Die „Vorläufige Maßnahmen“ sind in 5 Kapitel und 21 Artikel unterteilt, einschließlich allgemeiner Bestimmungen, Pilotprojektantrag, Pilotprojektbetrieb, Aufsicht und Verwaltung sowie ergänzender Bestimmungen:

I. Einrichtung eines gemeinsamen Überprüfungsmechanismus für Pilotprojekte. Zu den Mitgliedern für die gemeinsame Überprüfung der Pilotprojekte gehören die Abteilung für Betriebsverwaltung der Volksbank China, Beijing Abteilung für Devisenverwaltung der staatlichen Devisenverwaltung, das Finanzaufsichtsbüro der Stadt Beijing und das Marktaufsichtsbüro der Stadt Beijing. Die Arbeitsverantwortung jeder Überprüfungsabteilung für Pilotprojekte sollte geklärt werden;

II. Klärung der Antragsqualifikationen von Pilotfonds-Verwaltungsgesellschaften, Pilotfonds und qualifizierten Kommanditisten außerhalb des chinesischen Festlandes. Pilotfonds und Verwaltungsgesellschaften können in- oder ausländisch sein. Pilotfonds-Verwaltungsgesellschaften können die Einrichtung mehrerer Pilotfonds initiieren und die Quoten zwischen verschiedenen Fonds können angepasst werden.

III. Klärung des Investitionsumfangs der Pilotfonds. Neben dem Eigenkapital der nicht börsennotierten Unternehmen ist es gestattet, in Primär- und Halbmarkt, Mezzanine-Anlagen, Privatplatzierungsanleihen und notleidende Vermögenswerte zu investieren und sich an anderen Geschäften zu beteiligen, die durch Gesetze und Vorschriften erlaubt sind, wie z. B. inländische Private-Equity-Fonds.

V. Aufbau eines Informationsoffenlegungs-, Fondsverwahrungs- und Informationsberichtssystems, strenge Verwaltung der Eignung der Anleger sowie kontinuierliche Beobachtung und Überwachung der Kapitaldynamik.

Berichten zufolge stützt sich diese Überarbeitung auf die Erfahrungen und Praktiken der Bruderprovinzen und -städte. Sie steht im Einklang mit den neuesten nationalen Richtlinien und entspricht den regulatorischen Anforderungen der Branche. Diese Überarbeitung wurde in Übereinstimmung mit „Gesetz über Auslandsinvestitionen“, „Vorläufige Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung privater Investmentfonds“ sowie anderen Gesetzen und Vorschriften und gleichzeitig unter Einhaltung der Branchenkonventionen und der aktuellen Regulierungspraktiken formuliert.

I. Der Umfang von Investoren außerhalb des chinesischen Festlandes wurde erweitert und der grenzüberschreitende RMB wurde erstmals in das QFLP-Pilotprogramm aufgenommen.

II. Den Fonds wird eine flexiblere Verwaltungsstruktur ermöglicht und der Umfang eines einzelnen Fonds wird weiter auf 100 Millionen Yuan RMB reduziert.

III. Der Investitionsumfang wird weiter gelockert. Pilotfonds können in Vorzugsaktien, Debt-to-Equity-Swaps (Umwandlung von Schulden in Eigenkapital) und Wandelanleihen, Mezzanine-Anlagen, Privatplatzierungsanleihen, notleidende Vermögenswerte, inländische Investitionsfonds aus privatem Eigenkapital usw. investieren.

IV. Das Bewerbungsverfahren ist bequem. Im Vordergrund bietet das Finanzaufsichtsbüro der Stadt Beijing einen persönlichen „Eins-zu-Eins“-Service an, der von der Registrierung der Investition bis zur Registrierung und Protokollierung bei AMAC (Asset Management Association of China) reicht. Das heißt, die „One-Stop-Annahme“ wird verwirklicht, wobei die „Sofortige Annahme und Überprüfung bei der Antragstellung“ stattfindet. Im Hintergrund wird ein gemeinsamer Überprüfungsmechanismus verwendet, wobei das Finanzaufsichtsbüro der Stadt Beijing, die Abteilung für Betriebsverwaltung der Volksbank China, die Devisenverwaltung und das Marktaufsichtsbüro der Stadt Beijing die Qualifikationsgrenze der Institutionen überprüfen, die sich für das Pilotprojekt bewerben. Wenn die Institution einen Antrag stellen möchte, kann sie sich direkt an das Finanzaufsichtsbüro der Stadt Beijing wenden.

(Inhaltsquelle: Büro für die Aufsicht und Verwaltung der lokalen Finanzen der Stadt Beijing)

(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Chinesischen. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)