwaltung alle Formalitäten abschließen, wie z. B. die Bearbeitung der Steuerzahlungsbescheinigung oder Steuerbefreiungsbescheinigung für den Kfz-Erwerb, die Ausstellung der Verkaufsrechnung für Gebrauchtfahrzeuge und die Registrierung des Fahrzeugs. Wenn der Inhaber die Bearbeitung der oben genannten Formalitäten nicht innerhalb der Frist abschließt, wird dies als automatischer Verzicht auf die Kennzeichenzuteilung angesehen.