Am 31. Dezember 2021 veröffentlichten die Beijing Kommission für Wissenschaft und Technologie, der Verwaltungsausschuss für Wissenschafts- und Technologiepark Zhongguancun und das Beijinger Büro für Humanvermögen und soziale Sicherheit die „Bekanntmachung über Unterstützungsmaßnahmen für ausländische Talente zur Innovation und Unternehmensgründung in Beijing“. Die Bekanntmachung trat ab 1. Januar 2022 in Kraft. Detaillierte Infos zum Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des Zentrums für Talente aus Übersee Beijing (https://www.8610hr.cn/).
1. Unterstützung bei der Beantragung von Talentvisa (R-Visum) ausländischer Doktoranden, die nach Beijing kommen
Ausländische Doktoranden, die von innovativen Unternehmen oder Start-Ups eingeladen werden, können ein „Bestätigungsschreiben für ausländische hochqualifizierte Fachkräfte“ beantragen. Nach Erhalt des „Bestätigungsschreibens für ausländische hochqualifizierte Fachkräfte“ können sie ein Visum für ausländische Talente (R-Visum) mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 10 Jahren beantragen, und ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder können ebenfalls ein Visum für denselben Zeitraum beantragen.
1.1 Geltungsbereich
Ausländische Doktoranden, die von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und High-Tech-Unternehmen in der Region Beijing eingeladen werden.
1.2 Antragsvoraussetzungen
Bewerber müssen einen Doktortitel besitzen, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
1.3 Antragsunterlagen
Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines „Bestätigungsschreibens für ausländische hochqualifizierte Fachkräfte“: Antragsformular, Einladungsschreiben der Institution in China, Reisepass und Promotionsurkunde usw.
2. Unterstützung bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis ausländischer Talente, die zur Unternehmensgründung nach Beijing kommen, mit Hilfe von Parks, Inkubatoren und anderen Plattformen
Ausländische Talente können bei der Unternehmensgründung über Parks, Inkubatoren und andere innovative Plattformen eine Arbeitserlaubnis beantragen.
2.1 Geltungsbereich
Ausländische Talente, die ihr eigenes Unternehmen bei Inkubatoren oder über andere Inkubationsplattformen gründen. Als Plattformen zur Unternehmensgründung gehören: Wissenschafts- und Technologie-Inkubatoren auf nationaler Ebene, von den zuständigen Behörden in Beijing anerkannte Wissenschafts- und Technologieparks an Hochschulen, Demonstrationszentren für Unternehmensinkubatoren auf Stadt-Ebene und Inkubatoren für Wissenschafts- und Technologieunternehmen auf Stadt-Ebene.
2.2 Antragsvoraussetzungen
1) Ausländische Talente bei Inkubationsplattformen, die während der Innovationsperiode noch kein Unternehmen registriert haben.
2) Antragsteller sollen auch andere Grundvoraussetzungen der „Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Dienstleistungsleitfadens über Arbeitserlaubnis für Ausländer in China (vorläufig)“ (Wai Zhuan Fa [2017] Nr. 36) erfüllen.
2.3 Antragsmethode
1) Antragsteller: Die Inkubationsplattform soll als Antragsteller für die Arbeitserlaubnis der ausländischen Talente die volle Verantwortung für die von ihr empfohlenen ausländischen Talente während der Unternehmensgründungsperiode tragen.
2) Antragsverfahren:
Die Inkubationsplattform zur Unternehmensgründung soll die „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ und die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ gemäß den entsprechenden Anforderungen der „Mitteilung über die umfassende Umsetzung des Arbeitserlaubnissystems für Ausländer in China“ (Wai Zhuan Fa [2017] Nr. 40) und der „Mitteilung über die Veröffentlichung des Dienstleitfadens für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China (vorläufig)“ (Wai Zhuan Fa [2017] Nr. 36) für die Antragsteller beantragen. Wenn Antragsteller mit einem gültigen Visum sich auf dem chinesischen Festland aufhalten und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, kann die Inkubationsplattform zur Unternehmensgründung auch direkt für sie eine „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragen. Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen: Antragsformular, Reisepass, Führungszeugnis, ärztliche Untersuchungsbescheinigung und Bescheinigung über die Inkubation eines ausländischen Experten, die von der Inkubationsplattform ausgestellt wurde.
3) Verwaltung nach Erhalt der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“:
Die Inkubationsplattform zur Unternehmensgründung soll die Änderung, Aufhebung und Erneuerung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ und andere Verfahren entsprechend der tatsächlichen Situation der ausländischen Talente rechtzeitig durchführen und die Verantwortung für die Verwaltung der ausländischen Talente tragen. Nachdem die ausländischen Talente ihr eigenes Unternehmen gegründet haben, sollte eine neue „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragt werden, wobei das neu gegründete Unternehmen das Hauptorgan ist. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ soll die Inkubationsplattform zur Unternehmensgründung eine entsprechende Bewertung durchführen und bei Bedarf einen Antrag auf eine Verlängerung oder eine Aufhebung stellen. Im Prinzip können diese Erlaubnisse nur einmal verlängert werden.
(Inhaltsquelle: Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing, Verwaltungsausschuss des Wissenschafts- und Technologiepark Zhongguancun)