Die „Maßnahmen“ bestehen aus 4 Kapiteln und 19 Artikeln; die Kapitel lauten jeweils: Allgemeine Bestimmungen; Voraussetzungen und Verfahren für die Einrichtung von Vertretungen; Verwaltung von Vertretungen sowie ergänzende Bestimmungen. Die „Maßnahmen“ umfassen hauptsächlich folgende Inhalte:
(I) Grundlegende Bestimmungen über Vertretungen
In den „Maßnahmen“ werden die grundlegenden Bestimmungen für die Einrichtung ständiger Vertretungen durch ausländische Patentagenturen in China präzisiert. Erstens wird die Arbeitsteilung geklärt. Die von ausländischen Patentagenturen in China eingerichteten ständigen Vertretungen werden als wesentlicher Bestandteil der Patentagenturbranche von der Nationalen Verwaltung für geistiges Eigentum (CNIPA) und den Verwaltungsabteilungen für geistiges Eigentum der Volksregierungen der Provinzen im Einklang mit dem Gesetz verwaltet. Zweitens wird der Gleichheitsgrundsatz etabliert. Unter den gleichen Bedingungen werden die Richtlinien und Maßnahmen des Staates zur Förderung der Entwicklung der Dienstleistungsbranche im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit dem Gesetz bei den Vertretungen gleichermaßen angewandt.
(II) Voraussetzungen und Verfahren für die Errichtung von Vertretungen
Auf der Grundlage der Arbeitserfahrungen, die bei der Reform der administrativen Prüfung und Genehmigung von Patentagenturen gesammelt wurden, verfeinern die Maßnahmen das Verwaltungssystem für die Prüfung und Genehmigung sowie die Akteneintragung usw. von ständigen Vertretungen ausländischer Patentagenturen. Die „Maßnahmen“ sehen vor, dass die Einrichtung von ständigen Vertretungen ausländischer Patentagenturen in China von der Nationalen Verwaltung für geistiges Eigentum genehmigt werden muss. Die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum sollte innerhalb von drei Monaten nach Annahme des Antrags eine Entscheidung treffen. Die ausländische Patentagentur sollte innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Genehmigung durch die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Registrierung der Gründung bei der Registrierungsbehörde beantragen. Die Verwaltungsabteilung für geistiges Eigentum der Provinzregierung, in der sich die Vertretung befindet, führt in Übereinstimmung mit dem Gesetz die Akteneintragung der Vertretung durch.
(III) Verwaltung von Vertretungen
gliche Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften durch Vertretungen und ihre Vertreter werden in den „Maßnahmen“ die rechtlichen Verantwortlichkeiten festgelegt, die Vertretungen oder Vertreter in Übereinstimmung mit dem Gesetz tragen sollten. Die „Maßnahmen“ sehen vor, dass die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum und die Verwaltungsabteilung für geistiges Eigentum der Provinzregierung hinsichtlich der Vertretungen und deren Mitarbeiter, die gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen haben, in folgender Weise verfahren können: Abmahnungsgespräche führen, Stellungnahmen abgeben, auf rechtzeitige Korrektur drängen, Ermittlungen durchführen sowie Strafen verhängen und, falls erforderlich, gemäß dem Gesetz an die zuständigen Behörden zur Bearbeitung verweisen.
(Inhaltsquelle: Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum)
(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Chinesischen. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)