I. Registrierung (Akteneintragung) der Änderung der Zweigniederlassung eines Partnerschaftsunternehmens
1. Als grundlegende Unterlagen muss Folgendes eingereicht werden:
(1) Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der Zweigniederlassung (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für die Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht.)
(2) Eine Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) (Wenn die Gesetze, die Verwaltungsvorschriften oder die Bestimmungen des Staatsrats vorschreiben, dass die Änderung der Zweigniederlassung eines Partnerschaftsunternehmens genehmigt werden muss, ist eine Kopie der entsprechenden Genehmigungsdokumente vorzulegen.)
(3) Ein Original der Urschrift und ein Original der Abschrift des Gewerbescheins
2. Bei Namensänderung wird zusätzlich Folgendes benötigt: Eine Kopie des Gewerbescheins nach der Änderung des Partnerschaftsunternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört (Wird die Änderung des Namens der Zweigniederlassung aufgrund der Änderung des Namens des Partnerschaftsunternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, beantragt, ist eine Kopie des Gewerbescheins des Partnerschaftsunternehmens nach der Änderung, zu dem die Zweigniederlassung gehört, vorzulegen. Detaillierte Anforderungen entnehmen Sie bitte dem „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“.)
3. Bei Änderung der Geschäftsräume wird zusätzlich Folgendes benötigt: Eine Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Sitzes (der Geschäftsräume) nach der Änderung (Eine Kopie der Immobilieneigentumsurkunde, die vom Eigentümer unterzeichnet oder abgestempelt wurde, ist vorzulegen. Handelt es sich bei dem Eigentümer um eine natürliche Person, muss er eigenhändig unterzeichnen; handelt es sich bei dem Eigentümer um ein Unternehmen oder eine Organisation, muss dessen/deren offizieller Stempel angebracht werden. Für andere Fälle siehe „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“.)
4. Bei Änderung der verantwortlichen Person wird zusätzlich Folgendes benötigt:
(1) Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der Zweigniederlassung (Im Antrag sollte der geschäftsführende Partner des Partnerschaftsunternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, durch seine Unterschrift die Informationen zur Ernennung der verantwortlichen Person der Zweigniederlassung bestätigen und eine Kopie seines Personalausweises einfügen.)
(2) Eine Kopie des Identitätsdokuments (Bei Namensänderung der verantwortlichen Person ist eine von der Abteilung für öffentliche Sicherheit ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Wenn nach der Namensänderung einer natürlichen Person ihre Personalausweisnummer dieselbe bleibt wie vor der Namensänderung, muss keine Bescheinigung von der Abteilung für öffentliche Sicherheit vorgelegt werden, sondern nur eine Kopie des neuen Identitätsdokuments.)
5. Bei Änderung des Geschäftsumfangs wird zusätzlich Folgendes benötigt: Eine Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) (Umfasst der Geschäftsumfang nach der Änderung Bereiche, die gemäß den Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Beschlüssen des Staatsrats vor der Registrierung zur Genehmigung gemeldet werden müssen, ist eine Kopie der entsprechenden Genehmigungsdokumente oder Lizenzdokumente vorzulegen.)
6. Wird die Änderung der Zweigniederlassung aufgrund der Änderung der Registrierungsangelegenheiten des Partnerschaftsunternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, beantragt, wird zusätzlich Folgendes benötigt: eine Kopie des Gewerbescheins des Partnerschaftsunternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, ist einzureichen (eine Kopie des Gewerbescheins des Partnerschaftsunternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, ist einzureichen)
7. Bei Änderung der Kontaktperson für die Registrierung: Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der Zweigniederlassung (Füllen Sie das „Informationsformular zur Kontaktperson“ aus und reichen Sie eine Kopie des Identitätsnachweises der Kontaktperson ein (kann einfach in den Antrag eingefügt werden))
II. Registrierung der Akteneintragung der Geschäftsschließung
1. Ein Original des Antragsformulars für die Geschäftsschließung des Marktteilnehmers (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für die Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht.)
2. Ein Original des Verpflichtungsschreibens für die Akteneintragung der Geschäftsschließung (Bei der Zweigniederlassung eines Partnerschaftsunternehmens muss der geschäftsführende Partner (oder ein ernannter Vertreter) des Unternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, unterzeichnen und den offiziellen Stempel des Unternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, anbringen.)
III. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (falls die Angelegenheit durch das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem bearbeitet wird, ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters) im Rahmen des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems zur Registrierung von Marktteilnehmern in der Stadt Beijing“ sowie „Verpflichtungsschreiben des Einreichers im Rahmen des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems zur Registrierung von Marktteilnehmern in der Stadt Beijing“ einzureichen)
1. Öffnungszeiten
Werktags 9:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr
Verlängerte Arbeitszeiten: Samstag 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Terminvereinbarung erforderlich)
2. Abwicklungsform und Standorte
Bearbeitung vor Ort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter, Xisanhuannan-Straße 1 (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao), Bezirk Fengtai, Beijing (北京市丰台区西三环南路1号(六里桥西南角)); Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Substadtzentrums von Beijing: Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing (Umfassende Serviceschalter) (北京市通州区新华东街48号二区(东南角)(综合窗口))
Online-Abwicklung: auf der Webseite banshi.bejing.gov.cn
3. Bearbeitungsverfahren
(1) Antragsannahme: Bearbeitung 0 Arbeitstage
(2) Überprüfung und Entscheidung: sofortige Bearbeitung
(3) Erteilung und Zustellung von Zertifikaten: Zustellung 0 Arbeitstag
4. Gebühren
Gebührenfrei
5. Zuständige Behörde
Das Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing
1. Der Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen sollen auf weißem A4-Papier ausgedruckt sein, mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich ausgefüllt und unterzeichnet werden.
2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf die Einreichung in Kopie, so ist das Original einzureichen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente in gescannten Originalen (Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden.
4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Wenn eine persönliche Unterschrift nicht möglich ist, ist die Vorlage einer vom Vollmachtgeber unterzeichneten Unterschriftsvollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden, und die bevollmächtigte Person muss mit der Registrierungsbehörde bei der Durchführung der Echtnamen-Authentifizierung zusammenarbeiten.
5. Sind die eingereichten Unterlagen oder bei beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten in Fremdsprachen verfasst, sollte der Inhalt genau ins Chinesische übersetzt werden, und die chinesische Übersetzung sowie das fremdsprachige Originaldokument sind gleichzeitig einzureichen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ hinzuzufügen ist. Die Übersetzungsstelle sollte ihren offiziellen Stempel (Sonderstempel für Übersetzungen) auf das übersetzte Dokument anbringen oder eine Kopie der Nachweisdokumente über die rechtlichen Qualifikation, wie z. B. eine Kopie des Gewerbescheins, beifügen und den Übersetzer sowie seine Kontaktdaten angeben. Natürliche Personen sollten auf dem übersetzten Dokument unterschreiben, ihre Kontaktdaten angeben und eine Kopie der entsprechenden Übersetzungsqualifikation oder eine Kopie des Identitätsnachweises des Übersetzers beifügen.
6. Bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten sollte der Antragsteller mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um die Echtnamen-Authentifizierung der betreffenden Person mit Hilfe des Echtnamen-Authentifizierungssystems unter Verwendung von Gesichtserkennung und anderen Mitteln durchzuführen. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Authentifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihrem Identitätsdokument vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen.