Büro für zivile Angelegenheiten der Stadt Beijing

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Das Büro für zivile Angelegenheiten der Stadt Beijing (im Folgenden als „Büro für zivile Angelegenheiten“ bezeichnet) ist Bestandteil der städtischen Regierung und entspricht der auf „Abteilung“-Ebene.

Das Büro für zivile Angelegenheiten ist dafür verantwortlich, die Richtlinien, politischen Entscheidungen und Arbeitsanforderungen des Zentralkomitees der KP Chinas im Bereich der Zivilangelegenheiten sowie die relevanten Arbeitsanforderungen des Stadtparteikomitees umzusetzen. Es gewährleistet, dass die zentralisierte und einheitliche Führung des Zentralkomitees der KP Chinas in den Zivilangelegenheiten während der Aufgabenerfüllung umgesetzt wird. Die Hauptverantwortlichkeiten umfassen:

(1) Umsetzung der nationalen Gesetze, Vorschriften, Regelungen und Politiken im Bereich der Zivilangelegenheiten. Erstellung von Entwürfen für lokale Gesetze und Regierungsvorschriften der Stadt sowie deren Umsetzung. Ausarbeitung von Entwicklungsplänen und Politiken für das Sozialwesen der Stadt. Erstellung von mittel- und langfristigen Entwicklungsplänen und Politiken für die Zivilangelegenheiten sowie Überwachung ihrer Umsetzung.

(2) Durchführung der konkreten Arbeit des städtischen Ausschusses für das Altern. Organisation der Ausarbeitung und Koordination der Umsetzung von Entwicklungsplänen und politischen Maßnahmen zur aktiven Bewältigung des demografischen Wandels. Anleitung und Koordination der Arbeit zum Schutz der Rechte und Interessen älterer Menschen. Ausarbeitung von Politiken zur sozialen Teilhabe älterer Menschen und deren Umsetzung.

(3) Organisation der Ausarbeitung und Koordination der Umsetzung von politischen Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Altenpflegesystems der Stadt. Koordinierte Förderung, Überwachung und Verwaltung der Altenpflegedienste; Ausarbeitung von Plänen, Politiken und Standards für den Aufbau des Altenpflegesystems sowie deren Umsetzung. Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen für ältere Menschen und Hilfsmaßnahmen für ältere Menschen in besonderen Notlagen.

(4) Verantwortlich für die Registrierung und Verwaltung von sozialen Organisationen wie Vereinen, sozialen Dienstleistern und Stiftungen in der Stadt. Anleitung der Bezirke bei der Registrierungsverwaltung und rechtlichen Aufsicht über soziale Organisationen.

(5) Organisation der Ausarbeitung von Sozialpolitiken für Menschen mit Behinderungen in der Stadt und koordinierte Umsetzung. Anleitung der Arbeit zum Schutz ihrer Rechte und Interessen. Koordinierte Förderung der Entwicklung der Industrie für Rehabilitations- und Hilfsmittel.

(6) Ausarbeitung von Eheverwaltungspolitiken der Stadt und deren Umsetzung; Anleitung der Verwaltung von Standesämtern; Förderung der Reform der Ehesitten.

(7) Ausarbeitung von Bestattungsverwaltungspolitiken der Stadt und deren Umsetzung. Anleitung der Verwaltung von Bestattungsdienstleistern. Förderung der Bestattungsreform.

(8) Ausarbeitung von Politiken und Standards für Kinderwohlfahrt, Schutz und Unterstützung von Waisen und Kindern in Not, Adoption und Kinderschutz in der Stadt; Verbesserung des Systems zum Schutz von Kindern in Notlagen. Anleitung der Verwaltung von Kinderbetreuungseinrichtungen.

(9) Organisation der Ausarbeitung von Politiken zur Förderung der Wohltätigkeitsarbeit in der Stadt. Anleitung von Spendenaktionen. Verantwortlich für die Verwaltung von Wohlfahrtslotterien.

(10) Ausarbeitung von Politiken und Standards für die soziale Unterstützung in städtischen und ländlichen Gebieten der Stadt. Verbesserung des Systems der sozialen Unterstützung in städtischen und ländlichen Gebieten. Verantwortlich für die Grundsicherung für städtische und ländliche Einwohner sowie für vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen. Verantwortlich für die Versorgung von Personen in besonderen Notlagen. Anleitung der Hilfe für obdachlose und bettelnde Personen in städtischen Gebieten.

(11) Ausarbeitung von Politiken und Standards für die Verwaltung der Verwaltungsgliederung der Stadt. Verantwortlich für die Prüfung und Genehmigung der Einrichtung, Benennung und Änderung von Verwaltungsgliederungen der Stadt sowie für die Verlegung von Regierungs- und Außenstellen. Organisation und Anleitung der Verwaltung von Verwaltungsgrenzen in der Stadt. Verantwortlich für die Beilegung von Grenzstreitigkeiten zwischen den Bezirken.

(12) Ausarbeitung von Politiken zur Belohnung und zum Schutz der Rechte und Interessen von Personen, die Zivilcourage gezeigt haben. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Maßnahmen.

(13) Durchführung von Verwaltungsmaßnahmen im Bereich der Zivilangelegenheiten gemäß dem Gesetz. Organisation der Untersuchung von Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften.

(14) Durchführung von Dienstleistungen zur Unterstützung Bedürftiger.

(15) Verwaltung der Stadtischen Vereinigung für das Altern Beijing im Auftrag.

(16) Erfüllung anderer Aufgaben, die vom Stadtparteikomitee und der Stadtregierung übertragen werden.

Kontaktdaten:

Telefon: +86-10-65868811

Adresse: Gebäude 2, Hof 4, Liuzhuang Road, Tongzhou District, Beijing

Postleitzahl: 101117

Öffnungszeiten: 9:00–18:00 Uhr (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen)

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