Am 21. September hat ein Unternehmen in Beijing bei der Anmeldung für die Importkontrolle die landesweit erste elektronische „Zollabfertigungsbescheinigung für importierte Arzneimittel“ erfolgreich heruntergeladen und ausgedruckt. Damit hat die Beijinger Grenzübergangsstelle als erste in China die vollständige Online-Abwicklung der Zollabfertigung von Arzneimittelimporten ermöglicht.
Die „Zollabfertigungsbescheinigung für importierte Arzneimittel“ ist das wichtigste gesetzliche Dokument für die Zollanmeldung und Freigabe importierter Arzneimittel. Bisher war ihre elektronische Ausstellung nicht möglich. Unternehmen mussten eigens Mitarbeiter entsenden, um sie persönlich am Serviceschalter abzuholen. Die vollständige Online-Abwicklung bietet Unternehmen nun einen bequemeren Service für die Zollabfertigung importierter Arzneimittel.
Die neu eingeführte elektronische Version der Bescheinigung ermöglicht es Unternehmen, die an der Beijinger Grenzübergangsstelle die Zollabfertigung für Arzneimittelimporte beantragen, „alle Schritte online zu erledigen, ohne das Haus zu verlassen“. Nachdem das Unternehmen den Antrag online eingereicht und die Prüfung bestanden hat, generiert das System automatisch die mit einem offiziellen elektronischen Siegel versehene Bescheinigung. Der Nutzer kann sie mit einem Klick als PDF herunterladen und selbst ausdrucken. Die Bescheinigung trägt einen QR-Code; durch Scannen dieses QR-Codes lassen sich Informationen wie Bescheinigungsnummer, Name des Arzneimittels und der aktuelle Status der Bescheinigung abrufen, damit die Gültigkeit des Dokuments überprüft werden kann.
(Inhaltsquelle: Beijing Daily)