- Welches ausländische persönliche Einkommen kann vorübergehend von der persönlichen Einkommensteuer befreit werden?
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1. Wohngeld, Nahrungsmittelsubventionen, Umzugskosten und Wäschekosten, die Ausländer in bargeldloser Form oder in Form von Erstattungen erhalten.
2. Subventionen für Inlands- und Auslandsdienstreisen, die Ausländer nach angemessenen Maßstäben erhalten.
3. Geld für Familienbesuche, Sprachtraining, Kindererziehung usw., die Ausländer nach Prüfung und Genehmigung durch die örtliche Steuerbehörde erhalten.
4. Dividenden und Bonuseinnahmen, die Ausländer aus Unternehmen mit ausländischen Investitionen erhalten.