Büro für Rundfunk und Fernsehen der Stadt Beijing

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Das Büro für Rundfunk und Fernsehen der Stadt Beijing (kurz „BRFB“) steht direkt unter der Stadtregierung und befindet sich auf der „Abteilungs“-Ebene. Das BRFB soll die Richtlinien, Politiken, Entscheidung, Dispositionen des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas für Rundfunk und Fernsehen und die relevanten Arbeitsanforderungen des Parteikomitees der Stadt Beijing durchführen und umsetzen; an der zentralisierten und einheitlichen Führung der Partei für Rundfunk und Fernsehen bei der Implementierung ihrer Aufgaben festhalten und sie stärken.

Adresse: Gebäude 5, Daji Straße, Bezirk Tongzhou, Beijing (Postleitzahl: 101117)

Öffnungszeiten: Mo–Fr: 9:00–11:30 Uhr, 13:30–18:00 Uhr (Montag bis Freitag, außer Feiertagen)

Die Hauptaufgaben sind: 

1. Implementierung und Umsetzung nationaler Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Politiken zu Rundfunk- und Fernsehöffentlichkeitsarbeit und Erfassung der korrekten öffentlichen Meinung und kreativen Ausrichtung. Entwurf der relevanten lokalen Vorschriften und Regierungsbestimmungen für audiovisuelle Programmdienste von Rundfunk-, Fernseh- und Informationsnetzen in der Stadt Beijing, Festlegung einschlägiger politischer Maßnahmen und lokaler Standards sowie ihre Organisation und Umsetzung, Überwachung und Verwaltung. Förderung der Reform der Systeme und Mechanismen im Bereich Rundfunk und Fernsehen.

2. Festlegung des Entwicklungsplans der Rundfunk- und Fernsehindustrie der Stadt, Organisation der Durchführung großer gemeinnütziger Projekte und gemeinnütziger Aktivitäten, die den Aufbau und die Entwicklung des ländlichen Rundfunks und Fernsehens unterstützen sowie die Leitung und Überwachung des Aufbaus der Rundfunk- und Fernsehinfrastruktur. 

3. Gesamtplanung der Entwicklung der Rundfunk- und Fernsehindustrie der Stadt Beijing, die Festlegung von Entwicklungsplänen, der Industriepolitik und die Organisation ihrer Umsetzung. Rundfunk- und Fernsehstatistiken in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

4. Überwachung und Verwaltung der Rundfunk und Fernsehinstitutionen und -unternehmen der Stadt, Umsetzung der gesetzlich festgelegten Administrativlizenzen und Übernahme entsprechender Verantwortungen, Überwachung und Verwaltung der Marktoperationen sowie die Überwachung des Empfangs von Satellitenfernsehprogrammen in Übersee. 

5. Anleitung für die Entwicklung der Fernsehserien-Industrie sowie für die Erstellung und Produktion von Fernsehserien. Überwachung von audiovisuellen Netzwerkprogrammen, Rundfunk und Fernsehprogrammen und die Überprüfung ihres Inhalts und ihrer Qualität. Anleitung und Überwachung der Ausstrahlung von Rundfunk und Fernsehwerbung.

6. Förderung der Integration und Entwicklung von Rundfunk und Fernsehen, neuen Medien, neuen Technologien und neuen Geschäftsformen der Stadt, Förderung der Integration von Rundfunk und Fernsehnetzen, Telekommunikationsnetzen und Internet.

7. Organisation der Formulierung der Entwicklungspläne, Richtlinien und technischen Standards der Rundfunk und Fernsehtechnologie der Stadt Beijing sowie Organisation ihrer Umsetzung, Überwachung und Inspektion. Überwachung der Übertragungsabdeckung, Überwachung und sichere Ausstrahlung von Rundfunk und Fernsehprogrammen sowie Förderung des Aufbaus von Notsendungen.

8. Verwaltung des Imports und der Sammlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen in der Stadt Beijing. Austausch und Zusammenarbeit im Bereich Rundfunk und Fernsehen mit dem Ausland sowie Hongkong, Macao und Taiwan; Organisation der Förderung des „Austritts“ im Bereich Rundfunk und Fernsehen.

9. Übernahme der Verantwortung für die Verwaltung der Sicherheitsarbeit der Rundfunk und Fernsehindustrie in der Stadt Beijing in Übereinstimmung mit dem Gesetz und die Hauptverantwortung für die Sicherheitsarbeit verschiedener Aktivitäten, die im Namen des Büros für Rundfunk und Fernsehen der Stadt Beijing organisiert werden. 

10. Anleitung zum Aufbau von Talentteams in der audiovisuellen Industrie von Rundfunk und Fernsehen und Netzwerk in der Stadt Beijing. 

11. Erledigung anderer Aufgaben, die vom Parteikomitee und der Stadtregierung zugewiesen werden.

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