Wasserbehörde der Stadt Beijing

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1. Sinnvolle Entwicklung und Nutzung der Wasserressourcen in Beijing. Umsetzung der nationalen Gesetze, Vorschriften, Politiken und strategischen Pläne im Wasserbereich. Entwurf einschlägiger örtlicher Vorschriften und Regierungsbestimmungen der Stadt Beijing, Formulierung einschlägiger Politiken sowie Organisation ihrer Umsetzung. Organisation der Ausarbeitung des Wasserentwicklungsplans und des Wasserressourcenplans, des Fluss- und Seebeckenplans, des Plans für die Wasserumleitung von Süden nach Norden und des Hochwasserschutzplans, Beteiligung an der Formulierung des Wasserversorgungs- und des Entwässerungsplans sowie die Organisation ihrer Umsetzung.

2. Schutz der Wasserressourcen in Beijing. Organisation der Ausarbeitung von Plänen zum Schutz der Wasserressourcen. Leitung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Schutz der Trinkwasserquellen. Organisation und Durchführung der Erschließung und Nutzung des Grundwassers, Verwaltung und Schutz der Grundwasserressourcen sowie umfassende Behandlung von Grundwasserüberziehungsgebieten.

3. Hydrologische Arbeiten in Beijing. Überwachung der hydrologischen Wasserressourcen. Bau und Verwaltung des Netzes der hydrologischen Stationen. Überwachung des Oberflächen- und Grundwassers. Veröffentlichung von Informationen und Prognosen der hydrologischen Wasserressourcen und der Wasserressourcen-Bulletins. Organisation und Durchführung der Untersuchung und Bewertung der Wasserressourcen sowie Überwachung und Frühwarnung der Tragfähigkeit der Wasserressourcen gemäß den einschlägigen Vorschriften.

4. Gesamtanordnung und Gewährleistung der Wassernutzung für Wohnen, Produktionsbetrieb und Umwelt in Beijing. Einheitliche Zuteilung, Verteilung, Überwachung und Verwaltung der Wasserressourcen. Organisation der Umsetzung des strengsten Wasserressourcen-Managementsystems, Ausarbeitung eines mittel- und langfristigen Wasserressourcenplans, eines jährlichen Angebots- und Nachfrageplans und eines Wasserzuteilungsplans zusammen mit den zuständigen Behörden und Überwachung ihrer Umsetzung. Verteilung der Wasserressourcen wichtiger Flusseinzugsgebiete, Gebiete und größerer Wasserumleitungsprojekte. Umsetzung von Wasserentnahmegenehmigungen (einschließlich Mineralwasser und geothermisches Wasser) und Wasserverträglichkeitsprüfungen (einschließlich Begründung der Wasserressourcen und Begründung des Hochwasserschutzes, Überprüfung des Wasser- und Bodenerhaltungsplans usw.). Leitung der Arbeiten für die bezahlte Nutzung von Wasserressourcen und Teilnahme an den Arbeiten bezüglich der Verwaltung und Reform vom Wasserpreis und an den Arbeiten bezüglich der Kompensation der wasserökologischen Umwelt.

5. Formulierung und Umsetzung relevanter Systeme in Beijing für den Bau von Wasserwerken gemäß den Vorschriften. Abgabe von Vorschlägen zu Umfang und Richtung von Anlagevermögens-Investitionen im Wasserbereich. Organisation, Durchführung, Überwachung und Verwaltung von Anlagevermögens-Investitionsprojekten im Wasserbereich. Beteiligung an der Verwaltung der Verwendung von Wasserfonds. Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, um wirtschaftliche Anpassungspolitiken und -maßnahmen im Wasserbereich vorzuschlagen.

6. Überwachung und Verwaltung der Wasserversorgungs- und Entwässerungsindustrien in Beijing. Organisation der Umsetzung des Genehmigungssystems für die Entwässerung. Ausarbeitung technischer Normen und Verwaltungsspezifikationen für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsindustrien und Überwachung ihrer Umsetzung. Organisation der Umsetzung von Franchise-Betrieben in der Wasserversorgungs- und Entwässerungsindustrie. Anleitung der Arbeit im Zusammenhang mit dem Zugang von Landwirten zu sauberem Trinkwasser.

7. Wasserschutz in Beijing. Entwicklung der Maßnahmen zur Wassereinsparung, Organisation der Ausarbeitung des Wassersparplans, Formulierung der entsprechenden Quoten und Normen und Überwachung ihrer Umsetzung. Umsetzung von Verwaltungssystemen wie die Kontrolle des gesamten Wasserverbrauchs und der geplanten Wassernutzung. Anleitung und Förderung des Aufbaus einer wassersparenden Gesellschaft.

8. Bau einer Schwammstadt in Beijing. Organisation der Ausarbeitung und Durchführung von Plänen, Schemata und Richtlinien zur Förderung des Baus einer Schwammstadt. Formulierung und Verbesserung der einschlägigen technischen Normen, Regeln und Vorschriften für den Bau einer Schwammstadt. Koordinierung mit den zuständigen Behörden zur Förderung des Baus einer Schwammstadt.

9. Leitung und Überwachung des Baus und Betriebs von Wasserwerken in Beijing. Organisation vom Betrieb des Beijinger Abschnitts des Süd-Nord-Wasserumleitungsprojekts und der unterstützenden Projekte in Beijing sowie Leitung und Überwachung des Baus und Betriebs nachfolgender Projekte. Organisation und Koordinierung der Landanforderung und der Umsiedlung von Anwohnern bei Wasserschutzprojekten. Überwachung und Verwaltung des Marktes für Wasserschutzbauten. Durchführung der Überwachung von Wasserbauprojekten. Organisation und Durchführung der Bauaufsicht über die Sicherheit und Qualität von Wasserbauprojekten.

10. Verwaltung, Schutz und umfassende Nutzung der Wasserbauanlagen, Gewässer und ihrer Ufer in Beijing. Organisation und Leitung des Aufbaus eines Netzes für Wasserbauinfrastrukturen. Leitung der Verwaltung und des Schutzes von Flüssen und Seen. Leitung des ökologischen Schutzes und Wiederherstellung von Fluss- und Seewasser, der Verwaltung von ökologischen Flüssen und des Wasservolumens von Flüssen und Seen sowie der Verbindung von Fluss- und Seewassersystemen.

11. Wasser- und Bodenschutz sowie Schutz und Wiederherstellung der Gewässerökologie. Erstellung der Pläne zum Wasser- und Bodenschutz und Überwachung ihrer Durchführung. Organisation der umfassenden Prävention, Kontrolle, Überwachung und Vorhersage von Wasser- und Bodenerosion sowie regelmäßige Herausgabe von Bekanntmachungen. Überwachung und Verwaltung des Wasser- und Bodenschutzes bei Bauprojekten. Organisation der Durchführung von wichtigen wasser- und bodenerhaltenden Bauprojekten und wasserökologischen Schutz- und Wiederherstellungsprojekten. Gesetzmäßige Durchführung des Schutzes und der Verwaltung der in ihren Verwaltungsbereich fallenden Feuchtgebiete wie Stauseen, Seen, Flüsse usw.

12. Verantwortlich für das Flussleiter-System in Beijing. Vorschlag von Politikempfehlungen und Arbeitsaufgaben zur Förderung der Umsetzung des Flussleiter-Systems sowie Organisation und Durchführung von Überwachung und Bewertung.

13. Umsetzung der laufenden Hilfe für Bewohner in Beijing, die umgesiedelt wurden, um Platz für den Bau von Reservoirs zu schaffen. Ausarbeitung relevanter Politiken bezüglich der Umsiedlung von Bewohnern aufgrund von Wasserschutzprojekten und Überwachung ihrer Umsetzung. Umsetzung von Planungs-, Annahme-, Überwachungs- und Evaluierungssystemen etc. für die Umsiedlung von Bewohnern aufgrund von Wasserschutzprojekten. Koordinierung und Förderung der regionalen Zusammenarbeit, Unterstützung der Partner und Zusammenarbeit im Wasserbereich.

14. Untersuchung und Behandlung größerer wasserbezogener illegaler Ereignisse. Koordinierung und Schlichtung von Wasserstreitigkeiten zwischen verschiedenen Distrikten. Leitung der Aufsicht über die Wasserverwaltung und der Durchsetzung der Gesetze zur Wasserverwaltung.

15. Gewährleistung der Produktionssicherheit in der Wasserindustrie und Überwachung der Sicherheit der Wasserwerke in Beijing in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften.

16. Durchführung der Technologisierung und Informatisierung im Wasserbereich der Stadt Beijing. Entwicklung technischer Normen, Vorschriften und Spezifikationen für die Wasserindustrie und Überwachung der Umsetzung. Organisation der Forschung und Entwicklung von großen wasserwissenschaftlichen und -technischen Projekten und Aufbau von Wasserinformationsprojekten sowie Anleitung der Popularisierung und Anwendung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften. Organisation und Durchführung der internationalen Zusammenarbeit und des Austauschs im Wasserbereich.

17. Umsetzung der einschlägigen Anforderungen, die in den Plänen für eine umfassende Katastrophenprävention und -minderung festgelegt sind und Organisation der Ausarbeitung von Plänen und Schutznormen für die Prävention und Bekämpfung von Überschwemmungen und Dürren sowie Leitung ihrer Umsetzung. Überwachung und Frühwarnung in Bezug auf Hochwasser- und Dürrekatastrophen. Organisation der Entwicklung von Plänen für die Abfertigung von Flutprävention und Dürrehilfe sowie von Plänen für die Abfertigung von Notwassermengen, Vorlage dieser Pläne zur Genehmigung gemäß den Verfahren sowie Umsetzung dieser Pläne. Durchführung der technischen Unterstützungsarbeit für die Prävention von Überschwemmungen und die Rettung bei Überschwemmungen im städtischen Binnenland.

18. Erledigung anderer vom Stadtkomitee und von der Stadtregierung Beijing zugewiesener Aufgaben.

19. Umwandlung von Funktionen. Die Wasserbehörde soll die rationelle Nutzung, die optimierte Zuteilung und die Erhaltung der Wasserressourcen wirksam stärken. Sie soll darauf bestehen, der Wassereinsparung Vorrang einzuräumen, das Prinzip, Stadt, Land, Bevölkerung und Produktion nach Wasserressourcen zu orientieren, aufrechtzuerhalten, die Anstrengungen von der Erhöhung des Angebots auf die Steuerung der Nachfrage zu verlagern, den Gesamtwasserverbrauch streng zu kontrollieren und die Effizienz der Wassernutzung zu verbessern. Dem Schutz muss Priorität eingeräumt, die Verwaltung und der Schutz der Wasserressourcen, Wassergebiete und Wassereinsparungsprojekte gestärkt, die Grundwasserentwicklung, -nutzung, -verwaltung und -schutz unterstützt und die Gesundheit und Schönheit von Flüssen und Seen erhalten werden. Es muss auch an einer systematischen Behandlung festgehalten, die Behandlung der Wasserumwelt der Flüsse und Seen und die Wiederherstellung der Gewässerökologie in Beijing verstärkt, die Anforderungen der Stadtreparatur und der ökologischen Wiederherstellung umgesetzt, das Garantiesystem für die städtische und ländliche Wasserversorgung und die Entwässerungsdienste verbessert und der Bau der Schwammstadt vorangetrieben werden. Ein Gesamtplan muss entwickelt werden, um den rationellen Bedarf für die Wassernutzung und die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen zu gewährleisten und die Wassersicherheit für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu garantieren.

20. Zuweisung der relevanten Verantwortlichkeiten.

I Zuweisung von Verantwortlichkeiten mit dem Büro für Ökologie und Umwelt der Stadt Beijing.

(1) Die Wasserbehörde der Stadt ist verantwortlich für die Formulierung des Schutzplans der Wasserressourcen, für die Leitung und Überwachung des Schutzes der Trinkwasserquellen und des Schutzes der Gewässerökologie und der Umwelt nach dem Gesetz, für die Organisation und Durchführung des Schutzes der Grundwasserressourcen, die Prävention und Behandlung von Wasser- und Bodenverlusten und die Wiederherstellung der Gewässerökologie. Sie ist auch verantwortlich für die Durchführung der Überwachung des Grundwassers, für die Organisation des Baus städtischer und ländlicher Abwasserbehandlungs- und Wiederaufbereitungsanlagen, für die Förderung des Baus städtischer Regenwasser- und Abwasserumleitungsprojekte und für die Verbesserung des Abwassersammelsystems. Die Stärkung der Aufsicht, Verwaltung und Leistungsbewertung des Betriebs städtischer Entwässerungs- und Abwasserbehandlungsanlagen sowie die Überwachung und das Management der Einleitung von Abwasser aus städtischen Entwässerungsanlagen in Übereinstimmung mit dem Gesetz, und die Gesamtplanung der ökologischen Durchflussmenge von Flüssen und Seen gehören auch zu ihrem Verantwortungsgebiet.

(2) Das Büro für Ökologie und Umwelt der Stadt stärkt die einheitliche Überwachung und Verwaltung der Prävention und Kontrolle der Wasserverschmutzung und erhöht seine Verantwortung für die Überwachung und Inspektion der Wasserqualität des Abwassers aus städtischen Abwasserbehandlungsanlagen und der Stellen, die direkt in Oberflächengewässer einleiten. Es ist verantwortlich für die Abgrenzung von Wasserfunktionszonen, die Formulierung des Verwaltungssystems für die Prävention und Kontrolle der Wasserverschmutzung und die Organisation ihrer Durchführung, für die Überwachung und Verwaltung des ökologischen Schutzes von Trinkwasserquellen, für die Überwachung und Verwaltung von Abwasserauslässen, für die Überwachung und Prävention der Grundwasserverschmutzung und für die Planung und Koordinierung des Schutzes der Wasserumwelt im Einzugsgebiet sowie für die Federführung bei der Organisation und Koordinierung der Untersuchung und Behandlung von größeren Wasserverschmutzungsunfällen und wasserökologischen Zerstörungsereignissen.

(3) Die beiden Behörden schaffen und verbessern den Koordinierungsmechanismus für die Prävention und Bekämpfung der Wasserverschmutzung, um die Integration ihrer Arbeit zu verstärken und eine Synergie der Aufsicht zu bilden.

II Zuweisung von Verantwortlichkeiten mit dem Büro für Notfallmanagement der Stadt Beijing.

(1) Die Wasserbehörde der Stadt ist verantwortlich für die Umsetzung der einschlägigen Anforderungen der Pläne für eine umfassende Katastrophenprävention und -minderung und für die Organisation der Ausarbeitung von Plänen und Schutznormen für die Prävention und Bekämpfung von Überschwemmungen und Dürren sowie für die Lenkung ihrer Durchführung, für die Überwachung und Frühwarnung in Bezug auf Überschwemmungen und Dürren, für die Organisation der Entwicklung von Einsatzplänen für die Prävention von Überschwemmungen und die Hilfe bei Dürren sowie von Einsatzplänen für die Notfallwassermenge, für die Vorlage dieser Pläne zur Genehmigung gemäß den Verfahren und für die Organisation ihrer Durchführung, und für die Durchführung der technischen Unterstützungsarbeit für die Prävention von Überschwemmungen und die Rettung bei Überschwemmungen im städtischen Binnenland.

(2) Das Büro für Notfallmanagement der Stadt ist verantwortlich für die Organisation der Formulierung des Gesamtnotfallplans und der Sonderpläne für die Sicherheit in der Produktion und bei Naturkatastrophen, für die umfassende Koordinierung der Integration der Notfallpläne und für die Organisation und Durchführung der Übungen der Pläne, für die Organisation der Formulierung umfassender Pläne zur Prävention und Eindämmung von Katastrophen, für die Leitung und Koordinierung der Arbeit im Zusammenhang mit der Prävention und Kontrolle von Überschwemmungen und Dürren durch verschiedene Behörden und für die Einrichtung einer einheitlichen Notfallverwaltungs- und Informationsplattform in Verbindung mit der Wasserbehörde und anderen einschlägigen Behörden, für die Einrichtung von Überwachungs-, Frühwarn- und Katastrophenmeldesystemen, für die Verbesserung des Mechanismus zur Beschaffung und gemeinsamen Nutzung von Informationsressourcen für Naturkatastrophen und für die Veröffentlichung von Informationen über Katastrophen in einer einheitlichen Weise gemäß dem Gesetz.

(3) Die beiden Behörden richten zusammen Notfallrettungs-, Informationsaustausch-, Überwachungs- und Frühwarnmechanismen zur Prävention und Rettung von Naturkatastrophen ein und verbessern sie, um die Koordinierung und Integration ihrer Arbeit zu stärken und eine Synergie für die Prävention und Abhilfe zu bilden.

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