- Was versteht man unter Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer?
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Gültigkeit
Die Gültigkeit des Visums bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Inhaber des Visums nach China einreisen darf. Sofern es nicht anderweitig festgelegt ist, darf der Inhaber des Visums jederzeit vor Ablauf der Gültigkeit nach China einreisen (bis spätestens 24:00 Uhr Ortszeit in Peking am letzten Gültigkeitstag), solange die entsprechende Anzahl der Einreisen auf dem Visum noch ausreichend ist.
Die Gültigkeit des Visums beginnt mit dem Tag der Ausgabe. Sobald die Gültigkeit eines Visums abgelaufen ist, ist es automatisch ungültig, und zwar unabhängig davon, ob die Anzahl der Einreisen aufgebraucht wurde.
Eine Verlängerung der Gültigkeit eines ausgestellten Visums durch chinesische Botschaften oder Generalkonsulate ist nicht möglich. Ausländischen Bürgern, die mit einem ungültigen Visum nach China reisen möchten, wird die Einreise verweigert. Stellen Sie vor Ihrer Reise nach China sicher, dass sie ein gültiges Visum besitzen. Auch wenn ausländische Bürger ein gültiges Visum haben, können die Einreisebehörden die Einreise nach China verweigern.
Beispiel:
F: Ich besitze ein Visum zur zweimaligen Einreise, das bis zum 20. Juni gültig ist und die erste Einreise ist am 12. Juni. Kann ich am 25. Juni zum zweiten Mal nach China einreisen?
A: Nein, Ihnen wird die Einreise nach China verweigert, da das Visum ungültig ist, bevor die zweite Einreise genutzt werden kann.
Anzahl der Einreisen
Die Anzahl der Einreisen des Visums legt fest, wie oft der Inhaber des Visums innerhalb der Gültigkeit nach China einreisen darf. Nachdem die Anzahl der Einreisen aufgebraucht war, ist das Visum ungültig. Sobald die Gültigkeit eines Visums abgelaufen ist, ist es automatisch ungültig, und zwar unabhängig davon, ob die Anzahl der Einreisen aufgebraucht wurde. Falls eine weitere Reise nach China geplant ist, muss ein neues Visum beantragt werden. Falls die Anzahl der Einreisen aufgebraucht ist, wird dem Antragsteller die Einreise nach China verweigert.
Beispiel:
F: Ich besitze ein Visum zur zweimaligen Einreise, das vom 20. März bis zum 20. Juni gültig ist und bin bereits vor dem 20. Mai zweimal nach China eingereist. Kann ich das Visum vor dem 20. Juni noch einmal benutzen?
A: Nein, Sie haben die entsprechende Anzahl der Einreisen bereits aufgebraucht.
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer des Visums legt fest, wie lange sich der Inhaber des Visums nach dem Tag der Einreise(n) maximal in China aufhalten darf.
Beispiel 1:
F: Ich besitze ein Visum zur einmaligen Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen und reise am 12. Juni nach China ein. Bis wann darf ich mich, basierend auf den gesetzlichen Visabestimmungen, maximal in China aufhalten?
A: Bis zum 12. Juli, da die Aufenthaltsdauer ab dem 13. Juni, dem Tag nach der Einreise, berechnet wird.
Beispiel 2:
F: Ich besitze ein Visum zur einmaligen Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, das bis zum 12. Juni gültig ist. Falls ich am 12. Juni , dem letzten Tag der Visumsgültigkeit, nach China einreise, darf ich mich danach 30 Tage in China aufhalten?
A: Ja.
Ausländische Bürger, die sich nach der Einreise nach China über die auf dem Visum festgelegte Aufenthaltsdauer hinaus in China aufhalten möchten, müssen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglich genehmigten Aufenthaltsdauer bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit eine Verlängerung beantragen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer bewilligt wird. In diesem Fall ist der Antragsteller für jegliche daraus resultierende Konsequenzen verantwortlich.
Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer des Visums verstößt gegen das chinesische Gesetz und die Ein- und Ausreisebestimmungen für ausländische Bürger und kann ein Bußgeld oder andere Sanktionen nach sich ziehen.