Auslegung: Detaillierte Durchführungsvorschriften für Zinssubventionen bei Erstkrediten für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in Beijing (überarbeitete Fassung 2025)

2025-03-13

1. Förderberechtigte

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in Beijing, die erstmalig einen Bankkredit erhalten, können Zinssubventionen beanspruchen.

Erstkreditgeschäfte, die bereits ähnliche finanzielle Unterstützung auf Stadtebene erhalten haben, werden nicht mehr gefördert.

Der Begriff „Erstkredit bezieht sich auf das erste Darlehen, das ein Unternehmen von einem Bankeninstitut im Rahmen desselben Kreditvertrags erhält. Entscheidungskriterium: Zum Zeitpunkt der Erstauszahlung müssen die Einträge „mittel- und langfristige Darlehen“ und „kurzfristige Darlehen“ im Unternehmenskreditbericht des Kreditinformationssystems der Volksbank von China den Wert Null aufweisen.

2. Förderumfang

(1) Kreditgeschäfte, bei denen im Jahr 2024 der Vertrag zwischen Unternehmen und Bank geschlossen wurde und bei denen die Auszahlung im Jahr 2024 nicht erfolgt ist, sondern ab 1. Januar 2025 erfolgt.

(2) Kreditgeschäfte, bei denen der Vertrag zwischen Unternehmen und Bank nach dem 1. Januar 2025 geschlossen und das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wurde, wobei der Betrag des Erstkreditvertrags 20 Millionen Yuan RMB (inklusive) nicht überschreiten darf.

3. Standards für die Unterstützung durch Zinssubventionen für Bankdarlehen

1. Standards für Zinssubventionen

Gemäß dem Erstkreditvertrag werden 20 Prozent der Zinsen, die das Unternehmen innerhalb eines Jahres nach dem ersten Darlehen tatsächlich für das erhaltene Darlehen anfallen, subventioniert, und die Zinssubventionen dürfen nicht höher als ein Prozent des tatsächlichen Darlehensbetrags sein.

Für innovative kleine und mittlere Unternehmen, die zum Zeitpunkt des ersten Darlehens bereits anerkannt wurden, werden gemäß dem Erstkreditvertrag 40 Prozent der Zinsen, die das Unternehmen innerhalb eines Jahres nach dem ersten Darlehen für das tatsächlich erhaltene Darlehen anfallen, subventioniert, und die Zinssubventionen dürfen nicht höher als zwei Prozent des tatsächlichen Darlehensbetrags sein.

Für innovative kleine und mittlere Unternehmen, die innerhalb eines Jahres nach dem ersten Darlehen neu anerkannt wurden, werden von der Erstauszahlung bis zur noch nicht erfolgten Anerkennung als innovatives Unternehmen 20 Prozent der durch das tatsächlich erhaltene Darlehen anfallenden Zinsen subventioniert. Nach der Anerkennung als innovative kleine und mittlere Unternehmen werden 40 Prozent der durch das tatsächlich erhaltene Darlehen anfallenden Zinsen subventioniert, und die Zinssubventionen dürfen nicht höher als zwei Prozent des tatsächlichen Darlehensbetrags sein.

Der Zeitraum der Zinssubventionen darf maximal ein Jahr betragen. Die Zinsen, die während einer Ablauf- oder Verlängerungsfrist gezahlt werden, werden nicht subventioniert.

2. Zinssubventionsmethode

Zuerst werden die Zinsen gezahlt, und anschließend erfolgen die Zinssubventionen. Quartalsweise werden dem Unternehmen Zinssubventionen entsprechend den tatsächlich gezahlten Zinsen gewährt.

4. Zinssubventionskanal und -prozess

1. Unternehmensregistrierung: Sie können sich über die folgenden vier Kanäle registrieren.

(1) Anmeldung über das Mini-Programm: Beantragung über das Mini-Programm 北京金融大数据

(2) Online-Registrierung: Registrierung über die „Servicespalte des Kreditservicezentrums (贷款服务中心服务专栏)“ (https://banshi.beijing.gov.cn/shoudai/shoudai.html) auf der Website der Volksregierung der Stadt Beijing;

(3) Anmeldung vor Ort: Unternehmen wenden sich an das Kreditservicezentrum, um sich vor Ort anzumelden;

(4) Stellvertretende Anmeldung vor Ort: Die angesiedelte Bank übernimmt die stellvertretende Anmeldung vor Ort im Kreditservicezentrum.

Zum Zeitpunkt der Registrierung muss das Unternehmen das „Verpflichtungsschreiben des Unternehmens“, das „Mitteilungsschreiben des Unternehmens und das „Vollmachtschreiben“ unterschreiben, und die umfassende Annahmeplattform des Kreditservicezentrums leitet die relevanten Informationen an die gewünschte angesiedelte Bank weiter.

2. Überprüfung und Bestätigung durch die angesiedelte Bank.

3. Das Büro für Wirtschaft und Informatisierung veröffentlicht vierteljährlich den Namen der Unternehmen und die Höhe der Zinssubventionen, die die Kriterien für die Zinssubventionen erfüllen. Wenn nach der Veröffentlichung keine Einwände erhoben werden, wird ein Zuteilungsbescheid ausgegeben, und die Zinssubventionen werden auf das Firmenkassenkonto des Unternehmens bei der kreditgebenden Bank überwiesen.

5. Beratungsmethoden

Richtlinienberatung: Kreditservicezentrum der Stadt Beijing, Telefonnummer: +86-010-89153158.

Richtlinienberatung und Beratung zu spezifischen Geschäftsprozessen: bei jeder spezifischen bearbeitenden Bank

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