Gemäß der Anpassung der relevanten Richtlinien werden hiermit die Angelegenheiten bezüglich der Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer in China wie folgt mitgeteilt:
I. Folgende Ausländer können direkt bei den chinesischen Visabehörden in Übersee ein Visum beantragen, indem sie ein gültiges „Benachrichtigungsschreiben für die Arbeitserlaubnis für Ausländer“, eine „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ oder eine Verwandtschaftsbescheinigung usw. vorlegen, ohne ein Einladungsschreiben (PU-Brief) einreichen zu müssen.
1. Ausländer, die von den zuständigen chinesischen Behörden die Genehmigung erhalten haben, in China zu arbeiten.
2. Ausländische Familienangehörige derjenigen Personen, die Arbeit und Produktion wiederaufgenommen haben (einschließlich Ausländer, die bereits in China arbeiten).
Nähere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite oder dem offiziellen WeChat-Konto der zuständigen Visumbehörden in Übersee oder erkundigen Sie sich bei den für die Visabearbeitung zuständigen Stellen.
II. Das Zentrum für Übersee-Talente in Beijing (Beijing Overseas Talents Center) ist für die Bearbeitung des „Benachrichtigungsschreibens für die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ und der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ zuständig. Zur Prävention und Kontrolle der COVID-19-Pandemie werden die Arbeitgeber ermutigt, die Unterlagen bei den zuständigen Stellen in der Nähe einzureichen oder den Antrag über das Online-Genehmigungsverfahren zu stellen.
(Inhaltsquelle: Zentrum für Übersee-Talente in Beijing)