Bekanntmachung über Teilnahme an der Grundrentenversicherung für Stadt- und Landbewohner in Beijing für Inhaber eines „Personalausweises für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ oder eines „Aufenthaltsausweises für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“

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Bekanntmachung über Teilnahme an der Grundrentenversicherung für Stadt- und Landbewohner in Beijing für Inhaber eines „Personalausweises für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ oder eines „Aufenthaltsausweises für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“

(Jing Ren She Ju Fa [2021] Nr. 21)

An alle Büros für Humanvermögen und soziale Sicherheit und Büros für Finanzen auf Bezirksebene sowie das Büro für soziale Angelegenheiten der Beijinger wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungszone:

Zur besseren Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der „Bekanntmachung über die Erteilung von Maßnahmen zur Gewährung einer angemessenen Behandlung für Ausländer bei ständigem Aufenthalt in China (Ren She Bu Fa [2012] Nr. 53)“ und der „Vorläufigen Maßnahmen für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan zur Teilnahme an der Sozialversicherung auf dem chinesischen Festland (Erlass Nr. 41 des Ministeriums für Humanvermögen und soziale Sicherheit der Volksrepublik China und der Nationalen Gesundheitssicherheitsbehörde)“ wird hiermit die Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Grundrentenversicherung für Stadt- und Landbewohner in Beijing von Inhabern des „Personalausweises für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ und „Aufenthaltsausweises für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“ wie folgt mitgeteilt:

1. Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren (mit Ausnahme von Schülern), die in Beijing wohnen, aber nicht erwerbstätig sind und ein in Beijing ausgestellten gültigen „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ oder „Aufenthaltsausweis für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“ besitzen, können an der Grundrentenversicherung für Stadt- und Landbewohner in Beijing teilnehmen.

2. Diejenigen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Grundrentenversicherung erfüllen, können sich bei den Sozialversicherungsstellen am Ort, wo ihr „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ erstmals ausgestellt oder wo ihr „Aufenthaltsausweis für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“ ausgestellt wurde, zur Teilnahme an der Grundrentenversicherung anmelden und gemäß den nationalen sowie Beijings Vorschriften Versicherungsbeiträge zahlen.

3. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und ihre vom Staat vorgesehene Rente noch nicht bezogen haben, können mit dem monatlichen Bezug ihrer Rente aus der Grundrentenversicherung für Stadt- und Landbewohner von Beijing beginnen, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

A. Personen, die mindestens 15 Jahre lang Beiträge zur Grundrentenversicherung für Stadt- und Landbewohner gezahlt haben;

B. Ausländer, die älter als 45 Jahre sind (Stand: 25. September 2012) und die ihre Prämie seit ihrer Aufnahme in die Versicherung jedes Jahr ununterbrochen bezahlt haben.

Die über 60-Jährigen, die die Voraussetzungen A und B nicht erfüllen, müssen ihre Versicherungsprämien weiterzahlen, bis sie Anspruch auf eine monatliche Rente haben können.

4. Vom 25. September 2012 bis zum Tag der Umsetzung dieser Bekanntmachung können Ausländer, die die in Artikel 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, ihre Versicherungsprämie für die entsprechenden Jahre in einem einzigen Pauschalbetrag zurückzahlen. Der Zahlungszeitraum für die Rückzahlung in einem Pauschalbetrag und der Zahlungszeitraum nach dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung werden zusammen gezählt.

5. Die Rentenbezüge der Anspruchsberechtigten werden unter der Verwaltung des Ortes der Erstregistrierung der Grundrentenversicherung abgewickelt. Die Renten werden von der örtlichen Finanzverwaltung des Ortes gezahlt, an dem die Erstregistrierung erfolgt ist.

6. Angelegenheiten, die in dieser Bekanntmachung nicht behandelt werden, werden im Einklang mit der einschlägigen Richtlinien der Volksrepublik China und der Stadt Beijing durchgeführt.

7. Diese Bekanntmachung wird ab dem 1. Oktober 2021 umgesetzt.

Büro für Humanvermögen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing

Büro für Finanzen der Stadt Beijing

30. Juni 2021

htltp://www.beijing.gov.cn/zhengce/zhengcefagui/202107/t20210709_2432737.htm

(Inhaltsquelle: Büro für Humanvermögen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing)

(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus Chinesisch. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)

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