Ausländer, die einen Doktortitel oder höher haben, eine Arbeitserlaubnis besitzen und in Beijing arbeiten, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses und der in Beijing ausgestellten gültigen Arbeitserlaubnis des Antragstellers;

3. Nachweis über früheren ausländischen Wohnsitzstatus (z.B. Einbürgerungsurkunde oder Meldeauszug) und den bei der Einbürgerung verwendeten chinesischen Reisepass oder originale Bestätigungsbescheinigung für overseas chinesische Staatsangehörige, ausgestellt durch das Beijing Overseas Chinese Affairs Office;

4. Eine Kopie der Studien- oder Ausbildungsabschlüsse (Abschlusszeugnis und Zeugnis über den akademischen Grad) (das Zeugnis muss von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes oder von einer vom staatlichen Bildungsministerium benannten Zertifizierungsstelle beglaubigt werden);

5. Kopie des Führungszeugnisses aus dem Heimatland (das Dokument muss entweder mit einer Apostille versehen oder von der chinesischen Botschaft/Konsulat im betreffenden Land beglaubigt sein. Alternativ kann ein von der Botschaft/Konsulat des Heimatlandes in China ausgestelltes Dokument vorgelegt werden. Sowohl das Dokument als auch die Beglaubigung dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragseinreichung sein);

6. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.);

7. Eine Kopie des von der Steuerbehörde ausgestellten Belegs über die persönliche Steuerzahlung;

Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentlichen Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen;

8. Original der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung;

9. Kopie des Arbeitserlaubnisses für Ausländer. Der Gültigkeitszeitraum muss die ununterbrochenen vier Jahre vor dem Antragsdatum abdecken. Die Angaben zur beschäftigenden Einrichtung, Position und persönlichen Situation müssen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Arbeitszeugnisse) übereinstimmen;

10. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

1 Hauptstelle für Ein- und Ausreise

Beijing Ausländeramt – Hauptservicecenter

Adresse: Nr. 2, Andingmen Dongdajie, Dongcheng

Öffnungszeiten: Mo–Sa 9:00–17:00

 

2 Stadtverwaltungszentrum

Beijing Ausländeramt – Stadtverwaltungsdienststelle

Adresse: 3. Stock, Zone C, Nr. 1 Xisanhuan Nanlu, Fengtai

Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 & 13:30–17:00, Sa 9:00–13:00

 

3 Zhongguancun-Servicecenter

Ausländeramt Zhongguancun

Adresse: Hof 22, Shuangyushu Beili, Haidian

Termin-Tel: +86-10-82887660-2002

Öffnungszeiten: Mo–Sa 9:00–17:00

 

4 Chaoyang-Dienststelle

Ausländeramt Chaoyang

Adresse: Gebäude 304, Nr. 10 Jiuxianqiao Beilu (im Elektronikpark)

Tel: +86-10-84590391

Öffnungszeiten: Mo–Sa 9:00–17:00

 

5 Shunyi-Dienststelle

Ausländeramt Shunyi

Adresse: Nr. A3 Tianzhu Donglu

Termin-Tel: +86-10-80460526 / 80460079

Öffnungszeiten: Mo–Sa 9:00–17:00

 

6 Tongzhou-Dienststelle

Ausländeramt Tongzhou

Adresse: Gebäude 3, Nr. 2 Tongzhou Wei Lu

Termin-Tel: +86-10-60530930

Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–17:00

 

7 Shijingshan-Dienststelle

Ausländeramt Shijingshan

Adresse: 2. OG, Zone B, Gebäude 3, Nr. 6 Jingyuan Xijie

Termin-Tel: +86-10-81925629

Öffnungszeiten: Mo–Sa 9:00–16:30

 

8 Wirtschaftszone-Dienststelle

Ausländeramt Entwicklungszone

Adresse: Nr. 4 Wanyuan Jie, Wirtschaftsentwicklungszone

Termin-Tel: +86-10-67857669

Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–17:00

 

9 Daxing-Dienststelle

Ausländeramt Daxing

Adresse: 1. OG, Gebäude 8, Nr. 18 Jinxing Lu

Termin-Tel: +86-10-69258033

Öffnungszeiten: Mo–Sa 9:00–16:30

 

10 Fengtai-Dienststelle

Ausländeramt Fengtai

Adresse: Nr. 7 Nanyuan Lu (im Bezirksverwaltungszentrum)

Termin-Tel: +86-10-87016498

Öffnungszeiten: Mo–Sa 9:00–16:30

 

11 Huairou-Dienststelle

Ausländeramt Huairou

Adresse: Nr. 37 Qingchun Lu

Termin-Tel: +86-10-69685167

Öffnungszeiten: Mo–Sa 8:30–11:30 & 13:30–17:30

 

12 Haidian-Norddienststelle

Ausländeramt Haidian Nord

Adresse: 2. OG, Nördliches Servicezentrum, Beiqing Lu

Termin-Tel: +86-10-86435737

Öffnungszeiten: Mo–Sa 9:00–12:00 & 13:30–17:00

 

13 Changping-Dienststelle

Ausländeramt Changping

Adresse: Gebäude 4, Nr. 9 Kexueyuan Lu, Wissenschaftspark

Termin-Tel: +86-10-80185657

Öffnungszeiten: Mo–Sa 9:00–16:30

 

14 Xicheng-Dienststelle

Ausländeramt Xicheng

Adresse: UG, Nr. 275 Xizhimen Neidajie

Termin-Tel: +86-10-82141152

Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 & 13:30–17:00

 

15 Yanqing-Dienststelle

Ausländeramt Yanqing

Adresse: 5. OG, Nr. 60 Qingyuan Jie, Verwaltungszentrum

Termin-Tel: +86-10-81195253

Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–17:00

 

16 Dongcheng-Dienststelle

Ausländeramt Dongcheng

Adresse: 1. OG, Nr. 12 Zhushikou Dongdajie, Bezirksverwaltungszentrum

Termin-Tel: +86-10-53102785

Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–17:00

  • Gebühren
  • Hinweise

Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600

1.Der Antragsteller muss den Antrag persönlich unterschreiben.

2.Im Falle einer Namensänderung ist ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.

3.Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt oder durch die chinesische Botschaft/das chinesische Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden.

4.Fremdsprachige Unterlagen sind in beglaubigter chinesischer Übersetzung vorzulegen, die mit dem Stempel einer autorisierten Übersetzungsagentur versehen sein muss.

5.Vor Einreichung von Kopien (1 Exemplar im A4-Format) sind die Originaldokumente zur Prüfung vorzulegen.

6.Falls der Antragsteller seinen Namen in chinesischen Schriftzeichen auf der „Daueraufenthaltskarte für Ausländer“ abgedruckt haben möchte, ist dies im Antragsformular unter „Sonstige Anmerkungen“ anzugeben.

7.Personen, die noch im Besitz eines chinesischen Haushaltsregisters oder Personalausweises sind, müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen können.