I Das Generalbüro der Volksregierung der Stadt Beijing (kurz „Generalbüro der Stadtregierung“) ist die Arbeitsorganisation der Stadtregierung und befindet sich auf der „Abteilungs“-Ebene.
II Das Generalbüro der Stadtregierung setzt die Richtlinien, Politiken, Entscheidungen und Anordnungen des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und die relevanten Arbeitsanforderungen des Parteikomitees der Stadt Beijing um. Bei der Erfüllung der Aufgaben besteht es auf die zentralisierte und einheitliche Führung der Partei und stärkt diese Führung. Seine Hauptpflichten umfassen:
1. Unterstützung der Führungskräfte der Stadtregierung bei der Organisation der Ausarbeitung und Überprüfung von amtlichen Dokumenten, die im Namen der Stadtregierung und des Generalbüros der Stadtregierung ausgestellt werden.
2. Untersuchung der Angelegenheiten, für die die Bezirksregierungen, die Abteilungen der Stadtregierung und andere Institutionen die Stadtregierung um Anweisungen (Konsultationen) bitten, Vorlegung der Überprüfungsgutachten und Berichte an die Führungskräfte der Stadtregierung zur Genehmigung. Behandlung der Dokumente des Staatsrates und des Generalbüros vom Staatsrat.
3. Organisation von Sitzungen der Stadtregierung.
4. Bereitschaftsdienst für ganze Stadtregierung und Unterstützung der Führungskräften der Stadtregierung bei der Teilnahme an wichtigen Regierungsangelegenheiten.
5. Überwachung der Umsetzung der Regulierungsdokumente des Staatsrates. Überwachung, Kontrolle, Koordinierung und Rückmeldung der wichtigen Entscheidungen und Anordnungen der Stadtregierung, der in wichtigen Sitzungen festgelegten Beschlüsse, Regulierungsdokumenten, sowie der Anweisungen und delegierten Aufgaben von Führungskräften.
6. Leistungsmanagement und -bewertung von Verwaltungsbehörden der Stadtebene und Bezirksregierungen.
7. Bereitstellung wichtiger Informationen und der öffentlichen Meinung für Führungskräfte.
8. Verantwortung für relevante Arbeit in Bezug auf den Nationalen Volkskongress und die Politische Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes.
9. Erledigung anderer von dem Parteikomitee der Stadt und der Stadtregierung zugewiesener Aufgaben.